Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17153 Stavenhagen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
24,9 km vom Suchpunkt

25,5 km vom Suchpunkt

26,6 km vom Suchpunkt

27,2 km vom Suchpunkt

32,6 km vom Suchpunkt

37,4 km vom Suchpunkt

Ein Stavenhagener Betrieb wählt geeignete Personen für die Ersthelferaufgabe aus und klärt deren Schulungsstand. Nicht jede erstmalige Aufgabenübernahme bedeutet einen erstmaligen Ausbildungsbedarf. Anerkannte vorhandene Qualifikationen können für den passenden Lehrgang relevant sein. Eine Inhouse-Anfrage richtet sich nach dieser personenbezogenen Vorbereitung und nicht allein nach freien Plätzen.
Bestimmen Sie im Betrieb, wer Anfragen, Anmeldungen und Rückmeldungen sammelt. Diese Person braucht den Schulungsbedarf ebenso wie die bestätigten Kursdaten. So müssen Beschäftigte nicht zwischen mehreren vorläufigen Angaben wählen.
Bei Inhouse-Unterricht in Stavenhagen gehören Raumvereinbarung und Teilnehmerzahl dazu. Nach dem Lehrgang werden die tatsächlichen Teilnahmen festgehalten. Kurzfristig ausgefallene Personen bleiben als offener Bedarf sichtbar. Bewahren Sie die Unterlagen so auf, dass auch eine Vertretung die Buchung nachvollziehen kann. Die jeweilige Ausbildung oder Fortbildung richtet sich nach der zuvor festgelegten betrieblichen Aufgabe.
Die DGUV berücksichtigt neben der Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle auch bestimmte anerkannte sanitätsdienstliche, rettungsdienstliche oder gesundheitliche Berufsqualifikationen. Eine pauschale Behauptung, jede neue Ersthelferrolle verlange nochmals denselben Grundkurs, würde diese Voraussetzungen übergehen. Prüfen Sie den konkreten persönlichen Stand. Für den Bedarf an weiterer Fortbildung sind die einschlägigen Bedingungen und Nachweise maßgeblich. Aus einer beruflichen Bezeichnung allein wird hier keine uneingeschränkte fortdauernde Qualifikation für jede Person zugesagt.
| Frage | Grundlage |
|---|---|
| Wer ist geeignet? | Persönliche Voraussetzungen |
| Was ist bereits vorhanden? | Anerkannte Qualifikation |
| Welcher Lehrgang passt? | Tatsächlicher weiterer Schulungsbedarf |
Der reguläre Lehrgang ermöglicht eigene praktische Übungen. Ein reines Onlineformat ersetzt diesen Rahmen nach DGUV Vorschrift 1 nicht, auch wenn die Gruppe sonst digitale Weiterbildung nutzt.
Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Voraussetzungen als Aspekte der Eignung. Die Unternehmerin oder der Unternehmer sollte sich von der Eignung überzeugen und sie bei der Auswahl berücksichtigen. Auch Motivation für die Aufgabe ist wichtig. Ein freier Platz in einer Kursgruppe beantwortet diese persönliche Frage noch nicht. Besprechen Sie daher zunächst, welche Personen für die betriebliche Ersthelferaufgabe vorgesehen sind, bevor deren Qualifizierungsweg festgelegt wird.
Die mögliche Übernahme regulärer Lehrgangsgebühren wird mit den Vorgaben der eigenen BG oder Unfallkasse verbunden.
Erforderliche Unterlagen für die vorgesehenen Personen klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten im Betrieb berücksichtigen.
Die Auswahl verbindet betriebliche Aufgabe und tatsächliche Voraussetzungen.
Individuelle Voraussetzungen berücksichtigen.
Die Bereitschaft für die Aufgabe beachten.
Anerkannte Qualifikationen in die Schulungswahl einbeziehen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Bei anerkannten anderen Qualifikationen sind die jeweils einschlägigen Voraussetzungen zu beachten. Der persönliche Ausbildungsstand gehört deshalb in die Schulungsplanung.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Eine vereinbarte Durchführung im Unternehmen verkürzt diesen regulären Ausbildungsrahmen für die Gruppe nicht.
Die Berechtigung richtet sich nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Klären Sie die vorgesehenen Personen und erforderlichen Angaben. Die Ermächtigung einer Ausbildungsstelle allein ersetzt keine individuelle Prüfung der Gebührenvoraussetzungen.
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