Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58553 Halver sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,1 km vom Suchpunkt

10,3 km vom Suchpunkt

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10,7 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

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Halver · Nordrhein-Westfalen
Eine geeignete Schulung vermittelt die erforderliche Qualifikation; die Ersthelferfunktion im Unternehmen wird vom Unternehmer zugeordnet. Ihr Halveraner Betrieb bereitet diese beiden Aufgaben miteinander vor. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle ist für die geeignete Ausbildung oder Fortbildung anzusprechen, öffentlich oder als ausdrücklich vereinbarte Inhouse-Veranstaltung.

Bei einer Inhouse-Schulung bleiben Beschäftigte räumlich nah an ihrer Arbeit. Damit sie sich trotzdem auf Unterricht und praktische Übungen konzentrieren können, braucht Ihr Halveraner Betrieb eine Vertretungsregelung. Die Teilnehmer sollen während des gesamten Lehrgangs von anderen Aufgaben frei sein.
Mit der Ausbildungsstelle besprechen Sie anhand der bisherigen Nachweise, ob Ausbildung oder Fortbildung ansteht. Räume und Gruppengröße gehören ebenfalls in die Abstimmung; die Durchführung wird ausdrücklich vereinbart. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse nutzen. Lassen Sie vor der Anmeldung klären, unter welchen Voraussetzungen Ihr Unfallversicherungsträger Kursgebühren übernimmt. Eine direkte Abrechnung erfolgt durch eine ermächtigte Schule nach dessen Verfahren und mit den dafür vorgesehenen Angaben.
Der Unternehmer bestimmt, welche geeigneten Personen als Ersthelfende eingesetzt werden. Machen Sie die Zuordnung im Betrieb verständlich bekannt, damit Beschäftigte wissen, an wen sie sich wenden können. Die Teilnahmebescheinigung allein organisiert diese Funktion noch nicht. Berücksichtigen Sie bei der Auswahl auch die tatsächliche betriebliche Besetzung und ermöglichen Sie die weitere Qualifizierung der vorgesehenen Personen. Die Zuständigkeit für den Lehrgang und die Verantwortung für die Organisation am Arbeitsplatz greifen dadurch ineinander.
Die Zuständigkeiten ergänzen sich.
Die geeignete Schulung und ihre Durchführung besprechen.
Qualifizierte Personen für die betriebliche Aufgabe vorsehen.
An der vereinbarten Schulung vollständig teilnehmen.
Ihr Zweck
Passende weitere Schulung einordnen
Ihr Zweck
Absolvierten Lehrgang dokumentieren
Ihr Zweck
Die Funktion im Unternehmen zuweisen
Betriebliche Ersthelfende werden durch eine dafür ermächtigte Stelle ausgebildet. Nennen Sie bei Ihrer Anfrage den betrieblichen Zweck, damit die passende Lehrgangsart besprochen werden kann. Vorhandene anerkannte Qualifikationen gehören in diese Abstimmung. Medizinische oder rettungsdienstliche Ausbildungsabschlüsse können nach ihren jeweiligen Voraussetzungen berücksichtigt werden; eine neue betriebliche Aufgabe verlangt deshalb nicht in jedem Fall dieselbe neue Grundausbildung. Bei einer offenen Einordnung ist die konkrete Qualifikation entscheidend.
Für einen Inhouse-Lehrgang beschreiben Sie den vorgesehenen Personenkreis und den gewünschten Unterrichtsort. Die Schule stimmt die geeignete Durchführung mit Ihnen ab. Organisieren Sie den Arbeitsplatz so, dass diese Personen während des gesamten Lehrgangs mitlernen und üben können, ohne laufende Aufgaben parallel übernehmen zu müssen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle ist auch bei einer möglichen direkten Abrechnung an die Bedingungen des zuständigen Trägers gebunden. Erfragen Sie bei Ihrer BG oder Unfallkasse, für welche geplanten Teilnahmen die reguläre Lehrgangsgebühr übernommen werden kann und welche Angaben dafür nötig sind. Vereinbaren Sie einen zusätzlichen Unternehmenswunsch mit eigener Leistungsbeschreibung und Vergütung.
Voraussetzungen und Verfahren beim zuständigen Träger erfragen.
Regulären Lehrgang und ausdrücklich gewünschte Ergänzungen unterscheiden.
Jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten gehören zur regulären Ausbildung und Fortbildung. Pausen werden zusätzlich eingeplant. Fragen Sie für die Freigabe der Beschäftigten nach den vollständigen Veranstaltungszeiten, damit alle Unterrichts- und Übungsanteile besucht werden können.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre eine Fortbildung vorgesehen. Nehmen Sie die passenden Teilnahmen in Ihre weitere Planung auf. Das betrifft die Lernzeit der einzelnen Personen ebenso wie die Organisation ihrer Abwesenheit im Betrieb.
Nein, die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung setzen persönliche Präsenz voraus. Die verlangte praktische Handlungskompetenz schließt eigenes Üben ein. Besprechen Sie deshalb mit der ermächtigten Stelle eine geeignete Veranstaltung, an der die vorgesehenen Personen tatsächlich teilnehmen können.