Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 09306 Rochlitz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Rochlitz · Sachsen
Die Bescheinigung über einen Lehrgang bezieht sich auf die tatsächlich absolvierte Qualifizierung. Rochlitzer Unternehmen unterscheiden sie von einer Anmeldung und von der späteren Ersthelferfunktion. Für die gesamte Belegschaft bleibt zusätzlich die örtliche Unterweisung relevant. Individueller Ausbildungsstand, dokumentierter Kurs und betriebliche Information gehören deshalb als unterschiedliche Grundlagen zur Vorbereitung.

Für einen Inhouse-Lehrgang in Rochlitz sollte die Ausbildungsstelle Ihre geplante Teilnehmerzahl und die räumlichen Möglichkeiten kennen. Fragen Sie nach ihren organisatorischen Anforderungen und lassen Sie die Veranstaltung ausdrücklich vereinbaren. Eine verantwortliche Kontaktperson kann Rückfragen aus dem Unternehmen sammeln.
Die bisherigen Ersthelferbescheinigungen helfen dabei, Ausbildung und Fortbildung passend zu besprechen. Prüfen Sie intern, welche Beschäftigten gemeinsam teilnehmen können und ob einzelne offene Lehrgänge besser in den Arbeitsablauf passen. Der Unterricht braucht einen vollständig freien Zeitraum und eine Vertretung der laufenden Aufgaben. Geben Sie die bestätigten Kursinformationen und benötigten Unterlagen gesammelt an die Teilnehmer weiter. Neue Bescheinigungen werden anschließend der betrieblichen Übersicht zugeordnet.
Aufgabe
Absolvierten Lehrgang dokumentieren
Aufgabe
Funktion im Unternehmen zuweisen
Aufgabe
Örtliche Information für alle vermitteln
Fragen Sie vor der Anmeldung nach den Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme gemäß den Bedingungen Ihrer zuständigen BG oder Unfallkasse.
Die eigenen Trägervorgaben berücksichtigen.
Zusätzliche Vereinbarungen getrennt beurteilen.
Jede Grundlage beantwortet eine eigene Frage.
Was hat die Person tatsächlich absolviert?
Wer übernimmt die Ersthelferaufgabe?
Was muss die ganze Belegschaft örtlich wissen?
Die DGUV beschreibt die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer nach erfolgreicher Schulung. Eine Bescheinigung und eine zugeordnete Funktion sind daher unterschiedliche Schritte. Die praktische Organisation des Unternehmens wird mit der erworbenen Qualifizierung verbunden.
Der DGUV-Grundsatz knüpft die Teilnahmebescheinigung an den regelmäßigen Besuch und die Überzeugung der Lehrkraft, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorhanden sind. Eine bloße Reservierung beschreibt diesen Stand noch nicht. Bei der Zuordnung eines Dokuments zählt daher die wirklich absolvierte Art der Schulung. Auch die Angaben zur Ausbildungsstelle und zum Umfang gehören zum Nachweis, während eine organisatorische Bestätigung zunächst nur den geplanten Besuch betrifft.
Auch wenn einzelne Personen erfolgreich geschult sind, kennt die übrige Belegschaft die örtliche Organisation nicht automatisch. Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen über Erste-Hilfe-Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Der Bezug ist der wirkliche Arbeitsplatz. Zuständige Personen, Notrufmöglichkeiten und vorhandenes Material müssen dort verständlich vermittelt werden; diese Information ergänzt den allgemeinen Unterricht der vorgesehenen Ersthelfer.
Der reguläre Rahmen besteht aus neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Pausen kommen zusätzlich hinzu. Eine Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen Umfang nicht; die eigene angeleitete praktische Mitarbeit gehört weiterhin zum vereinbarten Lehrgang.
Die DGUV nennt diese Möglichkeit. Geeignete frühere Schulungen und persönliche Voraussetzungen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Gleiche Zeitumfänge allein beantworten nicht, welche Qualifizierung für die betreffende Person benötigt wird; maßgeblich bleibt der tatsächliche Bedarf.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber. Eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren betrifft eine andere Position. Prüfen Sie die Bedingungen des zuständigen Trägers und zusätzlich die tatsächlich vereinbarten weiteren Leistungen.