Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 18236 Kröpelin sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Kröpelin · Mecklenburg-Vorpommern
Für ein Kröpeliner Unternehmen gehört zur Vorbereitung geeigneter Ersthelfer mehr als die Auswahl eines Unterrichtsorts. Persönliche Qualifizierung und übertragene Aufgabe ergänzen sich. Eine vereinbarte Inhouse-Ausbildung vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten; die betriebliche Bestellung macht deutlich, wer diese Funktion im eigenen Unternehmen übernehmen soll.

Klärt Ihr Kröpeliner Unternehmen frühzeitig die Vertretung der laufenden Arbeit, können die vorgesehenen Beschäftigten verlässlich am ganzen Unterricht teilnehmen. Beziehen Sie die betroffenen Arbeitsbereiche ein und stellen Sie die bisherigen Ersthelferbescheinigungen zusammen.
Mit diesen Nachweisen besprechen Sie Ausbildung oder Fortbildung bei der Ausbildungsstelle. Für einen Inhouse-Auftrag schildern Sie Räume und Teilnehmerzahl. Die Durchführung einer eigenen Veranstaltung wird ausdrücklich vereinbart.
Fragen Sie, welche Unterlagen benötigt werden und welche Vorbereitung die Schule erwartet. Eine Kontaktperson kann diese Informationen gesammelt weiterleiten. Für einzelne Mitarbeiter können offene Lehrgänge infrage kommen. Die neuen Bescheinigungen sollten anschließend an die für die betriebliche Schulungsplanung zuständige Stelle zurückgehen.
Betriebsangehörige werden mindestens jährlich über Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen unterwiesen. Der Lehrgang ausgewählter Ersthelfer erreicht nicht automatisch alle Menschen im Unternehmen. Organisieren Sie auch diese örtliche Information. Die Fortbildung der beauftragten Ersthelfer verfolgt einen anderen Zweck und hat ihren eigenen regelmäßigen Rhythmus. Ein gemeinsam vereinbarter Inhouse-Lehrgang kann zur persönlichen Qualifizierung gehören, während die betriebliche Unterweisung daneben nachgehalten wird.
| Unterlage | Aussage |
|---|---|
| Kursbescheinigung | Absolvierte geeignete Qualifizierung |
| Bestellung | Übernommene betriebliche Aufgabe |
| Örtliche Information | Einrichtungen und Verhalten im Unternehmen |
Eine Bescheinigung beantwortet andere Fragen als eine örtliche Unterweisung.
Persönliche Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben.
Die übernommene Aufgabe nachvollziehbar machen.
Betriebsangehörige über örtliche Einrichtungen informieren.
Die eigene BG oder Unfallkasse informiert über Voraussetzungen und erforderliche Angaben.
Die konkrete Berechtigung der vorgesehenen Personen prüfen.
Ausdrücklich gewünschte Zusatzleistungen gesondert vereinbaren.
Nach den DGUV-Hinweisen ist für die Bestellung als Ersthelfer keine bestimmte Form vorgeschrieben; eine schriftliche Festhaltung wird empfohlen. Sie können damit nachvollziehbar machen, welche Person die Aufgabe übernimmt. Die absolvierte geeignete Ausbildung bleibt ein eigener Bezugspunkt. Eine Teilnahmebescheinigung trifft nicht automatisch jede organisatorische Entscheidung für den Kröpeliner Betrieb. Umgekehrt vermittelt ein internes Schreiben für sich genommen keine praktischen Kenntnisse. Beides wird deshalb mit dem jeweiligen Zweck vorbereitet.

Motivation und körperliche sowie geistige Eignung gehören nach DGUV-Hinweisen zur Auswahl. Eine bestimmte Position im Unternehmen entscheidet diese persönliche Eignung nicht allein. Berücksichtigen Sie den Menschen, der die Ersthelferaufgabe übernehmen soll.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die mindestens jährliche Unterweisung der Betriebsangehörigen hat einen anderen Gegenstand. Daraus entsteht keine allgemeine Pflicht zu einem jährlichen Ersthelfer-Fortbildungslehrgang.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Hinzu kommen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause. Der vereinbarte Unterrichtsort im Unternehmen verkürzt diesen regulären zeitlichen Rahmen für die Gruppe nicht.
Diese eigenen Aufwendungen verbleiben beim Unternehmen. Davon werden berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren unterschieden, deren mögliche Übernahme nach dem zuständigen Verfahren geklärt wird. Die weiteren eigenen Kosten gehören deshalb ebenfalls in Ihre betriebliche Planung.