Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 96031 Bamberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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2,1 km vom Suchpunkt

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Bamberg · Bayern
Bamberger Betriebe ordnen den Lehrgang anhand der Nachweise ihrer vorgesehenen Ersthelfenden zu. Neue Personen benötigen eine Ausbildung, bereits qualifizierte Beschäftigte eine Fortbildung. Offene Kursplätze oder ein vereinbarter Inhouse-Termin sind mögliche Wege, sofern die vollständige praktische Teilnahme gewährleistet werden kann.

Ein betrieblicher Kursplatz hilft nur, wenn die vorgesehene Person den Lehrgang auch besuchen kann. Stimmen Sie in Ihrem Bamberger Unternehmen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf und mögliche Tage deshalb gemeinsam ab. Je nach Bedarf kommen Einzelplätze oder eine gemeinsame Gruppe infrage.
Eine Inhouse-Schulung wird ausdrücklich vereinbart. Die Schule muss den Raum und die Bedingungen für praktische Übungen beurteilen können. Geben Sie Gruppengröße und Zeitfenster an und lassen Sie Zusagen bestätigen. Welche Gebühren Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt und welche Unterlagen eine direkte Abrechnung erfordert, ist vor Kursbeginn zu klären.
Die Fortbildung bietet einen Rahmen, um Erste-Hilfe-Grundlagen zu wiederholen und zu vertiefen. Beschäftigte können praktisch mitarbeiten und Fragen direkt an die Lehrkraft richten. Grundsätzlich ist für betriebliche Ersthelfende alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Halten Sie bisherige Teilnahmen geordnet fest, damit der nächste Bedarf erkennbar bleibt. Bei unklarem Ausbildungsstand wird der passende Lehrgang vorab zugeordnet.
Die Qualifizierung vermittelt Grundlagen der Ersten Hilfe. Interne Zuständigkeiten und Hilfewege werden daneben im Unternehmen vermittelt. Beides ergänzt sich auch bei einem Lehrgang am eigenen Standort; eine umfassende Organisationsberatung ist nicht automatisch Teil eines regulären Kurses.
Allgemeine Fragen aus den Tätigkeiten können den Bezug zum Arbeitsalltag herstellen. Die Ausbildungsstelle ordnet sie im regulären Unterricht ein. Benennen Sie besondere zusätzliche Trainingswünsche gesondert, damit Qualifikation und weiterer Umfang erkennbar bleiben. Für Inhouse zählen die nutzbare Fläche und Einrichtung sowie freie Lernzeit ohne parallele Arbeitsaufgaben der Gruppe.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse bestimmen die Voraussetzungen für berechtigte Teilnahmen. Ermitteln Sie verlangte Unterlagen und gegebenenfalls notwendige Freigaben vor der Buchung.
Zuständigkeit und erforderliche Angaben für die Personen ermitteln.
Reguläre Lehrgangsgebühren und Zusatzpositionen unterscheiden.
Grundlage
Personen und Kursnachweise
Grundlage
Gruppe, Zeit und Raum
Grundlage
Trägervorgaben und Leistungsumfang
Die Angaben richten sich auf praktische Mitarbeit.
Ausbildung und Fortbildung nach vorhandenem Stand unterscheiden.
Fläche und Einrichtung für die konkrete Gruppe beschreiben.
Den Unterricht von laufenden Aufgaben entlasten.
Nehmen Sie die vorhandenen Bescheinigungen zur Hand und ordnen Sie sie den vorgesehenen Personen zu. Bei unklaren Angaben kann die Ausbildungsstelle den geeigneten Anschluss mit Ihnen klären. Danach wird der Termin für die tatsächlich benötigte Ausbildung oder Fortbildung gewählt.
Gehen Sie von ihrem vorhandenen Nachweis und der vorgesehenen Aufgabe aus. Ein geeigneter ausgeschriebener Lehrgang kann den individuellen Bedarf abdecken, ohne dass die gesamte Belegschaft erneut zusammenkommen muss. Planen Sie die Freistellung für die vollständige Teilnahme und übernehmen Sie danach den tatsächlich besuchten Kurs in Ihre Übersicht.
Lesen Sie den Auftrag daraufhin durch, welche reguläre Qualifizierung und welche zusätzlichen Leistungen bestellt werden. Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse beurteilt die berechtigten Lehrgangsgebühren nach ihren Bedingungen. Klären Sie deshalb vor der Beauftragung, wie Ergänzungen behandelt werden und welche Positionen gegebenenfalls beim Unternehmen verbleiben.