Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 14913 Jüterbog sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,2 km vom Suchpunkt

11,7 km vom Suchpunkt

27,5 km vom Suchpunkt

29,6 km vom Suchpunkt

34,0 km vom Suchpunkt

34,1 km vom Suchpunkt

Der Einsatz eines AED gehört nach dem DGUV-Grundsatz zu den Lerninhalten der Ersthelferausbildung. Daneben werden im Betrieb tatsächliche Hilfeleistungen dokumentiert. Jüterboger Unternehmen berücksichtigen dabei die vorgesehenen Angaben zum Ereignis, einschließlich vorhandener Zeugen, und vereinbaren den benötigten öffentlichen Lehrgang oder Inhouse-Unterricht mit einer ermächtigten Stelle.
Ein Jüterboger Betrieb möchte den Kursbesuch mehrerer Beschäftigter nach der Zusage intern planen. Prüfen Sie, für wen bereits ein konkreter Platz bestätigt wurde. Bei unterschiedlichen Lehrgängen sollten Unterrichtsanschrift und Beginn jeweils eindeutig weitergegeben werden.
Für einen gemeinsamen Inhouse-Tag werden Raum und Standort mit der Schule vereinbart. Die geeignete Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach vorhandenen Nachweisen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert das Verfahren zur direkten Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Benötigte Arbeitgeberangaben und zusätzliche Leistungen gehören vor der verbindlichen Anmeldung zu den geklärten Punkten.
Die DGUV nennt Zeugen unter den Angaben zur Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung. Die Aufzeichnung bezieht sich auf das konkrete Ereignis und die tatsächlich geleistete Hilfe. Berücksichtigen Sie die dafür vorgesehenen Felder im betrieblichen Verfahren und klären Sie, wer die Angaben erfasst. Die vertrauliche Behandlung gilt für die gesamte Aufzeichnung; sie wird nicht als allgemeine Mitteilung an die gesamte Belegschaft weitergegeben.
Der DGUV-Grundsatz nennt für die Ausbildung das Kennenlernen des Einsatzes eines automatisierten externen Defibrillators. Die praktische Übersicht beschreibt die Einbindung in den Unterrichtsablauf als Demonstration. Damit wird ein Lerninhalt bezeichnet. Eine Aussage darüber, ob ein bestimmter Betrieb selbst ein solches Gerät besitzt oder anschaffen muss, ist damit nicht verbunden. Fragen zur tatsächlichen betrieblichen Ausstattung werden anhand der eigenen Bedingungen geklärt.
Worauf achten?
Beschreibt einen Teil der Ausbildung
Worauf achten?
Bezieht sich auf das konkrete Ereignis
Worauf achten?
Ist keine allgemeine Belegschaftsinformation
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Voraussetzungen einer Gebührenübernahme erfragen.
Die verlangten Daten mit der Ausbildungsstelle abstimmen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Angaben beziehen sich auf unterschiedliche Aufgaben.
Den beschriebenen AED-Lerninhalt verstehen.
Die erforderlichen Angaben dokumentieren.
Die vertrauliche Behandlung vorsehen.

Die DGUV nennt elektronische Aufzeichnungen neben einem Meldeblock als mögliche Form. Das Unternehmen legt das Verfahren fest. Unabhängig von der gewählten Form sind Vertraulichkeit und Schutz vor unbefugtem Zugriff sicherzustellen.
Für die reguläre Ausbildung und Fortbildung ist Präsenz vorgesehen. Ein ausschließlich digitaler Lehrgang ersetzt sie nicht. Die Qualifizierung umfasst praktische Handlungskompetenz und ist nicht auf die Vermittlung von Informationen beschränkt.
Die DGUV nennt unter anderem qualifizierte Lehrkräfte mit ärztlicher Fachaufsicht, Räume, Übungsmaterialien, Teilnehmerinformationen und Bescheinigung. Diese Bestandteile gehören zum regulären Leistungsumfang; eine unklare Angebotsposition kann konkret erläutert werden.