Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 56743 Mendig sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,0 km vom Suchpunkt

6,2 km vom Suchpunkt

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14,4 km vom Suchpunkt

20,0 km vom Suchpunkt

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Mendiger Unternehmen stimmen geeignete Lehrgänge mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle ab. Die Qualifizierung vorgesehener Ersthelfer und die Information der Beschäftigten über Erste Hilfe sind unterschiedliche Aufgaben. Daneben braucht der Betrieb ausreichende Mittel für seinen tatsächlichen Bedarf. Inhouse-Unterricht wird für die konkrete Gruppe und Durchführung vereinbart.
Für ein Mendiger Team soll ein Kurs am Arbeitsplatz vorbereitet werden. Stimmen Sie mit der Schule ab, welcher Raum vorgesehen ist und wie die praktischen Übungen dort organisiert werden können. Teilnehmerzahl und Betriebsanschrift gehören zur konkreten Anfrage.
Die Gruppe wird nach Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf beschrieben. Einzelne Personen können offene Lehrgänge anfragen. Vor einer verbindlichen Zusage erläutert die ermächtigte Ausbildungsstelle Arbeitgeberangaben und die direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Lassen Sie zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten zum tatsächlichen Angebot benennen, damit die Organisation auf bestätigten Angaben beruht.
| Aufgabe | Bezug |
|---|---|
| Ersthelferschulung | Geeignete Qualifizierung vorgesehener Personen |
| Unterweisung | Information über die örtliche Organisation |
| Ausstattung | Ausreichende Mittel für den tatsächlichen Bedarf |
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt ausreichendes Erste-Hilfe-Material im Betrieb. Diese Aufgabe wird anhand der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse betrachtet. Prüfen Sie im Unternehmen, ob die vorhandene Ausstattung für den vorgesehenen Bedarf angemessen ist. Eine unveränderte Bestandsliste beantwortet diese Frage nicht unabhängig vom Arbeitsort. Wenn sich dort Bedingungen ändern, wird die betriebliche Organisation mitbetrachtet. Die verantwortlichen Personen klären die erforderliche Ausstattung für das eigene Unternehmen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Ob berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren übernommen werden, richtet sich nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Die Ausbildungsstelle erläutert die erforderlichen Angaben zur Teilnahme. Werden weitere Leistungen gewünscht, werden deren Umfang und gesonderte Vereinbarung ausdrücklich im Auftrag berücksichtigt.
Trägerverfahren und benötigte Angaben abstimmen.
Zusätzlichen gewünschten Umfang ausdrücklich benennen.
Nicht jede Information über Erste Hilfe ist bereits ein regulärer Lehrgang. Der Betrieb unterweist die Beschäftigten über seine Erste-Hilfe-Organisation; ausgewählte Personen erhalten eine geeignete Ersthelferqualifikation. Die beiden Aufgaben haben unterschiedliche Adressaten und Zwecke. Berücksichtigen Sie daher bei der internen Planung, ob eine Schulung für die vorgesehene Ersthelferaufgabe bestellt oder die örtliche Organisation vermittelt werden soll. Eine allgemeine interne Unterweisung wird nicht allein dadurch zur bescheinigten Ausbildung oder Fortbildung.
Zum regulären Gebührenrahmen gehören die notwendigen Ausbildungsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung. Diese Bestandteile werden bei der Frage nach dem Umfang des vorgesehenen Lehrgangs gemeinsam berücksichtigt.
Vor der Anfrage den tatsächlichen Bedarf betrachten.
Geeigneter persönlicher Lehrgang.
Betriebliche Information der Beschäftigten.
Vereinbarte Durchführung für die vorgesehene Gruppe.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Einheiten von 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Planen Sie die betreffenden Beschäftigten für den gesamten vereinbarten Ablauf ein; auch ein Inhouse-Termin behält den regulären Unterrichtsumfang.
Nach den DGUV-Angaben darf der Besuch höchstens zwei Jahre zurückliegen und muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben. Beide Voraussetzungen sind am persönlichen Nachweis gemeinsam zu prüfen. Der frühere private Zweck allein entscheidet noch nicht über die betriebliche Eignung.
Die reguläre Teilnehmergruppe ist auf höchstens zwanzig begrenzt. Nennen Sie der Ausbildungsstelle den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf. Die geeigneten Durchführungen werden anschließend nach den vorgesehenen Personen und der jeweils benötigten Ausbildung oder Fortbildung abgestimmt.