Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 66564 Ottweiler sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,2 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

6,4 km vom Suchpunkt

7,2 km vom Suchpunkt

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Ottweiler Unternehmen planen die geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Öffentliche Lehrgänge und vereinbarter Inhouse-Unterricht sind mögliche Wege. Berücksichtigen Sie bei der betrieblichen Organisation sowohl die zutreffende Mindestzahl verfügbarer Ersthelfer als auch die Teilnahmebedingungen für die vorgesehenen Beschäftigten.
Nach einer internen Umstellung sind Beschäftigte an anderen Betriebspunkten eingesetzt. Prüfen Sie in Ottweiler vor der nächsten Schulungsanfrage, ob die bisherige Teilnehmerplanung noch zum tatsächlichen Bedarf passt. Eine alte Liste kann eine Besetzung abbilden, die so nicht mehr besteht.
Die Ausbildungsstelle klärt den geeigneten Ausbildungs- oder Fortbildungslehrgang für die vorgesehenen Personen. Ein gemeinsamer Inhouse-Termin wird individuell vereinbart; geeignete öffentliche Lehrgänge können nach Bedarf angefragt werden. Halten Sie Aufgabenverteilung und vorhandene Nachweise zusammen im Blick. Die geänderte interne Zuständigkeit einer Person bedeutet noch keine neu erworbene Ersthelfer-Qualifikation.
Die reguläre Ausbildung oder Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Die persönliche tägliche Arbeitszeit einer teilnehmenden Person verkürzt diesen Lehrgang nicht. Wenn die Veranstaltungszeit über ihre üblichen Arbeitszeiten hinausgeht, klären Sie die organisatorischen Fragen im Unternehmen vor dem Besuch. Die vorgesehene Teilnahme wird anhand des vollständigen Lehrgangs geplant; eine bloß teilweise Freistellung beantwortet diese Frage noch nicht.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Mindestanteil | Die zutreffende Betriebsart berücksichtigen |
| Teilnahmezeit | Den vollständigen Lehrgang einplanen |
| Kursgruppe | Die vorgesehenen Personen konkret nennen |
Bei mehr als zwanzig anwesenden Versicherten nennt die DGUV unterschiedliche Mindestanteile: fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, zehn Prozent in sonstigen Betrieben. Die Art des Unternehmens ist deshalb für die Berechnung relevant. Klären Sie bei Unsicherheit die passende Einordnung, etwa mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Verwenden Sie für die eigene Planung den zutreffenden Ansatz, statt einen allgemeinen Prozentsatz ungeprüft auf jeden Betrieb zu übertragen.

Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Dieser Rhythmus wird auch für teilzeitbeschäftigte Ersthelfer in die Planung aufgenommen.
Beschreiben Sie die vorgesehenen Personen und die Durchführung.
Vorhandene Nachweise berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend klären.
Gruppe und Unterrichtsraum angeben.
Erfragen Sie bei der zuständigen BG oder Unfallkasse die Berechtigung und das verlangte Verfahren für die vorgesehene Teilnahme. Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Fahrtkosten werden als eigene betriebliche Aufwendungen zusätzlich berücksichtigt.
Die Voraussetzungen und benötigten Angaben erfragen.
Die eigenen Aufwendungen für den Besuch einplanen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten zu 45 Minuten. Zusätzlich sind mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Die gesamten bestätigten Veranstaltungszeiten bilden die Grundlage für die organisatorische Vorbereitung der tatsächlichen Teilnahme.
Die reguläre betriebliche Ausbildung und Fortbildung erfolgt in Präsenz. Ein reiner Online-Kurs ersetzt diesen Lehrgang nicht. Die Teilnehmenden sollen die vorgesehenen Hilfehandlungen persönlich praktisch bearbeiten können und nicht ausschließlich Informationen darüber aufnehmen.
Auswahl und Benennung geeigneter Personen sind Aufgabe des Arbeitgebers. Die DGUV empfiehlt eine schriftliche Benennung. Machen Sie die Aufgabenverteilung für die Belegschaft verständlich, damit die vorgesehenen Ansprechpersonen im Unternehmen bekannt sind.