Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 90522 Oberasbach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,2 km vom Suchpunkt

4,6 km vom Suchpunkt

6,7 km vom Suchpunkt

7,5 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

10,0 km vom Suchpunkt

Eine nachvollziehbare Übersicht über besuchte Lehrgänge hilft Ihrem Oberasbacher Betrieb bei der nächsten Kursentscheidung. Halten Sie den Qualifikationsstand der vorgesehenen Personen fest und besprechen Sie mit einer Ausbildungsstelle, welche Ausbildung oder Fortbildung passt. Damit lässt sich die weitere Teilnahme gezielt vorbereiten, öffentlich oder als abgestimmte Inhouse-Veranstaltung.
Wenn Ihre Oberasbacher Beschäftigten während des Unterrichts für andere Aufgaben eingeplant sind, lässt sich die Teilnahme schwer verlässlich organisieren. Sprechen Sie die nötige Freistellung deshalb mit den jeweiligen Arbeitsbereichen ab, bevor Sie einen Termin zusagen.
Vorliegende Kursbescheinigungen machen nachvollziehbar, wer eine Fortbildung benötigt und für wen eine Ausbildung angefragt wird. Eine Inhouse-Veranstaltung kommt nach Vereinbarung infrage, wenn Räume und Gruppengröße zum Lehrgang passen. Die Ausbildungsstelle bestätigt Ihnen die Durchführung. Für kleinere Gruppen können offene Kurse eine Möglichkeit sein. Prüfen Sie rechtzeitig die Voraussetzungen Ihres Unfallversicherungsträgers für die Gebührenübernahme; eine ermächtigte Schule rechnet nur im vorgesehenen Verfahren direkt mit ihm ab.
Wenn eine neue Schulung geplant wird, sollten die vorhandenen Informationen zum Ausbildungsstand auffindbar sein. Führen Sie die Belege für die vorgesehenen Personen zusammen und halten Sie fest, welcher Lehrgang tatsächlich besucht wurde. Mit diesem Stand kann die Schule den passenden nächsten Schritt mit Ihnen besprechen. Anerkannte Vorqualifikationen sind dabei zu berücksichtigen. Eine übersichtliche Zuordnung erleichtert Rückfragen und verhindert, dass die Entscheidung allein auf einer allgemeinen Erinnerung an einen früheren Erste-Hilfe-Kurs beruht.
Die Übersicht hat einen praktischen Zweck.
Absolvierte Lehrgänge den Personen zuordnen.
Passende Ausbildung oder Fortbildung klären.
Die nächsten Freigaben rechtzeitig abstimmen.
Die Übersicht über bisherige Lehrgänge kann auch bei einer fachlichen Rückfrage helfen. Für die Einordnung der nächsten Ausbildung oder Fortbildung wenden Sie sich an die Ausbildungsstelle. Bei Fragen zur betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers unterstützen. Benennen Sie bei der Kontaktaufnahme, welche Frage tatsächlich offen ist. So können Sie den vorhandenen Stand zur Vorbereitung nutzen und die weitere Abstimmung an die passende Stelle richten.
Für die mögliche Abrechnung über den Unfallversicherungsträger kommt es auf die berechtigten Teilnahmen und das vorgesehene Verfahren an. Ermitteln Sie die vom zuständigen Träger verlangten Angaben und stimmen Sie die Abwicklung mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Prüfen Sie daneben die weiteren Positionen Ihres Auftrags. Zusätzliche von Ihnen gewünschte Leistungen werden mit ihrer Vergütung gesondert vereinbart und gehören nicht automatisch zur möglichen Übernahme der regulären Lehrgangsgebühr.
Berechtigung und erforderliche Angaben für die Teilnahmen klären.
Weitere bestellte Leistungen einschließlich ihrer Bezahlung vereinbaren.
Die Auswahl kann zu geeigneten öffentlichen Teilnahmen oder zu einer eigenen Inhouse-Veranstaltung führen. Für die eigene Gruppe besprechen Sie mit der Schule Personenzahl, Lehrgang und vorgeschlagenen Ort. Die Unterrichtsbedingungen einschließlich praktischer Aufgaben werden abgestimmt; der Betrieb ermöglicht den vorgesehenen Personen die Teilnahme am ganzen Ablauf.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Planungsfrage
Welcher Ausbildungsstand ist nachvollziehbar?
Planungsfrage
Welche Qualifizierung ist geeignet?
Planungsfrage
Wie wird die gesamte Teilnahme ermöglicht?

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Die Pausen kommen zur Unterrichtszeit hinzu. Lassen Sie sich den vollständigen Ablauf mitteilen, damit der Betrieb die Freigaben der Beschäftigten auf die gesamte Veranstaltung abstimmen kann.
Das ist Aufgabe des Unternehmers. Die Beschäftigten sollen wissen, welche Personen für Erste Hilfe im Betrieb vorgesehen sind und wie Hilfe am Arbeitsort erreicht wird. Organisieren Sie diese Bekanntgabe zusätzlich zur Qualifizierung und passen Sie sie bei Änderungen an.
Die zuständige BG oder Unfallkasse gibt die Bedingungen für berechtigte betriebliche Teilnahmen und das Abrechnungsverfahren vor. Erfragen Sie diese, bevor Sie den entsprechenden Auftrag vorbereiten. Unter den Voraussetzungen kann die ermächtigte Schule die reguläre Lehrgangsgebühr direkt abrechnen.