Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71665 Vaihingen an der Enz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Vaihingen an der Enz · Baden-Württemberg
Für Inhouse-Unterricht in Vaihingen an der Enz wird ein konkreter Lernort mit der Ausbildungsstelle abgestimmt. Bevor Sie die Gruppe einladen, klären Sie deren fachlichen Schulungsbedarf anhand anerkannter Nachweise. Der Betrieb organisiert vollständige Teilnahme und die vereinbarten Raumbedingungen; die mögliche Gebührenübernahme wird gesondert nach Trägervorgaben vorbereitet.

Erfassen Sie für Ihren Vaihinger Betrieb die vorgesehenen Beschäftigten, vorhandene Bescheinigungen und mögliche Tage. So kann eine Ansprechperson mit der Schule über Ausbildung und Fortbildung sprechen. Die Arbeitsbereiche stimmen ab, wie die vollständige Teilnahme ermöglicht wird.
Für Inhouse-Unterricht beschreibt die Anfrage zusätzlich Räume und Gruppengröße. Die Ausbildungsstelle muss bestätigen, dass praktische Übungen möglich sind und die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Einzelplätze in offenen Lehrgängen können eine passende Lösung sein, wenn keine eigene Gruppe zusammenkommt. Die Gebührenregelung ist vorab mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu klären. Direkte Abrechnung folgt dessen Übernahmevoraussetzungen und erfordert die Angaben des vorgesehenen Verfahrens.
Ein Raum in Enzweihingen, Horrheim oder Roßwag gehört zwar zum selben Stadtgebiet, muss für die Gruppe aber konkret bezeichnet werden. Verwenden Sie nach der Abstimmung mit der Schule die bestätigte Anschrift und ergänzen Sie Zugang sowie Raumangabe. Auch die erreichbare organisatorische Kontaktperson sollte feststehen. Halten Sie vorläufige Raumideen getrennt von dieser endgültigen Information, damit die Beschäftigten den Kurstag nicht anhand verschiedener Planungsstände vorbereiten.
Im Betrieb werden die vereinbarten Bedingungen umgesetzt.
Abgestimmte Übungsfläche bereitstellen.
Die Gruppe für die ganze Veranstaltung einplanen.
Aktuelle Angaben an Schule und Teilnehmende geben.
Benennen Sie den betrieblichen Zweck der Veranstaltung und geben Sie an, welche anerkannten Qualifikationen die vorgesehenen Personen mitbringen. Die Ausbildungsstelle kann damit die passende Ausbildung oder Fortbildung besprechen. Besonders bei einer gemischten Wunschgruppe sollte die Kurszuordnung geklärt sein, bevor ein gemeinsamer Termin gebucht wird. Eine freie Personalliste ist kein Ersatz für diese fachliche Vorbereitung. Einzelne passende externe Lehrgänge bleiben eine organisatorische Möglichkeit.
| Angabe | Verwendung |
|---|---|
| Anerkannte Vorqualifikation | Lehrgang fachlich zuordnen |
| Raumvorschlag | Praktische Durchführung abstimmen |
| Bestätigter Ablauf | Arbeitsvertretung und Einladung vorbereiten |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Der zuständige Unfallversicherungsträger legt Voraussetzungen und Verfahren fest. Bereiten Sie die dafür verlangten Angaben rechtzeitig vor. Erfüllt die Teilnahme diese Bedingungen, werden reguläre Gebühren über die ermächtigte Ausbildungsstelle direkt abgerechnet; zusätzliche Leistungen des Auftrags sind daneben zu prüfen.
Personen und Verfahren prüfen.
Zusatzumfang getrennt ansehen.

Bewahren Sie die tatsächlich erhaltenen Teilnahmebelege für die weitere Planung auf. Der Unternehmer benennt die Ersthelfenden im Betrieb. Diese Zuordnung und die Information über interne Abläufe ergänzen den fachlichen Abschluss der Qualifizierung.

Halten Sie deren Schulungsbedarf weiterhin offen und suchen Sie eine andere geeignete Veranstaltung. Die Qualifikationsübersicht muss nicht an einen einzigen gemeinsamen Tag gebunden sein. Trennen Sie geplante Besuche von den bereits absolvierten Abschlüssen, damit fehlende Teilnahmen sichtbar bleiben.
Vorhandene anerkannte Bescheinigungen zeigen die Ausgangsqualifikation. Lassen Sie unklare Belege einordnen und bestimmen Sie danach den nächsten passenden Schritt. Beide regulären Kursarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten; allein aus dieser gleichen Dauer lässt sich ihre Eignung nicht ableiten.
Dokumentieren Sie den absolvierten Lehrgang und die betriebliche Benennung durch den Unternehmer. Die vorgesehenen Ersthelfenden benötigen außerdem Kenntnis der internen Meldewege und Zuständigkeiten. Vermitteln Sie diese örtliche Orientierung, damit die fachliche Qualifizierung mit der Organisation am Standort zusammenkommt.
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