Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26441 Jever sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,5 km vom Suchpunkt

7,8 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

20,5 km vom Suchpunkt

22,0 km vom Suchpunkt

Jever · Niedersachsen
Für Ihren Jeveraner Betrieb zählt, welche Qualifizierung die vorgesehenen Personen tatsächlich abgeschlossen haben. Halten Sie besuchte Lehrgänge nachvollziehbar fest und bereiten Sie den nächsten Bedarf vor. Die passende Ausbildung oder Fortbildung wird mit einer ermächtigten Schule vereinbart; eine eigene Inhouse-Veranstaltung braucht einen abgestimmten Unterrichtsrahmen.

Ihre Jeveraner Beschäftigten sollen einen Ersthelferlehrgang besuchen. Prüfen Sie vorab, wer bereits geschult wurde, und besprechen Sie die Nachweise mit der Ausbildungsstelle. So lässt sich Ausbildung oder Fortbildung passend zum tatsächlichen Bedarf anfragen.
Für einen Inhouse-Kurs beschreiben Sie der Schule die Räume und die Zahl der Teilnehmer. Vereinbaren Sie die Durchführung ausdrücklich und sorgen Sie für die vollständige Freistellung. Bei einzelnen Personen können offene Lehrgänge passen. Ob Gebühren übernommen werden, richtet sich nach den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Falls die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abrechnen soll, braucht sie die Angaben und Unterlagen nach dessen Verfahren. Lassen Sie diese Fragen vor der Anmeldung klären.
Beschäftigte können nach dem Unterricht Fragen zu behandelten Inhalten oder zur Organisation am eigenen Arbeitsplatz haben. Unterscheiden Sie diese Anliegen bei der Weitergabe. Die Schule ist der Kontakt für den absolvierten Lehrgang. Bei betrieblichen Organisationsfragen können nach den DGUV-Hinweisen Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers unterstützen. Benennen Sie den konkreten offenen Punkt, damit die nächste Auskunft an die passende Frage anknüpfen kann.
Wenn ein Lehrgang stattgefunden hat, gleichen Sie die vorgesehenen Personen mit den tatsächlich absolvierten Teilnahmen ab. Ordnen Sie die erhaltenen Bescheinigungen den Beschäftigten zu und aktualisieren Sie Ihre Übersicht. Eine Person, die verhindert war, hat dadurch noch keinen neuen Ausbildungsstand. Deren weitere geeignete Teilnahme wird gesondert vorbereitet. Mit einer solchen Nachbereitung beruhen spätere Schulungsentscheidungen auf den vorhandenen Belegen und nicht nur auf einer früher angelegten Terminliste.
Raum und Personenzahl werden mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Die geplante Gruppe benötigt Zeit für Erklärungen und praktische Aufgaben ohne laufende Arbeitsunterbrechungen. Organisieren Sie entsprechende Vertretungen vor dem Termin. Geeignete öffentliche Lehrgänge bleiben ebenfalls eine Möglichkeit, einzelne Bedarfe zu erfüllen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme für die geplanten Teilnahmen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle bereitet mit den verlangten Angaben die mögliche direkte Abrechnung vor. Weitere bestellte Leistungen werden mit ihrem Umfang und ihrer Vergütung gesondert vereinbart. Lesen Sie die Vereinbarungen vor der Zusage, damit der konkrete Auftrag finanziell nachvollziehbar ist.
Berechtigung und erforderliche Abrechnungsangaben klären.
Zusätzliche Leistungen einschließlich ihrer Vergütung vereinbaren.
Die Übersicht unterstützt die nächste Qualifizierungsentscheidung.
Den tatsächlich besuchten Lehrgang zur Person festhalten.
Weitere geeignete Teilnahme für verhinderte Personen vorbereiten.
Fachliche und organisatorische Anliegen gezielt weitergeben.
Was Sie dafür nutzen
Anerkannte vorhandene Ausbildungsbelege
Was Sie dafür nutzen
Tatsächlich absolvierte Teilnahme und erhaltene Bescheinigung
Was Sie dafür nutzen
Geeigneter Anschluss mit der Ausbildungsstelle
Für betriebliche Ersthelfende in der Regel alle zwei Jahre. Nutzen Sie die bisherigen Kursdaten für die Planung. Anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt, wenn mit der Schule der geeignete nächste Lehrgang bestimmt wird; eine neue Funktion allein verlangt keine erneute Grundausbildung.
Beide umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Pausen verlängern den Aufenthalt. Für die Freigabe der Beschäftigten zählt die ganze bestätigte Veranstaltungszeit. Beim Besuch eines externen Kurses werden die notwendigen Wege in die Organisation aufgenommen.
Die Benennung ist Aufgabe des Unternehmers. Die Schule vermittelt die vereinbarte Qualifizierung, während die Funktion im Betrieb ausdrücklich zugeordnet wird. Informieren Sie die Beschäftigten über die vorgesehenen Ersthelfenden und halten Sie diese Angaben bei Veränderungen aktuell.