Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71717 Beilstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,6 km vom Suchpunkt

11,3 km vom Suchpunkt

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17,7 km vom Suchpunkt

Ein Beilsteiner Unternehmen kann vorgesehene Ersthelfer in einer gemeinsam vereinbarten Veranstaltung qualifizieren lassen. Die reguläre Gruppengröße gehört zum Ausbildungsrahmen. Eine betriebliche Unterweisung der übrigen Beschäftigten verfolgt daneben einen eigenen Zweck. Ein Inhouse-Lehrgang und die örtliche Information der Belegschaft werden deshalb mit ihren jeweiligen Adressaten vorbereitet.
Geben Sie den Beschäftigten Ihres Beilsteiner Unternehmens die gesamte Unterrichtsdauer und die Angaben zu benötigten Unterlagen rechtzeitig weiter. Klären Sie die Vertretung laufender Aufgaben. Eine Kontaktperson kann Rückfragen mit der Ausbildungsstelle bündeln.
Mit bisherigen Ersthelferbescheinigungen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung. Für einen Inhouse-Auftrag sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Offene Lehrgänge können für einzelne Personen infrage kommen. Nach der Teilnahme übernehmen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihre betriebliche Übersicht. Damit bleibt für spätere Anfragen nachvollziehbar, welche Lehrgänge dokumentiert sind und welche Unterlagen bereits vorliegen. Die Zuständigkeit dafür sollte auch bei mehreren Arbeitsbereichen klar bleiben.
Motivation sowie körperliche und geistige Eignung gehören nach DGUV-Hinweisen zur persönlichen Auswahl von Ersthelfern. Eine bestimmte betriebliche Funktion allein bestimmt diese Eignung nicht automatisch. Berücksichtigen Sie den Menschen, der die Aufgabe übernehmen soll.
Die DGUV beschreibt reguläre Lehrgangsgruppen mit zehn bis fünfzehn Personen und einer Höchstzahl von zwanzig Teilnehmenden. Eine zusätzliche Hilfskraft hebt diese Obergrenze nicht auf. Geben Sie in der Anfrage des Beilsteiner Unternehmens die tatsächlich vorgesehene Zahl an. Der Unterricht soll den einzelnen Menschen praktische Qualifizierung ermöglichen. Aus einem größeren verfügbaren Raum folgt keine beliebige Erweiterung des regulären Gruppenrahmens. Die Teilnehmerzahl ist deshalb eine konkrete Angabe für den Ausbildungsauftrag.
| Gegenstand | Bezug |
|---|---|
| Teilnehmerzahl | Regulärer Ausbildungsrahmen |
| Praktischer Unterricht | Persönliche Qualifizierung |
| Betriebliche Unterweisung | Örtliche Information der Belegschaft |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und benötigte Angaben.
Die Berechtigung der vorgesehenen Teilnehmenden prüfen.
Weitere ausdrücklich gewünschte Leistungen gesondert vereinbaren.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und richtiges Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Ein Lehrgang ausgewählter Ersthelfer übermittelt diese örtlichen Hinweise nicht automatisch an alle anderen Beschäftigten. Halten Sie die betriebliche Information deshalb als eigene Aufgabe nach. Persönliche Qualifizierung und örtliche Unterweisung unterscheiden sich nach Inhalt und Adressaten. Die regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer wird nach ihrem eigenen Zweck betrachtet und nicht pauschal mit dieser Unterweisung gleichgesetzt.
Die Gruppe und die übrigen Beschäftigten brauchen unterschiedliche Informationen.
Die tatsächlich vorgesehene Teilnehmerzahl benennen.
Geeignete praktische Ausbildung ermöglichen.
Örtliche Einrichtungen und Verhalten erläutern.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Geeignete frühere Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen zählen zur Bedarfsermittlung. Eine neu übernommene Aufgabe allein verlangt keine automatische Wiederholung einer bereits geeigneten Grundausbildung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Ein ausdrücklich vereinbarter betrieblicher Unterrichtsort verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die vorgesehene gemeinsame Lerngruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Die mögliche Übernahme berechtigter regulärer Lehrgangsgebühren wird davon getrennt nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Weitere eigene Kostenpositionen gehören deshalb ebenfalls in die betriebliche Vorbereitung einer vorgesehenen gemeinsamen Schulung.