Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 58809 Neuenrade sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
3,2 km vom Suchpunkt

11,2 km vom Suchpunkt

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11,9 km vom Suchpunkt

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Neuenrade · Nordrhein-Westfalen
Zur betrieblichen Ersten Hilfe gehören verständliche Informationen für die Belegschaft und die Pflege des vorhandenen Materials. Neuenrader Unternehmen erläutern ihre örtliche Organisation bei der Unterweisung. Daneben kann eine regelmäßige Kontrolle der Verbandkästen betrieblich zugeordnet werden; die DGUV beschreibt diese Aufgabe als bewährte Praxis für Ersthelfer.

Ein Neuenrader Team benötigt nach einer bereits bestätigten Buchung andere Kursplätze. Informieren Sie die Schule und fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen. Neue interne Terminwünsche sollten erst nach der Rückmeldung des Anbieters verbindlich weitergegeben werden.
Bei einem Inhouse-Kurs muss auch der Raum am geänderten Tag verfügbar sein. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den tatsächlichen Teilnehmenden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Fragen zu zusätzlichen Leistungen sowie möglichen Kosten der Änderung werden vor einer neuen Zusage geklärt, damit die Planung nachvollziehbar bleibt.
Alle Betriebsangehörigen werden nach den DGUV-Hinweisen mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das Verhalten bei Unfällen sowie akuten Erkrankungen unterwiesen. Dazu gehört auch, welche Ärzte nach einem Unfall aufzusuchen sind. Die Information wird auf den tatsächlichen betrieblichen Zusammenhang bezogen. Erläutern Sie die vorgesehenen Stellen und Abläufe im Unternehmen, damit Beschäftigte die allgemeine Anforderung mit der örtlichen Organisation verbinden können.

Für betriebliche Ersthelfer ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Worauf achten?
Informationen für alle Betriebsangehörigen
Worauf achten?
Die nach einem Unfall vorgesehene Information
Worauf achten?
Der Materialbestand im betrieblichen Alltag
Unterweisung und laufende Materialpflege haben unterschiedliche Aufgaben.
Die Informationen zur Ersten Hilfe vermitteln.
Die vorhandenen Verbandkästen betrachten.
Die zugeordnete Aufgabe mit ihrem Gegenstand erläutern.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse gibt die Anforderungen für die Übernahme der Lehrgangsgebühren vor.
Die benötigten Abrechnungsangaben feststellen.
Die Unterlagen mit der Ausbildungsstelle dem konkreten Lehrgang zuordnen.
Die DGUV beschreibt es als bewährt, Ersthelfern regelmäßige Kontrollen des Verbandkastens zu übertragen. Durch ihre Tätigkeit kennen sie den Verbrauch und können das Auffüllen veranlassen. Die Aufgabe betrifft den Materialbestand im betrieblichen Alltag. Wird sie zugeordnet, erläutert der Betrieb, auf welche vorhandenen Kästen sich die Kontrolle bezieht. Der praktische Bezug zum Verbrauch erklärt, weshalb diese Aufgabe bei Ersthelfern sinnvoll angesiedelt sein kann.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Dazu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Die beiden Lehrgangsarten richten sich nach dem entsprechenden Qualifizierungsschritt der vorgesehenen Personen.
Die übliche Ausbildungsgruppe besteht nach den DGUV-Hinweisen aus zehn bis fünfzehn Personen. Mit einem Ausbildungshelfer sind bis zu zwanzig möglich. Die Angabe beschreibt eine Lehrgangsgruppe und keine betriebliche Ersthelferquote.
Jede Person erhält eine Schrift zu den Lehrinhalten, deren Inhalt mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe entspricht. Nach dem DGUV-Grundsatz dürfen elektronische Medien ergänzen, die vorgesehene Printfassung aber nicht ersetzen.