Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56242 Selters (Westerwald) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

6,9 km vom Suchpunkt

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Selterser Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden berücksichtigt. Für die laufende Qualifizierung ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Wenn eine Frist ausnahmsweise überschritten wurde, ist der konkrete Fall zu klären. Offene Lehrgänge und vereinbarte Inhouse-Veranstaltungen können für die Durchführung passen.
Für Unternehmen in Selters ist die Gruppengröße ein hilfreicher Ausgangspunkt. Einzelne Beschäftigte können in offenen Lehrgängen geschult werden; für ein Team lässt sich ein vereinbarter Unterrichtstag im Betrieb anfragen. Die Schule entscheidet mit Ihnen, ob die räumlichen Voraussetzungen dafür passen.
Geben Sie an, ob neue Ersthelfer ausgebildet oder vorhandene Kenntnisse aufgefrischt werden sollen. Zur Anfrage gehören außerdem Standort und gewünschter Zeitraum. Berechtigte betriebliche Kursgebühren rechnet eine ermächtigte Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Die erforderlichen Angaben des Betriebs und zusätzliche Kosten sollten vor der Zusage geklärt sein.
Vor der Anmeldung klärt der Betrieb mit der ermächtigten Ausbildungsstelle die Voraussetzungen für berechtigte Lehrgangsgebühren. Das Verfahren und die erforderlichen Angaben richten sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Vorgesehene Personen und Unternehmensangaben prüfen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich festhalten.
Die DGUV zählt die Bereitstellung von Lehrgangsräumen zum Standardumfang, unabhängig davon, ob Räume der Ausbildungsstelle gehören, angemietet oder vom Unternehmen kostenlos bereitgestellt werden. Wird auf ausdrücklichen Wunsch außerhalb der Räume der Ausbildungsstelle geschult und entstehen tatsächliche Mehrkosten, kommt eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung in Betracht. Klären Sie die betreffende Leistung konkret; aus der Bezeichnung Inhouse allein lässt sich keine bestimmte zusätzliche Gebühr ableiten.
Die neue Aufgabe allein bedeutet keine automatische Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Vorbildung einbeziehen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Vollständigen Besuch des gewählten Lehrgangs ermöglichen.

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen praktische Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Die DGUV beschreibt bei ausnahmsweise überschrittener Zweijahresfrist einen Handlungsspielraum: Eine Person kann zunächst weiterhin als Ersthelfer eingesetzt werden, muss jedoch zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgebildet werden. Daraus folgt keine allgemeine Verlängerung des regulären Rhythmus. Besprechen Sie den tatsächlichen Qualifikationsstand und den nächsten passenden Lehrgang. In Zweifelsfällen nennt die DGUV auch die Möglichkeit, anstelle einer Fortbildung eine Ausbildung zu besuchen.
Grundlage
Vorhandene Nachweise der Person
Grundlage
Regulärer Rhythmus und konkreter Bedarf
Grundlage
Standardumfang und zusätzlich vereinbarte Leistungen

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Der passende Lehrgang richtet sich nach dem Qualifikationsbedarf. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die Kurswahl ist entsprechend abzustimmen.
Die neue Rolle allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie deshalb die tatsächlichen Voraussetzungen und Nachweise, bevor ein bestimmter Lehrgang für die betreffende Person ausgewählt und die Teilnahme angemeldet wird.
Nach den DGUV-Hinweisen trägt der Arbeitgeber diese Aufwendungen. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Berücksichtigen Sie den eigenen betrieblichen Aufwand deshalb zusätzlich zu einer möglichen direkten Abrechnung der Schulungsgebühr durch die ermächtigte Ausbildungsstelle.
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