Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 17159 Dargun sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,3 km vom Suchpunkt

33,4 km vom Suchpunkt

43,5 km vom Suchpunkt

43,7 km vom Suchpunkt

44,5 km vom Suchpunkt

44,5 km vom Suchpunkt

Eine Ersthelferschulung für Darguner Beschäftigte wird nach der vorhandenen Qualifikation und dem weiteren Bedarf ausgewählt. Die Inhouse-Durchführung kann nach Vereinbarung eine gemeinsame Veranstaltung ermöglichen. Für die Fortbildungsplanung zählen absolvierte Lehrgänge; eine bloße Reservierung sagt noch nicht, wer die Schulung tatsächlich besucht hat.
Eine Darguner Gruppe soll am Betriebsstandort geschult werden. Beschreiben Sie der Schule zunächst den Raum und die vorgesehene Teilnehmerzahl. Der Anbieter kann erläutern, welche Vorbereitung und Übungsfläche für die praktische Teilnahme benötigt werden.
Eine Kontaktperson kann Zugang und organisatorische Rückfragen klären. Ausbildung oder Fortbildung werden nach Bedarf der Beschäftigten gewählt. Fragen Sie nach dem Leistungsumfang und möglichen zusätzlichen Kosten, bevor Sie verbindlich buchen. Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme kann die ermächtigte Ausbildungsstelle die Kursgebühr direkt mit dem Unfallversicherungsträger abrechnen.
Vorbereitung und Ergebnis sind getrennte Schritte.
Geeignete Qualifikationen berücksichtigen.
Den passenden Lehrgang vereinbaren.
Die Bescheinigung für weitere Planung zuordnen.
Nach einer Veranstaltung ist der erreichte Ausbildungsstand wichtig. Ordnen Sie die Bescheinigungen den Personen zu und unterscheiden Sie absolvierte Schulungen von geplanten Terminen. Wer ausgefallen ist, bleibt als offener Bedarf erkennbar. Für betriebliche Ersthelfer nennt die DGUV in der Regel einen Fortbildungsabstand von zwei Jahren. Die Übersicht kann diese Planung unterstützen und macht sie unabhängig von der Erinnerung an eine ursprüngliche Gruppenanfrage.
Wer im Unternehmen eine Ersthelferaufgabe übernehmen soll, kann bereits passend ausgebildet sein. Geeignete Schulungen und anerkannte Vorqualifikationen sind zu berücksichtigen, bevor ein Grundkurs angesetzt wird. Der Bedarf sollte deshalb nicht allein aus der neuen Benennung abgeleitet werden. Für den regelmäßigen betrieblichen Einsatz kommt die Fortbildung hinzu. Die passende Lehrgangsart ergibt sich aus den tatsächlichen persönlichen Voraussetzungen und nicht aus einer pauschalen Zuordnung neuer Beschäftigter.
| Stand | Wofür wichtig |
|---|---|
| Vorqualifikation | Lehrgangsbedarf bestimmen |
| Bestätigter Platz | Teilnahme organisieren |
| Kursbescheinigung | Absolvierte Schulung nachvollziehen |

Die Gruppe braucht Zeit für die vorgesehenen Übungen. Ein Termin im eigenen Betrieb ersetzt die Mitarbeit im regulären Lehrgang nicht.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Bereiten Sie die erforderlichen Angaben nach den Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers gemeinsam mit der Ausbildungsstelle vor.
Die Bedingungen der eigenen BG oder Unfallkasse prüfen.
Reguläre Kursgebühren und zusätzliche Leistungen nachvollziehen.
Reguläre Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten, zuzüglich Pausen. Gleiche Dauer bedeutet jedoch nicht, dass die Lehrgangsarten austauschbar sind. Welche Schulung benötigt wird, richtet sich nach dem persönlichen Bedarf.
Die internen Zuständigkeiten und Abläufe der Ersten Hilfe werden im Unternehmen geregelt und erklärt. Beschäftigte benötigen diese Informationen zusätzlich zu den Kenntnissen aus dem Lehrgang. Eine allgemeine Teilnahmebescheinigung beschreibt den konkreten Arbeitsplatz nicht.
Die Durchführung im Betrieb begründet keine automatische vollständige Kostenübernahme. Für berechtigte Lehrgangsgebühren gelten die Bedingungen der zuständigen BG oder Unfallkasse. Zusätzliche Vereinbarungen und eigene Aufwendungen müssen davon getrennt betrachtet werden.