Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74245 Löwenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,0 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

12,3 km vom Suchpunkt

13,2 km vom Suchpunkt

13,4 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

Löwensteiner Betriebe stimmen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten ab. Geeignete anerkannte Vorbildung wird bei der Auswahl berücksichtigt. Offene Veranstaltungen oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung können organisatorisch passen. Die Teilnehmenden benötigen dabei die Möglichkeit, praktische Aufgaben im Unterricht zu bearbeiten. Die Gebührenabrechnung wird anhand der zuständigen Trägerbedingungen geklärt.
Bei einer Anfrage für Löwensteiner Beschäftigte hilft zunächst die Unterscheidung zwischen Ausbildung und Fortbildung. Mit Gruppengröße und möglichem Zeitraum kann die Schule passende offene Lehrgänge oder einen eigenen Termin besprechen. Für einen Inhouse-Tag werden zusätzlich Betriebsadresse und Raum abgestimmt.
Die Kostenübernahme gehört zur Vorbereitung der Anmeldung. Berechtigte betriebliche Kursgebühren kann eine ermächtigte Ausbildungsstelle unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Der Betrieb stellt die erforderlichen Angaben bereit. Fragen Sie vor der Zusage nach zusätzlichen Leistungen und möglichen weiteren Kosten, damit das Angebot den vereinbarten Rahmen vollständig erkennen lässt.
Wenn Unterricht im Unternehmen gewünscht wird, sollten die vorgesehenen Personen sich tatsächlich daran beteiligen können. Stimmen Sie ihre Verfügbarkeit intern ab, bevor ein Termin als passend betrachtet wird. Eine räumliche Nähe zum Arbeitsplatz ist keine Garantie für ungestörte Teilnahme. Der Betrieb klärt, wie die laufenden Aufgaben während des Lehrgangs übernommen werden, und vereinbart mit der Ausbildungsstelle die konkreten Bedingungen der Durchführung.

Die Schulung ersetzt nicht die interne Benennung und Bekanntmachung der zuständigen Ersthelfer.
| Ebene | Zu klären |
|---|---|
| Qualifizierung | Passender Lehrgang für die Person |
| Durchführung | Geeigneter Ort und vollständige Teilnahme |
| Auftrag | Reguläre Leistungen und vereinbarte Zusätze |
Eine Online-Anmeldung beschreibt einen Weg zur Buchung, nicht die Form der Qualifizierung. Für reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung sieht die DGUV Präsenzveranstaltungen vor, in denen praktische Handlungen geübt werden. Sehen Sie deshalb nach, wie der konkrete Lehrgang durchgeführt wird. Reine Wissensvermittlung online oder zugesandte Materialien sind kein gleichbedeutender Ersatz, auch wenn die Anmeldung selbst über eine Website möglich ist.
Eine neue betriebliche Rolle verlangt nicht automatisch eine neue Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorqualifikationen einbeziehen.
Ausbildung und Fortbildung passend bestimmen.
In der Regel alle zwei Jahre fortbilden.
Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers abrechnen. Vor einer verbindlichen Kostenannahme werden die erforderlichen Unternehmensangaben und Voraussetzungen geklärt.
Vorgesehene Personen dem Verfahren zuordnen.
Gesonderten Umfang ausdrücklich vereinbaren.
Die reguläre Ausbildung und die Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Sie dienen verschiedenen Qualifizierungszwecken. Die gleiche Dauer rechtfertigt daher keinen beliebigen Austausch; maßgeblich bleiben die Voraussetzungen und der tatsächliche Bedarf der betreffenden Person.
Die DGUV zählt übliche Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgangsumfang. Zusätzlich gewünschte Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie im Angebot, welche Position zur Schulung gehört und was darüber hinaus beauftragt wird.
Die Durchführung im Betrieb begründet keine allgemeine Kostenfreiheit. Berechtigte Lehrgangsgebühren richten sich nach den Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Gesonderte Leistungen und eigener betrieblicher Aufwand sind getrennt von dieser möglichen Übernahme zu berücksichtigen.