Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 34385 Bad Karlshafen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

15,6 km vom Suchpunkt

17,0 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

21,5 km vom Suchpunkt

26,1 km vom Suchpunkt

Bad Karlshafen · Hessen
Betriebe in Bad Karlshafen bestimmen den passenden Lehrgang anhand der Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Offene Kurse oder eine vereinbarte Inhouse-Durchführung können organisatorisch passen. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gilt das Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers. Eigener betrieblicher Aufwand wird neben der möglichen Gebührenübernahme berücksichtigt.

Rückfragen zwischen Ausbildungsstelle, Personalplanung und Teilnehmern sollten bei einer Person zusammenlaufen. Diese kann für Ihren Betrieb in Bad Karlshafen die vorhandenen Bescheinigungen sichten lassen und den Schulungsbedarf mit dem Anbieter besprechen. Eine Fortbildung und eine erste Ausbildung dürfen bei der Anfrage nicht undifferenziert zusammengefasst werden.
Für einen Inhouse-Kurs schildern Sie die Raumverhältnisse und die vorgesehene Gruppengröße. Lassen Sie die Bedingungen ausdrücklich vereinbaren. Erst danach können Räume vorbereitet und verbindliche Informationen an Beschäftigte weitergegeben werden. Falls ein gemeinsamer Termin nicht für alle passt, fragen Sie nach einzelnen offenen Lehrgängen. Die praktische Durchführbarkeit und die vollständige Teilnahme sind dabei wichtiger als eine möglichst große Teilnehmerliste.
Das reguläre Verfahren sieht die direkte Abrechnung berechtigter Lehrgangsgebühren zwischen ermächtigter Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger vor. Eine unmittelbare Abrechnung des Mitgliedsunternehmens mit dem Träger ist nicht vorgesehen. Klären Sie deshalb den Ablauf vor der Anmeldung. Je nach zuständigem Träger kann eine vorherige Beantragung der Übernahme erforderlich sein. Die Bedingungen Ihres Trägers und die benötigten Unternehmensangaben bilden die Grundlage der weiteren Abstimmung.
Bezug
Vorgesehenes Trägerverfahren
Bezug
Eigener Aufwand des Arbeitgebers
Bezug
Gesonderter vereinbarter Umfang
Die neue Aufgabe allein bedeutet keine automatische Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Nachweise prüfen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
In der Regel alle zwei Jahre fortbilden.
Reguläre betriebliche Lehrgänge sind Präsenzveranstaltungen mit praktischen Übungen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Nach den DGUV-Hinweisen verbleiben Arbeitsentgelt und Reisekosten der teilnehmenden Beschäftigten beim Arbeitgeber. Diese Kosten sind von der Lehrgangsgebühr zu unterscheiden. Auch eine mögliche direkte Abrechnung der berechtigten Gebühr bedeutet deshalb nicht, dass dem Unternehmen insgesamt keine Kosten entstehen. Berücksichtigen Sie den betrieblichen Aufwand bei Ihrer Entscheidung über die Durchführung und trennen Sie ihn von zusätzlich vereinbarten Leistungen der Ausbildungsstelle.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt die Angaben für das Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse. Berechtigung und berücksichtigter Umfang sollten vor einer verbindlichen Kostenannahme feststehen.
Voraussetzungen und benötigte Unternehmensangaben prüfen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich abstimmen.
Die reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kursart richtet sich nach Qualifikation und Bedarf der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen statt einer Fortbildung auch eine Ausbildung besucht werden.
Die Benennung allein ist dafür nicht ausschlaggebend. Bereits vorhandene geeignete anerkannte Qualifikationen können berücksichtigt werden. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen, bevor die vorgesehene Person einem bestimmten Lehrgang zugeordnet wird.
Die DGUV zählt normale Unterrichtsmaterialien, Unterlagen und die Bescheinigung zu den regulären Schulungsbestandteilen. Davon sind zusätzliche Leistungen zu unterscheiden. Sehen Sie im Angebot nach, welcher Umfang zur Schulung gehört und was gesondert vereinbart werden soll.
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