Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 54595 Prüm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
27,8 km vom Suchpunkt

29,4 km vom Suchpunkt

37,3 km vom Suchpunkt

38,8 km vom Suchpunkt

43,4 km vom Suchpunkt

43,9 km vom Suchpunkt

Prüm · Rheinland-Pfalz
Ein Prümer Unternehmen bereitet die passende Schulung seiner Beschäftigten vor. Zum regulären Lehrgang gehören notwendige Unterrichtsmittel und begleitende Unterlagen. Berechtigte Kursgebühren können nach dem zuständigen Trägerverfahren abgerechnet werden. Andere Aufwendungen bleiben beim Unternehmen. Diese verschiedenen Gegenstände werden auch bei einer vereinbarten Inhouse-Veranstaltung auseinandergehalten.

Ein Prümer Betrieb möchte zwei Personen gemeinsam anmelden. Eine soll erstmals als Ersthelfer ausgebildet werden, die andere bringt bereits eine Qualifikation mit. Lassen Sie die Ausgangslage mit der Schule klären, bevor beide allein wegen eines passenden Datums in denselben Lehrgang gebucht werden.
Auch bei einer größeren Inhouse-Anfrage bleibt der jeweilige Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung wichtig. Teilen Sie der Ausbildungsstelle die Unterschiede offen mit. Sie kann den geeigneten organisatorischen Rahmen beurteilen. Ein gemeinsamer betrieblicher Anlass bedeutet noch nicht, dass für alle vorgesehenen Personen derselbe Schulungsschritt passt.
Die DGUV zählt notwendige Demonstrations- und Unterrichtsmittel, geeignete Medien und Teilnehmerunterlagen zum Standard-Lehrgang. Sie unterstützen die praktische Beschäftigung mit den Themen. Für eine Anfrage kann der Betrieb deshalb den regulären Unterricht beschreiben, ohne jede erwähnte Unterlage als gesonderten Zusatzwunsch zu behandeln. Wirklich darüber hinausgehende Wünsche werden ausdrücklich angesprochen. Die Materialien begleiten die eigene praktische Lernarbeit der Teilnehmenden; ihr bloßes Verteilen führt den regulären Lehrgang nicht durch.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die zuständige BG oder Unfallkasse informiert über die Voraussetzungen einer möglichen Gebührenübernahme.
Berechtigung und notwendige Angaben klären.
Weiteren Leistungsumfang ausdrücklich vereinbaren.
Anerkannte persönliche Vorbildung kann bei der Schulungswahl berücksichtigt werden. Eine neue betriebliche Aufgabe allein verlangt nicht automatisch, dass eine geeignete Grundausbildung nochmals besucht wird.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






| Gegenstand | Zuordnung |
|---|---|
| Unterricht und Unterlagen | Reguläre Lehrgangsleistungen |
| Berechtigte Standardgebühren | Verfahren des Unfallversicherungsträgers |
| Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten | Aufwand des Unternehmens |
Bei berechtigten Standardkursen rechnen die Ausbildungsstellen nach den Vorgaben des Unfallversicherungsträgers direkt ab. Die DGUV unterscheidet davon Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten, die das Unternehmen trägt. Auch eine regulär abgerechnete Schulung kann daher eigenen betrieblichen Aufwand bedeuten. Für eine Gruppe aus Prüm ist hilfreich, diese Positionen getrennt zu betrachten. So wird der Unterricht nicht allein nach dem Eindruck einer kostenfreien Teilnahme beurteilt, während andere tatsächliche Aufwendungen unberücksichtigt bleiben.
Regulärer Unterricht und betriebliche Aufwendungen haben unterschiedliche Bezüge.
Notwendige Materialien als Standard einordnen.
Berechtigung im zuständigen Trägerverfahren klären.
Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten berücksichtigen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Die vorhandene anerkannte Qualifikation gehört zur weiteren Planung. Eine zusätzliche betriebliche Zuständigkeit ersetzt diese regelmäßige persönliche Qualifizierungsaufgabe nicht.
Ausbildung und Fortbildung enthalten jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der ausdrücklich vereinbarte Ort im Unternehmen verringert diesen regulären Unterrichtsrahmen für die Gruppe nicht.
Die regulären Erste-Hilfe-Kurse nach DGUV Vorschrift 1 werden in Präsenz durchgeführt. Die Teilnehmenden sollen die vorgesehenen praktischen Handlungen selbst üben können. Ein reines Onlineangebot ersetzt diesen regulären Ausbildungsrahmen nicht.