Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55430 Oberwesel sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

6,0 km vom Suchpunkt

8,6 km vom Suchpunkt

9,6 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

20,2 km vom Suchpunkt

Oberweseler Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer wird von der Größe einer einzelnen Kursgruppe unterschieden. Neben der Qualifizierung ist die interne Benennung zu regeln. Offene Lehrgänge oder vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können organisatorisch passen.
Ein offener Lehrgang kann für einzelne Beschäftigte eines Oberweseler Unternehmens passen. Bei einer größeren Gruppe lohnt zusätzlich die Frage nach einem vereinbarten Termin im Betrieb. Dafür müssen Raum, Schulungsbedarf und gemeinsamer Zeitraum zusammenpassen.
Übermitteln Sie dem Anbieter die genaue Betriebsadresse und die Zahl der Teilnehmenden. Bereits ausgebildete Ersthelfer brauchen gegebenenfalls eine Fortbildung statt einer Erstausbildung. Die ermächtigte Schule kann berechtigte betriebliche Kursgebühren direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Welche Unternehmensangaben dafür nötig sind und ob gesonderte Kosten für die vereinbarte Durchführung anfallen, sollte vor der Zusage geklärt werden.
Die neue Rolle allein löst nicht automatisch Grundausbildung aus.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
In der Regel alle zwei Jahre auffrischen.
| Bereich | Bezug |
|---|---|
| Ersthelferzahl | Anwesende Versicherte und tatsächlicher Betrieb |
| Kursart | Qualifikationsbedarf der Person |
| Benennung | Interne Zuordnung der Ersthelferaufgabe |
Eine Bescheinigung dokumentiert den absolvierten Lehrgang. Die Benennung zur betrieblichen Ersthelferaufgabe erfolgt dagegen im Unternehmen. Nach den DGUV-Hinweisen gibt es für die Bestellung keine Formvorschrift, eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Berücksichtigen Sie beide Zwecke bei der Organisation Ihrer Unterlagen. Die intern vorgesehenen Zuständigkeiten sollten den Beschäftigten bekannt sein; eine vorhandene Schulungsbescheinigung allein macht die Hilfewege im Betrieb noch nicht sichtbar.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Aufgaben während einer Präsenzveranstaltung vor.
Die allgemeine DGUV-Regel nennt bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als zwanzig gelten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten. Betrachten Sie hierfür die tatsächliche betriebliche Besetzung. Die Werte bestimmen nicht die Teilnehmerzahl einer Schulung; für bestimmte Einrichtungen bestehen zudem gesonderte Vorgaben, die entsprechend zu beachten sind.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Nötige Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Vorgesehene Personen dem Verfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich vereinbaren.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der passende Lehrgang richtet sich nach den Voraussetzungen der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die Wahl wird entsprechend abgestimmt.
Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben diese Positionen beim Arbeitgeber. Sie sind nicht mit berechtigten Lehrgangsgebühren gleichzusetzen. Berücksichtigen Sie den eigenen betrieblichen Aufwand deshalb zusätzlich zu einer möglichen direkten Abrechnung der Schulungsgebühr.
Die Unterrichtsform begründet keine allgemeine Zusage zur Kostenfreiheit. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Weitere Leistungen und eigene Aufwendungen des Unternehmens sind von dieser möglichen Übernahme getrennt zu betrachten.