Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99837 Werra-Suhl-Tal sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
16,6 km vom Suchpunkt

19,7 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

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Die Betreuung betroffener Personen gehört zum allgemeinen Ausbildungsrahmen der betrieblichen Ersten Hilfe. Dazu greift der DGUV-Grundsatz auch psychische Betreuung auf. Betriebe aus Werra-Suhl-Tal können diese Themen zum Verständnis des Lehrgangs nutzen. Anerkannte vorhandene Qualifikationen bestimmen den passenden weiteren Kursbedarf mit.
Stellen Sie in Ihrem Unternehmen die vorgesehenen Beschäftigten und ihre bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen. Mit der Ausbildungsstelle lässt sich daraus Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Eine Kontaktperson kann organisatorische Rückfragen bündeln und Informationen an die Teilnehmer weitergeben.
Für einen Inhouse-Auftrag in Werra-Suhl-Tal sind Räume, Gruppengröße und Durchführung ausdrücklich zu vereinbaren. Andere Aufgaben müssen während des gesamten Lehrgangs übernommen werden können. Einzelne Mitarbeiter können offene Kurse besuchen. Nach der Teilnahme übernehmen Sie die neuen Bescheinigungen in Ihre betriebliche Übersicht. So bleiben weitere konkrete Anfragen anhand vorhandener Nachweise möglich, auch wenn verschiedene Arbeitsbereiche ihre Schulungen gemeinsam organisieren.
Verbandmaterial ist ein Thema des Lehrgangs, aber nicht das einzige. Die Betreuung eines betroffenen Menschen wird im allgemeinen Rahmen ebenfalls behandelt. Beschäftigte können dazu Fragen mitbringen und im Unterricht klären, was sie unter diesem Themenbereich lernen sollen. Die praktische Bearbeitung erfolgt unter Anleitung. Eine Firma kann diese allgemeine Orientierung nutzen, wenn sie den Lernzweck gegenüber den vorgesehenen Teilnehmenden erklärt, ohne daraus selbst einen verkürzten Ersatz für den regulären Lehrgang zusammenzustellen.
Einordnung
Lernvorbereitung
Einordnung
Weiterer Kursbedarf
Einordnung
Zusätzliche Vereinbarung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für mögliche Gebührenübernahme gelten die Bedingungen des zuständigen Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert die erforderlichen Angaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Mehrumfang ausdrücklich vereinbaren.
Eine Frage zu einem vorgesehenen Inhalt kann die Teilnahme vorbereiten. Ein Wunsch nach weiterer spezieller Schulung ist dagegen ausdrücklich als zusätzlicher Umfang zu besprechen. Die Schule kann erläutern, was sie dafür tatsächlich anbietet. Der allgemeine Ausbildungsrahmen ist keine unbegrenzte Zusage einer bestimmten Stelle für jeden betrieblichen Spezialbedarf. Benennen Sie daher das Anliegen konkret. Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigung sind nach den DGUV-Hinweisen Standardbestandteile des regulären Lehrgangs; besondere weitere Wünsche werden vereinbart.
Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten.
Diese Angaben betreffen Lernen und Leistungsumfang.
Unsicherheit zum Inhalt benennen.
Anerkannte Nachweise berücksichtigen.
Weiteren Umfang ausdrücklich anfragen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Das entspricht jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt den regulären Lehrgangsumfang nicht.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Digitale Informationen allein ersetzen den Lehrgang nicht. Die Beschäftigten sollen im Unterricht Aufgaben unter Anleitung selbst bearbeiten und Fragen zu den Inhalten stellen können.
Die DGUV nennt einen Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle, der höchstens zwei Jahre alt ist. Diese Voraussetzung betrifft betriebliche Verwendung und begründet keine allgemeine private Ablaufregel für den Fahrerlaubnisnachweis.
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