Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 51688 Wipperfürth sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

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Für Wipperfürther Beschäftigte werden geeignete Ausbildung oder Fortbildung und der vollständige Unterrichtsbesuch geplant. Öffentliche Lehrgänge können für Einzelne infrage kommen; eine eigene Gruppe kann Inhouse-Unterricht anfragen. Vorhandene anerkannte Qualifikationen helfen bei der Auswahl des passenden Lehrgangs mit der ermächtigten Ausbildungsstelle.
Eine angemeldete Person fällt aus, eine andere soll nachrücken. Im Wipperfürther Betrieb sollte dieser Wechsel vor dem Unterricht mit der Ausbildungsstelle besprochen werden. Ein freier Name auf der Liste bedeutet nicht automatisch, dass die Ersatzperson für denselben Lehrgang passt: Ihr Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf kann anders sein.
Lassen Sie die aktualisierte Teilnehmerzahl und die neuen Angaben bestätigen. Klären Sie dabei auch, ob Arbeitgeberunterlagen angepasst werden müssen. Das ist bei einem öffentlichen Lehrgang ebenso sinnvoll wie bei einem bereits vereinbarten Inhouse-Termin.
Bei berechtigten Standard-Lehrgängen übernehmen die Unfallversicherungsträger die Teilnahmegebühren, und die Ausbildungsstellen rechnen diese direkt ab. Die DGUV nennt daneben Entgeltfortzahlung und Fahrkosten als Kosten des Unternehmens. Beziehen Sie solche Aufwendungen in Ihre Planung der konkreten Teilnahme ein. Die Schule erläutert das zuständige Gebührenverfahren; für zusätzlich gewünschte Leistungen werden Umfang und gesonderte Konditionen ausdrücklich vereinbart. So bleibt der tatsächliche Auftrag mit seinem betrieblichen Aufwand nachvollziehbar.
Den Rahmen für den ganzen Unterricht mit der Schule abstimmen.
Geeignete Kursart und vorgesehene Personenzahl nennen.
Flächen und Einrichtung für praktische Aufgaben besprechen.
Freistellung und Raumbelegung über die ganze Veranstaltung organisieren.
Erfragen Sie bei der ermächtigten Ausbildungsstelle das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse für die vorgesehenen Personen. Bereiten Sie die verlangten Arbeitgeberangaben für die tatsächlichen Buchungen vor. Gesondert ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit ihrem Umfang und den zugehörigen Kostenbedingungen im konkreten Auftrag vereinbart.
Zuständigen Träger und Teilnahmeberechtigung zuordnen.
Benötigte Unterlagen und ausdrücklich gewünschte Ergänzungen nachvollziehen.
Fortbildung ist für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie fest, welche Schulungen die betreffenden Personen tatsächlich besucht haben. Die Angaben unterstützen die nächsten geeigneten Anfragen; bestätigte Termine werden anschließend mit den Arbeitsbereichen und den Beschäftigten abgestimmt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Für Beschäftigte in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder kann die entsprechend bezeichnete Erste-Hilfe-Schulung relevant sein. Die DGUV beschreibt dabei eine Kombination der Themen für Erwachsene und Kinder; je nach Teilnehmergruppe können auch Besonderheiten bei Säuglingen einbezogen werden. Nennen Sie den Tätigkeitsbereich und den benötigten Lehrgang bei der Anfrage ausdrücklich. Die Schule erläutert, welche passende Veranstaltung sie durchführen kann und welche Bedingungen für die Teilnahme gelten.
Verantwortung
Die ermächtigte Stelle führt den vereinbarten Unterricht durch
Verantwortung
Das Unternehmen ermöglicht die ganze Teilnahme
Verantwortung
Der Arbeitgeber benennt Ersthelfende und macht Ansprechpersonen bekannt

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Für den gesamten Veranstaltungstag kommen die Pausen hinzu. Planen Sie mit den bestätigten Anfangs- und Endzeiten, damit die Beschäftigten an allen Erklärungen und praktischen Aufgaben des Unterrichts teilnehmen können.
Die reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Praktische Anwendungen müssen im Kurs geübt werden können. Eine ausschließlich online besuchte Veranstaltung ersetzt deshalb diesen Lehrgang nicht; vorgesehen ist die persönliche Teilnahme am Unterrichtsort.
Der Arbeitgeber benennt die geeigneten ausgebildeten Personen. Die Belegschaft soll wissen, wer erreichbar ist und welche internen Meldewege gelten. Geben Sie die örtlichen Informationen für die betroffenen Arbeitsbereiche weiter, damit die Schulung mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation verbunden ist.
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