Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92655 Grafenwöhr sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
17,2 km vom Suchpunkt

21,6 km vom Suchpunkt

28,7 km vom Suchpunkt

29,2 km vom Suchpunkt

29,5 km vom Suchpunkt

34,2 km vom Suchpunkt

Für Grafenwöhrer Betriebe kann der Schulungsbedarf mehr Personen umfassen, als in eine einzelne reguläre Lehrgangsgruppe passen. Neben der Teilnehmerzahl sind die benötigten Unterrichtsmittel zu berücksichtigen. Die Qualifizierung erfolgt bei einer ermächtigten Stelle. Eine mögliche Inhouse-Durchführung wird für die konkrete Gruppe und unter den Bedingungen der regulären Schulung vereinbart.
Benötigt ein Teil der Gruppe Unterstützung beim Verstehen des Unterrichts, gehört diese Frage in die erste Anfrage. Nennen Sie den Bedarf konkret und lassen Sie sich bestätigen, welche Durchführung die Ausbildungsstelle anbieten kann. Eine bestimmte Unterrichtssprache darf aus dem Ort des Anbieters nicht abgeleitet werden.
Schreiben Sie dazu, ob Beschäftigte eine Ausbildung oder Fortbildung für betriebliche Ersthelfer brauchen. Für Inhouse-Unterricht am Grafenwöhrer Standort werden außerdem Raum und Gruppengröße vereinbart.
Erst nach der Bestätigung sollten Teilnehmende verbindlich eingeplant werden. Falls verschiedene Personen unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen, können getrennte öffentliche Kursplätze eine passendere Anmeldung ermöglichen.
Für die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und vorgesehenes Verfahren beachten.
Arbeitsentgelt und notwendige Fahrten berücksichtigen.
Ein regulärer Lehrgang ist für höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Wenn das Unternehmen mehr Personen schulen lassen möchte, wird aus einem größeren Raum deshalb nicht automatisch eine entsprechend größere reguläre Unterrichtsgruppe. Für die Planung hilft eine konkrete Zahl der tatsächlich vorgesehenen Personen. Die Ausbildungsstelle kann auf dieser Grundlage eine passende Durchführung abstimmen. Wie viele Veranstaltungen oder Plätze tatsächlich vereinbart werden, ergibt sich aus der konkreten Absprache und nicht allein aus der Größe der Belegschaft.

Die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
In einer Übersicht der Unterrichtsmittel stehen unterschiedliche Gegenstände nebeneinander: Übungsgeräte zur Wiederbelebung, Verbandmaterialien, ein Integralhelm oder ein AED-Demonstrations- beziehungsweise Trainingsgerät. Eine solche Aufstellung bezeichnet Mittel für die praktische Vermittlung. Sie ist keine Einkaufsliste für jeden einzelnen Beschäftigten. Bei der Vorbereitung der eigenen Teilnahme sollte deshalb unterschieden werden, ob eine Information die Ausstattung des Lehrgangs beschreibt oder ausdrücklich etwas nennt, das Teilnehmende persönlich mitbringen sollen.
Bezug
Konkreter Schulungsbedarf
Bezug
Höchstens zwanzig Teilnehmende
Bezug
Ausstattung der Schulung
Die Angaben werden für die konkrete Schulung verwendet.
Tatsächlich vorgesehenen Schulungsbedarf zählen.
Obergrenze von zwanzig Personen berücksichtigen.
Ausstattung für Lernaufgaben beschreiben.

Beide Lehrgangsarten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Auch eine vereinbarte Inhouse-Schulung hält den entsprechenden regulären Rahmen der Veranstaltung für die Beschäftigtengruppe ein.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Diese Obergrenze betrifft die Unterrichtsgruppe. Die benötigte qualifizierte Ersthelferbesetzung des Betriebs wird anhand seiner Anforderungen und der anwesenden Versicherten beurteilt.
Die Schulung muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle besucht worden sein und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die private Verwendung eines Nachweises allein bestätigt die betriebliche Eignung des tatsächlich absolvierten Lehrgangs nicht.