Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92355 Velburg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
12,7 km vom Suchpunkt

13,9 km vom Suchpunkt

16,2 km vom Suchpunkt

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25,8 km vom Suchpunkt

26,7 km vom Suchpunkt

Velburger Unternehmen können den Schulungsbedarf nicht allein aus einer neuen Aufgabenbezeichnung ableiten. Vorhandene anerkannte Qualifikationen spielen eine Rolle. Nach der Ausbildung gehört außerdem die Dokumentation tatsächlich geleisteter Erster Hilfe zum Betrieb. Lehrgangsnachweis und Aufzeichnung eines Hilfeereignisses haben unterschiedliche Inhalte.
Ein Unternehmen kann seinen Verwaltungssitz an einem anderen Ort haben als den Raum für den Lehrgang. Nennen Sie bei einer Inhouse-Anfrage deshalb die vollständige Veranstaltungsadresse. Die Ausbildungsstelle braucht außerdem Angaben zum Raum und zur Gruppe, um die Durchführung zu beurteilen.
Überlegen Sie, ob eine gemeinsame Veranstaltung für alle vorgesehenen Beschäftigten erreichbar ist. Einzelne öffentliche Plätze können eine Alternative für Personen sein, die am Gruppentag nicht teilnehmen können. Die passende Ausbildung oder Fortbildung wird vor der Buchung intern festgelegt. Verbindlich wird der Unterricht erst mit der Bestätigung des Anbieters.
Bezug
Qualifikation einer Person
Bezug
Teilnahme am Auffrischungslehrgang
Bezug
Tatsächliches Ereignis im Betrieb
Eine Person kann für eine Ersthelferaufgabe neu vorgesehen sein und dennoch bereits über eine anerkannte geeignete Vorbildung verfügen. Berücksichtigen Sie die tatsächliche Qualifikation, bevor ein Ausbildungsplatz gebucht wird. Die betriebliche Aufgabe allein lässt nicht erkennen, welcher Lehrgang erforderlich ist. Bei bereits geschulten Ersthelfern ist insbesondere die regelmäßige Fortbildung zu beachten. Für die Auswahl zählt also mehr als der bisherige Eintrag in einer internen Aufgabenliste.
Drei verschiedene Gegenstände können in der betrieblichen Organisation vorkommen.
Anerkannte bisherige Ausbildung berücksichtigen.
Regelmäßiges Auffrischen der Qualifizierung planen.
Tatsächliche Hilfeleistung vertraulich dokumentieren.
Für einzelne Beschäftigte kann ein öffentlicher Lehrgang passen. Eine eigene Veranstaltung wird mit der Ausbildungsstelle für die betreffende Gruppe vereinbart.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die Bedingungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers sind für eine mögliche Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren maßgeblich.
Die Voraussetzungen für die vorgesehenen Personen prüfen.
Arbeitsentgelt, Fahrtkosten und gesondert vereinbarte Leistungen unterscheiden.
Wenn im Betrieb Erste Hilfe geleistet wird, wird dieses Ereignis dokumentiert. Die Aufzeichnung ist fünf Jahre aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Sie beschreibt etwas anderes als die frühere Teilnahme einer Person an einem Kurs. Organisieren Sie deshalb einen geeigneten Dokumentationsweg für tatsächliche Hilfeleistungen. Der Zugang zu diesen Angaben soll die erforderliche Vertraulichkeit berücksichtigen; eine allgemeine Sammlung frei zugänglicher Kursunterlagen ist dafür nicht derselbe Zusammenhang.

In der Regel bilden sich betriebliche Ersthelfer alle zwei Jahre fort. Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die gleiche Dauer macht die Lehrgangsarten nicht zu austauschbaren Bezeichnungen für jeden persönlichen Bedarf.
Nach den DGUV-Hinweisen kann er berücksichtigt werden, wenn er bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle absolviert wurde und höchstens zwei Jahre zurückliegt. Beide Voraussetzungen sind gemeinsam zu prüfen; die private Bezeichnung allein genügt nicht.
Die Aufzeichnung betrifft jede geleistete Erste Hilfe. Sie ist nicht auf einen bestimmten Schweregrad begrenzt. Bewahren Sie die Dokumentation für fünf Jahre auf und behandeln Sie die darin enthaltenen Angaben vertraulich.