Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63150 Heusenstamm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
4,0 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

4,8 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

7,0 km vom Suchpunkt

8,3 km vom Suchpunkt

Zur betrieblichen Ersthelferausbildung gehört auch das eigene Schutzverhalten. Für Ihr Heusenstammer Unternehmen ist eine Schulung deshalb ein fachlicher Lernauftrag mit angeleiteter Praxis. Wählen Sie den geeigneten Lehrgang für die vorgesehenen Personen und ermöglichen Sie die vollständige Teilnahme, öffentlich oder in einer ausdrücklich abgestimmten Inhouse-Veranstaltung.
Bevor Ihr Heusenstammer Unternehmen eine eigene Veranstaltung bucht, sollte die Ausbildungsstelle wissen, wo Unterricht und Übungen stattfinden sollen. Erläutern Sie die vorhandenen Räume und Zahl der Teilnehmer. Lassen Sie sich bestätigen, dass der gewünschte Lehrgang dort durchgeführt werden kann.
Die vorgesehenen Beschäftigten brauchen eine vollständig freie Unterrichtszeit. Stimmen Sie die Vertretung ab und legen Sie bisherige Kursbescheinigungen bereit. Mit der Schule lässt sich dann Ausbildung oder Fortbildung passend besprechen. Bei wenigen Personen sind offene Lehrgänge ebenfalls eine Möglichkeit. Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erläutert vorab, unter welchen Bedingungen Gebühren übernommen werden und welche Unterlagen eine ermächtigte Schule für direkte Abrechnung benötigt.
| Schritt | Klärung |
|---|---|
| Qualifizierungsbedarf | Passenden betrieblichen Lehrgang bestimmen |
| Raum und Gruppe | Bedingungen einer eigenen Veranstaltung vereinbaren |
| Freie Zeit | Vollständige Teilnahme ohne andere Arbeitsaufgaben organisieren |
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Prüfen Sie mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Berechtigung der vorgesehenen Teilnahmen und die dafür verlangten Angaben. Nach dem vorgeschriebenen Verfahren kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die entsprechende Gebühr unmittelbar abrechnen. Halten Sie im tatsächlichen Auftrag außerdem fest, welche zusätzlichen Leistungen der Betrieb bestellt und wie sie bezahlt werden; die reguläre Gebührenübernahme deckt nicht automatisch jede weitere Bestellung.
Berechtigung und notwendige Angaben für das Trägerverfahren klären.
Weitere Leistungen mit ihrer Vergütung im Auftrag festhalten.
Ein verfügbarer Besprechungsraum ist zunächst ein Vorschlag für die Durchführung. Beschreiben Sie der Ausbildungsstelle den vorgesehenen Ort und die Anzahl der Teilnehmenden. Unterricht und Übungen müssen im vereinbarten Rahmen möglich sein. Stimmen Sie daneben im Unternehmen die Vertretung der Beschäftigten für den ganzen Ablauf ab. Auch am eigenen Standort bleibt der Lehrgang eine vollständige Veranstaltung. Geeignete öffentliche Kurse können ebenso passen, wenn sich damit die benötigte Schulung organisieren lässt.
Eigene Sicherheit, Schutzverhalten und Hygieneaspekte gehören zum regulären Ausbildungsrahmen. Auch die Rettung aus einem Gefahrenbereich wird dort thematisiert. Wenn Ihr Unternehmen inhaltliche Fragen für die Schulung hat, beschreiben Sie diese der Ausbildungsstelle. Bei der Fortbildung werden zusätzliche optionale Themen nach den Bedürfnissen der Teilnehmenden oder Unternehmen ausgewählt. Klären Sie die Einordnung solcher Wünsche mit der Schule, damit der geeignete fachliche Lehrgang feststeht, bevor seine Durchführung im Betrieb vereinbart wird.
Bewahren Sie die tatsächlichen Abschlussdaten nachvollziehbar auf. Für betriebliche Ersthelfende ist Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Klären Sie den geeigneten nächsten Lehrgang frühzeitig und stimmen Sie die vollständige Teilnahme mit den Verantwortlichen in den Arbeitsbereichen ab.
Inhalt und organisatorischer Rahmen werden zusammengeführt.
Geeignete Ausbildung oder Fortbildung für die Personen klären.
Gewünschte Themen und ihre Einordnung mit der Schule besprechen.
Die Durchführung mit der Schule ausdrücklich abstimmen.

Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Für den gesamten Veranstaltungstag werden zusätzlich Pausen berücksichtigt. Stimmen Sie die vollständige Zeitspanne ab, damit die Beschäftigten alle Unterrichtsteile wahrnehmen können und nicht nur einen Teil des Lehrgangs besuchen.
Vorhandene Ausbildungsbelege sind eine Grundlage für das Gespräch mit der Schule. Klären Sie anhand des Qualifizierungsstands, welcher weitere Lehrgang benötigt wird. Die fachliche Auswahl von Ausbildung oder Fortbildung sollte feststehen, bevor die Personen verbindlich einer Veranstaltung zugeordnet werden.
Die Bedingungen und das Verfahren gibt Ihre zuständige BG oder Unfallkasse vor. Fragen Sie danach für die geplanten betrieblichen Teilnahmen. Eine ermächtigte Schule kann bei erfüllten Voraussetzungen direkt abrechnen. Weiter von Ihnen bestellte Leistungen werden in ihrer Vergütung gesondert vereinbart.
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