Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 55276 Oppenheim sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,7 km vom Suchpunkt

9,0 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

11,4 km vom Suchpunkt

14,2 km vom Suchpunkt

14,9 km vom Suchpunkt

In Oppenheimer Unternehmen gehören die Auswahl geeigneter Personen, ihre Bestellung und die regelmäßige Qualifizierung zur Vorbereitung der betrieblichen Ersthelferrolle. Ausbildung und Fortbildung werden mit einer ermächtigten Stelle organisiert. Eine mögliche Inhouse-Durchführung wird für die konkrete Beschäftigtengruppe vereinbart und berücksichtigt den entsprechenden regulären Lehrgangsrahmen.
Wenn mehrere Beschäftigte geschult werden sollen, legen Sie zuerst die benötigte Kursart fest. Wer wird als betrieblicher Ersthelfer neu ausgebildet, wer benötigt eine Fortbildung? Für einzelne Personen können öffentliche Termine infrage kommen.
Für einen Inhouse-Lehrgang am Oppenheimer Standort braucht die Ausbildungsstelle eine Beschreibung der Räume und die Teilnehmerzahl. Die Veranstaltung ist erst nach Bestätigung der Voraussetzungen verlässlich planbar.
Erfragen Sie das Verfahren des Unfallversicherungsträgers für die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren. Lassen Sie mögliche zusätzliche Leistungen und deren Kosten im Angebot benennen. So sind die organisatorischen Fragen vor der verbindlichen Anmeldung beantwortet.
Die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Bezug
Betriebliche Rolle benennen
Bezug
Reguläre Erstqualifizierung
Bezug
Qualifizierung regelmäßig erhalten
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen.
Die Gegenstände haben jeweils einen eigenen Bezug.
Motivation und Eignung berücksichtigen.
Schriftliche Festlegung empfohlen.
Regelmäßige Qualifizierung erhalten.
Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie wird nicht in eine Erste-Hilfe-Ausbildung integriert. Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten und enthalten praktische Übungen in Präsenz. Die regelmäßige Fortbildung dient dem Erhalt der Qualifizierung. Bei der Vorbereitung der Beschäftigten wird daher ihr tatsächlicher bisheriger Ausbildungsstand der passenden Schulungsart zugeordnet.
Für die Auswahl von Ersthelfern empfiehlt die DGUV, Motivation und Eignung der Personen zu berücksichtigen. Für ihre Bestellung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festlegung wird empfohlen. Diese organisatorische Benennung hat einen anderen Gegenstand als die Ausbildungsbescheinigung: Sie betrifft die Rolle im Unternehmen. Die Bescheinigung dokumentiert dagegen den jeweiligen absolvierten Lehrgang bei einer ermächtigten Stelle.
Zu den neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Diese Vorgabe gilt für die reguläre Ausbildung und Fortbildung sowie für eine entsprechende vereinbarte Inhouse-Durchführung der Schulung.
Voraussetzung sind der tatsächliche Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle und ein zeitlicher Abstand von höchstens zwei Jahren. Beide Bedingungen müssen vorliegen. Die private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des besuchten Lehrgangs noch nicht.
Die reguläre betriebliche Aus- und Fortbildung ist Präsenzunterricht mit praktischen Übungen. Ein reines Onlineangebot genügt diesem Rahmen nicht. Für die Beschäftigten wird entsprechend ihrem Bedarf eine geeignete reguläre Schulung bei einer ermächtigten Stelle organisiert.