Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 40721 Hilden sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,9 km vom Suchpunkt

5,9 km vom Suchpunkt

8,5 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

9,9 km vom Suchpunkt

Ein eigener Gruppenkurs kann in Hilden gemeinsame Arbeitsfragen aufgreifen. Geeigneter Lehrgang und Durchführung werden mit der Ausbildungsstelle vereinbart. Die Beschäftigten brauchen einen passenden Lernort und vollständige Freistellung, damit sie Erklärungen, praktische Aufgaben und Rückmeldungen zusammen verfolgen können.
Eine Fortbildungsgruppe steht bereits fest, nun sollen zusätzliche Beschäftigte aus dem Hildener Betrieb mitkommen. Klären Sie vor der Änderung, welche Qualifikation diese Personen besitzen. Sie gehören nicht automatisch in denselben Lehrgang, nur weil Datum und Arbeitgeber übereinstimmen.
Geben Sie die ergänzten Angaben an die Ausbildungsstelle weiter und lassen Sie die Zuordnung bestätigen. Geeignete öffentliche Lehrgänge können getrennt gebucht werden; ein eigener Inhouse-Termin wird für eine passende Gruppe individuell vereinbart. Die zentrale Organisation bleibt möglich, sollte jedoch nicht dazu führen, unterschiedliche Ausbildungsbedarfe zugunsten einer einzigen internen Teilnehmerliste zu übergehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regeln die Übernahme berechtigter Lehrgangsgebühren. Weitere vereinbarte Inhouse-Leistungen werden gesondert betrachtet.
Die Vorgaben für vorgesehene Personen und Lehrgänge einholen.
Zusätzliche Leistungen und eigene Aufwendungen im Überblick behalten.
Beschreiben Sie der Lehrkraft die Aufgaben der vorgesehenen Gruppe und vorhandene Fragen. Sie kann den Arbeitsbezug fachlich einordnen und geeignete Beispiele verwenden. Für einen Inhouse-Wunsch werden außerdem Fläche und Einrichtung der Räume genannt. Die Ausbildungsstelle beurteilt diese Bedingungen; der Betrieb bereitet den vereinbarten Ort für praktische Mitarbeit vor.
| Vorher | Im Kurs | Danach |
|---|---|---|
| Kursart bestimmen | Geeigneten Lehrgang besuchen | Abschluss erfassen |
| Arbeitsfragen benennen | Fachlich bearbeiten | Interne Orientierung ergänzen |
| Lernraum vorbereiten | Praktisch mitarbeiten | Weitere Fortbildung planen |
Die Vereinbarung wird intern umgesetzt.
Passende Ausbildung oder Fortbildung zuordnen lassen.
Vereinbarte Fläche und Einrichtung bereitstellen.
Die ganze Gruppe über den Unterrichtszeitraum freihalten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Verwenden Sie die tatsächlichen Veranstaltungszeiten für die betriebliche Freistellung. Bei einem Kurs am eigenen Standort sind die Beschäftigten währenddessen im Unterricht. Laufende Aufgaben erhalten eine andere Vertretung, damit die Personen selbst üben, Rückfragen stellen und fachliche Hinweise auf ihren Versuch beziehen können.
Nach einer absolvierten Schulung wird das Datum festgehalten. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Eine zuständige Stelle organisiert den passenden Anschluss.
Ja, öffentliche Lehrgänge können passende einzelne Teilnahmen ermöglichen. Einen eigenen Gruppenkurs fragen Sie für den tatsächlichen Bedarf an. Fachliche Eignung und vollständige Teilnahme bleiben bei beiden Formen wichtig; vergleichen Sie zusätzlich die jeweiligen organisatorischen Bedingungen.
Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden nach erfolgreicher Ausbildung. Die Beschäftigten brauchen Information über diese Personen und deren Erreichbarkeit. Damit wird der fachliche Lehrgang mit einer tatsächlichen Aufgabe und verständlicher Orientierung im Unternehmen verbunden.
Die Übernahme wird für berechtigte Lehrgangsgebühren nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Weitere Bestandteile des konkreten Angebots werden getrennt betrachtet. Planen Sie zusätzliche Kosten erst anhand der tatsächlichen Vereinbarung und einer gegebenenfalls ausdrücklich genannten Finanzierung.