Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 75387 Neubulach sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,3 km vom Suchpunkt

6,5 km vom Suchpunkt

12,8 km vom Suchpunkt

16,4 km vom Suchpunkt

17,2 km vom Suchpunkt

19,2 km vom Suchpunkt

Bei der Qualifizierung betrieblicher Ersthelfer geht es um Grundlagen und praktische Fähigkeiten. Zum DGUV-Ausbildungsrahmen gehören auch Eigenschutz und Notruf. Neubulacher Unternehmen verbinden die Schulung einzelner Beschäftigter mit der Information der Belegschaft über die eigenen Erste-Hilfe-Einrichtungen. Allgemeines Lernen und die örtliche Organisation erfüllen dabei verschiedene Aufgaben.
Eine Schulung im eigenen Betrieb spart keine Vorbereitung: Der Raum muss mit dem Anbieter abgestimmt sein, die Beschäftigten müssen Zeit haben und die Teilnehmerinformationen müssen weitergegeben werden. Klären Sie diese Punkte, bevor Ihr Neubulacher Unternehmen einen Inhouse-Auftrag verbindlich vereinbart.
Sichten Sie die bisherigen Ersthelferbescheinigungen der vorgesehenen Personen. Lassen Sie mit der Ausbildungsstelle besprechen, ob Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Fragen Sie nach den Anforderungen an die Gruppengröße und an die Räume.
Kann ein Teil der Mitarbeiter nicht am gemeinsamen Termin teilnehmen, erkundigen Sie sich nach einzelnen offenen Lehrgängen. Organisieren Sie für jeden Schulungstag die Vertretung der laufenden Arbeit. Nach der Teilnahme sollten die Bescheinigungen wieder an die für die Planung zuständige Stelle im Unternehmen zurückgehen.
| Bereich | Adressaten |
|---|---|
| Geeigneter Lehrgang | Vorgesehene Ersthelfer |
| Örtliche Unterweisung | Alle Betriebsangehörigen |
| Benennung | Unternehmer und betreffende Person |
Drei Aufgaben gehören in die Vorbereitung.
Passende Qualifizierung auswählen.
Die tatsächlichen örtlichen Möglichkeiten kennen.
Verständliche Information für alle vorsehen.

Die DGUV beschreibt nach erfolgreichem Lehrgang die Benennung als Ersthelfer durch den Unternehmer. Ein absolvierter Kurs und die zugewiesene Funktion sind daher zu unterscheiden. Die Belegschaft benötigt zusätzlich Kenntnis der Personen, die diese Aufgabe tatsächlich übernehmen.
Der DGUV-Grundsatz führt Eigenschutz, Hygiene und das Absetzen des Notrufs als Ausbildungsinhalte auf. Solche Grundlagen stehen neben weiteren praktischen Aufgaben des Helfens. Die Themenliste vermittelt diese Fähigkeiten noch nicht: Im geeigneten Lehrgang werden sie erklärt und angeleitet bearbeitet. Fragen zum Verständnis gehören in diesen Unterricht. Aus dem allgemeinen Rahmen lässt sich zugleich kein bestimmter Ablauf einer einzelnen Schule und keine besondere Ausstattung Ihres Unternehmens ableiten.
Die Ausbildung der vorgesehenen Ersthelfer macht die örtlichen Einrichtungen nicht automatisch jedem Beschäftigten bekannt. Die DGUV nennt regelmäßige, mindestens jährliche Unterweisung aller Betriebsangehörigen zu Einrichtungen und Verhalten bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Im Unternehmen müssen beispielsweise die zuständigen Personen und die Möglichkeiten des Notrufs bekannt sein. Diese Information bezieht sich auf die wirklichen örtlichen Verhältnisse und ergänzt die allgemeine Qualifizierung der einzeln geschulten Personen.
Besprechen Sie vor der Anmeldung mit der Ausbildungsstelle, welche Unternehmensangaben für berechtigte Teilnahme nach den Bedingungen Ihrer BG oder Unfallkasse erforderlich sind.
Die Vorgaben des zuständigen Trägers einbeziehen.
Weitere Vereinbarungen gesondert lesen.
Der reguläre Umfang beträgt neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten. Pausen werden zusätzlich berücksichtigt. Ein Auftrag im Betrieb verkürzt diesen Rahmen nicht; die Beschäftigten benötigen Gelegenheit zur eigenen angeleiteten Arbeit an den vorgesehenen praktischen Aufgaben.
Für betriebliche Ausbildung und Fortbildung verweist die DGUV auf speziell ermächtigte Stellen und deren Liste. Die passende Veranstaltung wird trotzdem konkret angefragt. Die Ermächtigung allein bestätigt weder einen freien Platz noch eine bestimmte Durchführung im Unternehmen.
Die DGUV unterscheidet eigene Arbeitgeberaufwendungen wie Arbeitsentgelt und Fahrtkosten von einer möglichen Übernahme berechtigter Kursgebühren. Planen Sie diese Positionen zusätzlich ein und klären Sie die Voraussetzungen des zuständigen Trägers für die tatsächliche Teilnahme.