Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26548 Norderney sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,3 km vom Suchpunkt

30,8 km vom Suchpunkt

34,5 km vom Suchpunkt

34,7 km vom Suchpunkt

37,5 km vom Suchpunkt

38,5 km vom Suchpunkt

Norderney · Niedersachsen
Für die betriebliche Ersthelferqualifikation werden geeignete Lehrgänge und persönliche Teilnahme organisiert. Ein Norderneyer Betrieb kann öffentliche Kursbesuche oder eine vereinbarte Inhouse-Veranstaltung prüfen. Die Qualifizierung wird anhand anerkannter vorhandener Nachweise ausgewählt; die konkrete Aufgabe der Ersthelfenden wird anschließend im Unternehmen geregelt.

Ein Betrieb auf Norderney fragt einen Inhouse-Kurs an. Teilen Sie der Ausbildungsstelle von Anfang an den tatsächlichen Inselstandort mit. Die Organisation von Lehrkraft und Material muss dazu passen; eine Zusage darf nicht aus einem allgemeinen Angebot für das Festland abgeleitet werden.
Klären Sie, welche Zeiten und Bedingungen die Schule für diese Veranstaltung bestätigen kann und wie eventuelle Reiseleistungen vereinbart werden. Ausbildung oder Fortbildung richten sich weiterhin nach dem Bedarf der Beschäftigten. Erst ein abgestimmtes Angebot macht aus dem Wunsch nach Unterricht im eigenen Betrieb eine belastbare Schulungsplanung.
Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Halten Sie die vorhandenen anerkannten Schulungen der Personen nachvollziehbar fest und klären Sie den nächsten Bedarf rechtzeitig. Eine geeignete öffentliche Teilnahme kann die Planung für eine einzelne Person ergänzen, wenn aktuell kein gemeinsamer Kurs vorgesehen ist.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Dafür zuständig
Die ermächtigte Ausbildungsstelle
Dafür zuständig
Die Verantwortlichen im Unternehmen
Dafür zuständig
Die zuständige BG oder Unfallkasse
Die reguläre Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung nach DGUV Vorschrift 1 werden als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Praktische Aufgaben sind Bestandteil der Qualifizierung; eine reine Onlineveranstaltung ist dafür ausgeschlossen. Berücksichtigen Sie das bereits bei der Auswahl. Die Möglichkeit, sich im Internet anzumelden, beschreibt nur den Buchungsweg. Lassen Sie sich den tatsächlichen Unterrichtsort und die vollständigen Veranstaltungszeiten bestätigen. Für eine eigene Gruppe werden die Bedingungen vor Ort mit der Ausbildungsstelle abgestimmt.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Klären Sie die Teilnahmeberechtigung und das Verfahren bei dem für Ihren Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträger. Die ermächtigte Schule kann berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unmittelbar abrechnen. Für zusätzliche ausdrücklich gewünschte Leistungen werden Umfang und eigene Kosten gesondert vereinbart; die gesamte Bestellung sollte vor der Zusage verständlich sein.
Trägerzuständigkeit und erforderliche Angaben zur Teilnahme klären.
Regulären Lehrgang und zusätzlich bestellte Leistungen mit Kosten unterscheiden.
Für die Organisation der Ersten Hilfe nennt die DGUV die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt als wichtigen Ansprechpartner im Unternehmen. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt bei dieser Aufgabe. Bei konkreten Fragen kann die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers einbezogen werden. Besprechen Sie den Schulungsbedarf im Zusammenhang mit Ihrer betrieblichen Organisation. Für die Durchführung des ausgewählten Lehrgangs werden anschließend die konkreten Unterrichtsbedingungen mit der ermächtigten Ausbildungsstelle geklärt.
Die Vereinbarung bezieht sich auf die konkrete Durchführung.
Raum und Bedingungen für praktische Übungen abstimmen.
Die Arbeitsvertretung für den ganzen bestätigten Ablauf organisieren.
Lehrkraft und Gruppe über denselben vereinbarten Stand informieren.
Eine erste betriebliche Aufgabe allein verlangt nicht automatisch eine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen werden bei der Auswahl berücksichtigt. Lassen Sie anhand der Nachweise einordnen, welche weitere Ausbildung oder Fortbildung für die betreffende Person nötig ist.
Ausbildung und Fortbildung umfassen regulär jeweils neun Einheiten mit je 45 Minuten. Das bleibt beim Unterricht am eigenen Standort bestehen. Planen Sie außerdem die Pausen ein und ermöglichen Sie der Gruppe die Teilnahme über den ganzen vereinbarten Kurstag.
Nach der DGUV kommt das infrage, wenn der Kurs höchstens zwei Jahre zurückliegt und von einer ermächtigten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Prüfen Sie beide Voraussetzungen anhand des Nachweises. Diese Bedingung betrifft die betriebliche Bestellung und ist keine allgemeine Ablaufregel für Führerscheinbescheinigungen.