Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07907 Schleiz sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,3 km vom Suchpunkt

14,3 km vom Suchpunkt

15,1 km vom Suchpunkt

27,0 km vom Suchpunkt

29,0 km vom Suchpunkt

30,1 km vom Suchpunkt

Schleizer Unternehmen organisieren Ausbildung, Fortbildung und möglichen Inhouse-Unterricht mit einer ermächtigten Stelle. Die persönliche Qualifizierung wird durch betriebliche Vorkehrungen ergänzt: Erste-Hilfe-Material muss verfügbar sein, und die Form der Hilfeaufzeichnung wird betrieblich organisiert. Diese Aufgaben werden im Betrieb vorbereitet.
Bei der betrieblichen Kurswahl zählt der Schulungsstand der Beschäftigten. Auch bei der ersten Übernahme einer Ersthelferaufgabe zählen anerkannte vorhandene Qualifikationen; besprechen Sie den Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung anhand dieser Ausgangslage. Stellen Sie den jeweiligen Bedarf zusammen, bevor Sie Termine vergleichen.
Für einen Inhouse-Kurs in Schleiz benötigt der Anbieter Angaben zu Raum und Gruppengröße. Lassen Sie die Eignung des Ortes prüfen und die Durchführung bestätigen. Einzelne öffentliche Kursanmeldungen bleiben eine mögliche Lösung für Personen, die unabhängig von einer Gruppe teilnehmen.
Eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren richtet sich nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers. Klären Sie dessen Nachweise und mögliche Zusatzleistungen des Anbieters vor der verbindlichen Buchung.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt ausreichendes, schnell erreichbares und leicht zugängliches Erste-Hilfe-Material. Es ist geschützt aufzubewahren; verbrauchte oder unbrauchbare Materialien werden ersetzt. Betrachten Sie die Ausstattung deshalb nicht nur als vorhandenen Bestand. Für die betriebliche Organisation ist auch entscheidend, ob die benötigten Dinge im tatsächlichen Arbeitsumfeld zugänglich bleiben. Der Besuch eines Lehrgangs beantwortet diese örtliche Ausstattungsfrage nicht automatisch.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
| Bereich | Aufgabe |
|---|---|
| Lehrgang | Persönliche Qualifizierung organisieren |
| Erste-Hilfe-Material | Zugänglichkeit und nutzbaren Bestand beachten |
| Aufzeichnung | Form anhand der betrieblichen Organisation auswählen |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Übernahme berechtigter Kursgebühren richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrtkosten sind daneben eigene Aufwendungen des Unternehmens. Ordnen Sie diese unterschiedlichen Kostenarten der tatsächlich geplanten Teilnahme zu.
Zuständige Übernahmevorgaben beachten.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten berücksichtigen.
Für die Aufzeichnung betrieblicher Hilfeleistungen schreibt die DGUV Vorschrift 1 keine bestimmte Form vor. Die DGUV nennt beispielsweise den Meldeblock und auch eine elektronische Erfassung als Möglichkeiten. Das Unternehmen kann die Form deshalb anhand seiner tatsächlichen Organisation festlegen. Die Wahl eines geeigneten Lehrgangs entscheidet diese betriebliche Frage nicht mit. Berücksichtigen Sie die offene Formvorgabe, wenn Sie die Aufzeichnung im eigenen Arbeitsumfeld vorbereiten.
Erste Hilfe wird durch Menschen, Ausstattung und Aufzeichnung vorbereitet.
Regulärer Lehrgang für vorgesehene Personen.
Tatsächliche Verfügbarkeit am Arbeitsplatz.
Betriebliche Form der Dokumentation festlegen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause insgesamt. Dieser reguläre Ablauf wird auch bei einer mit dem Unternehmen vereinbarten Inhouse-Durchführung vollständig berücksichtigt.
Für einen regulären Lehrgang gilt die Obergrenze von zwanzig Teilnehmenden. Diese Zahl beschreibt die Unterrichtsgruppe. Wie viele geeignete Ersthelfer das Unternehmen tatsächlich benötigt, ist anhand der Anforderungen an die betriebliche Besetzung zu beurteilen.
Infrage kommt ein tatsächlicher Lehrgangsbesuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Die Verwendung einer Bescheinigung für den privaten Führerschein allein bestätigt diese betriebliche Eignung nicht.