Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34466 Wolfhagen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,5 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

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Ihr Wolfhager Unternehmen kann offene Lernfragen für die vorgesehene Ersthelferschulung sammeln. Der Umgang mit einem AED gehört zum regulären fachlichen Rahmen. Ist bereits ein Gerät im Betrieb vorhanden, kann diese Information an die Ausbildungsstelle gehen. Für die Beschäftigten begleitet die durchführende Lehrkraft das konkrete Lernen.
Leitung, vorgesehene Ersthelfer und die für die Organisation zuständige Person brauchen dieselben Informationen. Halten Sie im Wolfhager Betrieb fest, wer teilnehmen soll und welche bisherigen Bescheinigungen vorhanden sind. Mit einer Ausbildungsstelle besprechen Sie daraus den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung.
Eine Inhouse-Schulung wird hinsichtlich Räumen, Teilnehmerzahl und Durchführung ausdrücklich vereinbart. Informieren Sie die Gruppe über die gesamte Unterrichtszeit und sorgen Sie für eine Vertretung der laufenden Aufgaben. Für einzelne Anmeldungen können offene Kurse infrage kommen. Nach dem Lehrgang ordnen Sie die neuen Bescheinigungen den Teilnehmern zu. Diese Dokumentation hilft, bei der nächsten Planung gezielt nachzufragen und Schulungen anhand vorhandener Nachweise vorzubereiten.
Zum regulären Gebührenrahmen zählen nach den DGUV-Hinweisen qualifizierte Lehrkräfte, erforderliche Lehrmittel, Teilnehmerinformationen und Bescheinigungen. Lesen Sie diese Bestandteile bei der Prüfung des konkreten Auftrags mit. Soll ein eigener weiterer Wunsch hinzukommen, wird diese zusätzliche Leistung mit ihrer Vergütung ausdrücklich vereinbart. Die jeweilige Position soll erkennen lassen, welchen Unterrichts- oder Zusatzumfang Ihr Unternehmen tatsächlich bestellt.
Vorgesehene Lehrleistungen und Unterlagen berücksichtigen.
Zusätzliche Leistung und Vergütung ausdrücklich vereinbaren.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Verwenden Sie die anerkannten vorhandenen Qualifikationen und absolvierten Schulungen der betreffenden Personen, um mit der Ausbildungsstelle die geeignete nächste reguläre Teilnahme einzuordnen.
Die Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle muss ihre Lehrgänge unter geeigneter ärztlicher Verantwortung durchführen. Die medizinische Fachaufsicht betrifft den fachlichen Rahmen der Inhalte; der konkrete Unterricht wird durch eine entsprechend befähigte Lehrkraft geleitet. Für die teilnehmenden Beschäftigten ist diese lehrende Person der unmittelbare Kontakt zu einer Erklärung oder Übungsfrage. Auf der Teilnahmebescheinigung wird die durchführende Lehrkraft genannt. So lässt sich die tatsächliche Unterrichtsrolle auch in den Unterlagen wiederfinden.
Für die persönliche Vorbereitung.
Eine Unterrichtsfrage zum vorhandenen AED beschreiben.
Fachliche Fragen zum Unterricht unmittelbar besprechen.
Ärztliche Verantwortung für den fachlichen Rahmen einordnen.
Der DGUV-Grundsatz berücksichtigt den AED im Lernprogramm der betrieblichen Ersten Hilfe. Wenn Ihr Unternehmen bereits ein solches Gerät vorhält und dazu eine Unterrichtsfrage hat, beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den vorhandenen Bezug. Fragen Sie, wie dieser Punkt im vorgesehenen Lehrgang aufgegriffen werden kann. Damit erhält die Lehrkraft eine konkrete Lernfrage; eine bestimmte Vorführung am betrieblichen Gerät oder ein zusätzliches Einweisungsangebot wird dadurch noch nicht zugesagt.
| Punkt | Bezug |
|---|---|
| AED im Betrieb | Bezug einer fachlichen Unterrichtsfrage |
| Durchführende Lehrkraft | Unmittelbare Anleitung im konkreten Unterricht |
| Medizinische Fachaufsicht | Ärztliche Verantwortung für den fachlichen Rahmen |

Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause werden hinzugerechnet. Dieser reguläre Umfang ist auch bei einer vereinbarten Inhouse-Veranstaltung vorgesehen.
Die DGUV verlangt Präsenz und praktische Aufgaben für reguläre betriebliche Lehrgänge. Eine ausschließlich online vermittelte Wissenseinheit ersetzt diese Durchführung nicht. Für die vorgesehenen Personen wird daher ein entsprechender persönlicher Besuch organisiert.
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Präventionsabteilung des Unfallversicherungsträgers können bei der betrieblichen Organisation unterstützen. Nehmen Sie einen konkreten offenen Sachverhalt zur Beratung mit, damit die Frage auf ihre tatsächliche Aufgabe bezogen bleibt.