Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63683 Ortenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,8 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

8,2 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

18,7 km vom Suchpunkt

18,8 km vom Suchpunkt

Ortenberger Betriebe können offene Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung für ihre Beschäftigten organisieren. Neben dem passenden Qualifikationsbedarf sind ein verständlicher Unterricht und der vorgesehene Abrechnungsweg wichtig. Eine Kostenübernahme hängt von den Bedingungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
In einem Ortenberger Betrieb steht eine neue Schulungsrunde an, doch die Beschäftigten haben ihre bisherigen Kurse an verschiedenen Tagen besucht. Sammeln Sie zunächst die vorhandenen Teilnahmeangaben, statt allen Personen denselben Folgetermin zuzuweisen. Unklare oder fehlende Unterlagen sollten mit der bisherigen Ausbildungsstelle geklärt werden.
Mit dieser Übersicht lässt sich der Bedarf an Ausbildung und Fortbildung genauer anfragen. Wenn Sie mehrere Personen gemeinsam im Unternehmen schulen möchten, besprechen Sie einen Inhouse-Termin und dessen Voraussetzungen. Eine interne Terminplanung ersetzt dabei weder die fachliche Einordnung des Schulungsbedarfs noch die Bestätigung durch den Anbieter.
Einige Ausbildungsstellen bieten betriebliche Lehrgänge in einer Fremdsprache an. Nach den DGUV-Hinweisen bleibt dabei der freigegebene Leitfaden maßgeblich; der Kurs darf nicht in mehreren Sprachen abgehalten werden, und die Teilnahmebescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt. Wenn im Ortenberger Betrieb ein entsprechender Bedarf besteht, muss die tatsächliche Durchführung ausdrücklich passen. Mit einer fremdsprachigen Internetseite allein ist die Sprache des Unterrichts noch nicht geklärt.
Eine Ausbildung und eine Fortbildung haben unterschiedliche Aufgaben. Der vorhandene Qualifikationsstand hilft, die für die betreffende Person passende Schulung zu bestimmen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Nach den DGUV-Hinweisen enthalten die regulären Lehrgangsgebühren unter anderem die vorgesehenen Lehrmittel und die Teilnahmebescheinigung. Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Gebühren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine eigene betriebliche Bestellung und die direkte Abrechnung sind dabei verschiedene Vorgänge. Für das Ortenberger Unternehmen lohnt sich eine klare Zuordnung des vereinbarten Leistungsumfangs, damit mögliche zusätzliche Leistungen nicht stillschweigend als bereits übernommene reguläre Gebühren behandelt werden.
Für einen Auftrag müssen Inhalt und organisatorischer Rahmen zusammenpassen.
Vorhandene Qualifikationen der Personen berücksichtigen.
Einen tatsächlich geeigneten Lehrgang auswählen.
Reguläre Gebühren und Zusatzvereinbarungen unterscheiden.
Orientierung
Der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung
Orientierung
Die ausdrücklich vereinbarte Unterrichtsform
Orientierung
Reguläre Gebühren und mögliche Extras
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige Stelle erläutert ihr Verfahren für berechtigte Lehrgangsgebühren. Besondere Zusatzleistungen können andere Kosten verursachen und benötigen eine eigene Abstimmung.
Den zuständigen Träger für die Beschäftigten bestimmen.
Die nötigen Angaben mit der ermächtigten Schule vorbereiten.

Im regulären Rahmen umfassen beide jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pausen kommen hinzu. Derselbe zeitliche Rahmen macht die beiden Lehrgangsarten jedoch nicht für jede Person austauschbar.
Diese Aufwendungen liegen nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Die mögliche Übernahme berechtigter Kursgebühren betrifft die Lehrgangsgebühren. Sie schließt Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten des Unternehmens nicht bereits automatisch mit ein.
Die Auswahl geeigneter Personen obliegt dem Arbeitgeber. Für die Bestellung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; die DGUV empfiehlt jedoch eine schriftliche Festlegung und eine Verankerung in der betrieblichen Organisation.