Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 89522 Heidenheim an der Brenz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,3 km vom Suchpunkt

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Heidenheimer Betriebe können geeignete öffentliche Lehrgänge und Inhouse-Unterricht für ihre Beschäftigten planen. Die Kursart wird nach anerkannter Vorbildung und benötigter Qualifikation ausgewählt. Bereiten Sie Gruppe, Lernort und vollständige Freistellung vor. Die mögliche Übernahme regulärer Gebühren richtet sich nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Bevor ein Unternehmen in Heidenheim Beschäftigte anmeldet, sollte der Schulungsbedarf feststehen. Notieren Sie Ausbildung und Fortbildung getrennt und stimmen Sie mögliche Tage ab. Das erleichtert den Vergleich geeigneter Termine.
Für einen Inhouse-Kurs werden Raum, Teilnehmerzahl und Zeitfenster mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Ein öffentlicher Kurs kann für Einzelpersonen passen. Die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren erfolgt nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie Unterlagen und mögliche Zusatzkosten rechtzeitig vor der Buchung.
Nach der Schulung werden die betrieblich benannten Ersthelfenden und Hilfewege bekannt gemacht. Diese Angaben richten sich nach Ihrem Standort. Halten Sie sie neben den dokumentierten Kursdaten aktuell, damit die Belegschaft nicht nur von vorhandenen Bescheinigungen weiß.
Inhouse kann eine Gruppe am vereinbarten Standort zusammenbringen. Stimmen Sie dafür Raumfläche, Einrichtung und Personenzahl mit der Schule ab. Ein geeigneter Lernort muss Erklärungen und praktische Aufgaben ermöglichen. Befreien Sie die Teilnehmenden während des bestätigten Zeitrahmens von anderen Arbeitsaufträgen.
Die Gruppe kann Fragen aus ihren Tätigkeiten mitbringen. Die Lehrkraft ordnet diese fachlich ein und begleitet die praktischen Versuche. Ein gesondertes Spezialtraining wird ausdrücklich als weitere Leistung vereinbart. Der bloße Veranstaltungsort beschreibt noch kein bestimmtes zusätzliches Fachprogramm.
Die konkreten Bedingungen werden mit der Ausbildungsstelle vereinbart.
Unterlagen und Teilnehmerangaben über eine Ansprechperson bündeln.
Angeleitete Aufgaben zusammen mit Kolleginnen und Kollegen bearbeiten.
Die tatsächliche Umgebung für verständliche Beispiele beschreiben.
Eine neu vorgesehene Ersthelferrolle bedeutet nicht automatisch, dass die Person keinerlei anerkannte Vorbildung hat. Prüfen Sie die verfügbaren Nachweise und bestimmen Sie die erforderliche weitere Qualifizierung. Ausbildung und Fortbildung sind regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten lang. Die passende Auswahl folgt jedoch dem Ausbildungsstand, nicht nur einem freien Termin.
Für betriebliche Ersthelfer ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Führen Sie die tatsächlichen Kursabschlüsse nachvollziehbar. So können anstehende Teilnahmen eingeplant werden, ohne Reservierungen mit absolvierten Lehrgängen gleichzusetzen. Mehrere geeignete Veranstaltungen können unterschiedliche Bedarfe besser abdecken als ein einziger Gruppentag.
| Entscheidung | Benötigte Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
| Lehrgangsart | Vorbildung und Aufgabe | Ausbildung oder Fortbildung |
| Durchführung | Gruppe und Bedingungen | Öffentlich oder Inhouse |
| Gebühren | Zuständiger Träger und Umfang | Vorbereitetes Verfahren |
Ermächtigte Ausbildungsstellen können berechtigte reguläre Gebühren direkt nach den Trägervorgaben abrechnen. Dafür werden die erforderlichen Angaben rechtzeitig bereitgestellt. Enthält der Auftrag weitere vereinbarte Leistungen, müssen deren Umfang und Kostenregelung ebenfalls nachvollziehbar sein.
Bei Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Voraussetzungen und verlangten Unterlagen klären.
Regulären Lehrgang und zusätzliche Positionen vor der Beauftragung zuordnen.
Sammeln Sie die anerkannten Nachweise der vorgesehenen Personen und nennen Sie den jeweiligen Bildungsbedarf. Die Schule kann passende Lehrgangsarten zuordnen. Gleiche Firmenzugehörigkeit ist kein Grund, unterschiedliche Voraussetzungen zu übergehen und alle in dieselbe Veranstaltung einzuschreiben.
Geben Sie den bestätigten Unterrichtsort und die ganze Veranstaltungszeit weiter. Dazu gehören die Vorbereitungshinweise der Ausbildungsstelle und der interne Kontakt für organisatorische Fragen. Diese konkreten Informationen helfen mehr als ein allgemeiner Hinweis auf irgendeinen geplanten Ersthelferkurs.
Die Teilnehmenden sollen Unklarheiten beim Lernen ansprechen können. Offene Fragen zur Erklärung oder zum eigenen praktischen Versuch gehören in die fachliche Begleitung der Lehrkraft. Organisatorische Sonderwünsche für weitere Trainingsleistungen werden davon getrennt im Auftrag abgestimmt.
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