Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07927 Hirschberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,8 km vom Suchpunkt

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Hirschberg · Thüringen
Hirschberger Betriebe wählen Ausbildung oder Fortbildung nach den tatsächlichen Voraussetzungen der vorgesehenen Personen. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen sind einzubeziehen. Eine neue Aufgabe bedeutet nicht automatisch neue Grundausbildung. Reguläre Lehrgänge bei ermächtigten Stellen umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Fortbildung ist für die laufende Qualifizierung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; offene Fragen werden anhand des konkreten Nachweises geklärt.

Ein Hirschberger Unternehmen möchte den Ausbildungsbedarf seiner vorgesehenen Gruppe klären. Teilen Sie der Schule vorhandene Nachweise und offene Fragen mit, statt für alle automatisch denselben Lehrgang anzufragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann Ausbildung und Fortbildung konkret einordnen.
Danach werden passende offene Plätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe gesucht. Für Unterricht im Betrieb kommen Raumangaben und tatsächliche Anschrift hinzu. Eine bestätigte Zuordnung der Personen hilft bei Anmeldung und Freistellung. Auch Arbeitgeberunterlagen, direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren und zusätzlich angebotene Leistungen werden vor der verbindlichen Buchung mit der Schule geklärt.
Die DGUV beschreibt für eine ausnahmsweise überschrittene Zweijahresfrist einen Handlungsspielraum. Die Person kann zunächst weiter als Ersthelfer eingesetzt werden, muss aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt fortgebildet werden. Das ist keine allgemeine Verlängerung des regulären Rhythmus. In Zweifelsfällen kann auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden. Klären Sie die Auswahl deshalb anhand des tatsächlichen Qualifikationsstands, statt eine bestimmte Kursart ohne Blick auf die Person vorauszusetzen.
Reguläre betriebliche Lehrgänge enthalten praktische Aufgaben und werden nicht durch reine Online-Unterlagen ersetzt.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet berechtigte Lehrgangsgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger ab. Vor der Buchung werden dessen Voraussetzungen für die konkrete Teilnahme und gegebenenfalls notwendige vorherige Anträge festgestellt.
Trägerzuständigkeit und Teilnahmevoraussetzungen prüfen.
Erforderliche Arbeitgeber- und Personenangaben bereitstellen.
| Information | Prüfung |
|---|---|
| Vorhandene Schulung | Tatsächliche Ausbildung |
| Verwendungszweck | Betriebliche Ersthelferaufgabe |
| Qualifizierungsbedarf | Passender Lehrgang |
Für die betriebliche Verwendung eines Führerscheinkurses nennt die DGUV Voraussetzungen: Die Schulung muss durch eine ermächtigte Stelle erfolgt sein und darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Prüfen Sie dafür die Angaben der tatsächlichen Bescheinigung. Diese zeitliche Voraussetzung betrifft die Ersthelferaufgabe im Betrieb. Sie beschreibt keine allgemeine private Zweijahresgültigkeit des Führerscheinnachweises und ersetzt nicht die Prüfung anderer geeigneter anerkannter Vorqualifikationen.
Die Qualifizierung wird für konkrete Personen geplant.
Anerkannte geeignete Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend bestimmen.
Gebührenverfahren vor der Anmeldung prüfen.

Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die tatsächlichen Voraussetzungen bestimmen die passende Kurswahl. Nach den DGUV-Hinweisen kann in Zweifelsfällen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; diese Möglichkeit ist deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen.
Nicht allein wegen der neuen Aufgabe. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorhanden sein. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise der Person und stimmen Sie darauf aufbauend die benötigte Schulung ab, bevor die Anmeldung bei der Ausbildungsstelle erfolgt.
Arbeitsentgelt und Reisekosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber. Sie sind von berechtigten Lehrgangsgebühren zu unterscheiden. Eine mögliche direkte Abrechnung der Schulungsgebühr über die Ausbildungsstelle bedeutet daher nicht, dass sämtliche betrieblichen Aufwendungen vom Träger übernommen werden.