Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 63785 Obernburg a.Main sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,1 km vom Suchpunkt

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Obernburg a.Main · Bayern
Tatsächliche Erste-Hilfe-Leistungen im Obernburger Unternehmen werden vertraulich dokumentiert. Für die Organisation der betrieblichen Hilfe können außerdem Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Unfallversicherungsträger unterstützen. Diese Aufgaben begleiten die erforderliche Qualifizierung der Ersthelfer und werden mit ihrem jeweiligen Zweck betrachtet.

Vergleichen Sie Angebote anhand derselben Aufgabe: Ausbildung für neue betriebliche Ersthelfer oder Fortbildung für bereits geschulte Personen. Mit einer klaren Beschreibung lässt sich vermeiden, dass unterschiedliche Schulungen nur wegen ihres Termins nebeneinandergestellt werden.
Für Inhouse-Unterricht am Obernburger Standort braucht der Anbieter außerdem Angaben zu Räumen und Teilnehmerzahl. Lassen Sie die Durchführung bestätigen. Wenn nur einzelne Personen geschult werden sollen, können öffentliche Termine eine Möglichkeit sein.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Welche Nachweise nötig sind und welche weiteren Leistungen gesondert berechnet werden, sollte vor der verbindlichen Zusage geklärt sein.
| Bereich | Zuordnung |
|---|---|
| Hilfeaufzeichnung | Tatsächliches Ereignis dokumentieren |
| Fachliche Beratung | Die betriebliche Organisation unterstützen |
| Betriebliche Information | Hilfewege am konkreten Standort |
Reguläre Kursgebühren richten sich nach den Vorgaben des Trägers. Arbeitsentgelt und Fahrtkosten der Beschäftigten verbleiben nach den DGUV-Hinweisen beim Arbeitgeber.
Das Verfahren des zuständigen Trägers beachten.
Eigene Arbeitgeberkosten zusätzlich einplanen.
Die DGUV nennt den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin als wichtigen Ansprechpartner bei der Planung und Umsetzung der Ersten Hilfe im Unternehmen. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt die Organisation. Bei konkreten betrieblichen Fragen kann die Präventionsabteilung des zuständigen Unfallversicherungsträgers einbezogen werden. Für Obernburger Unternehmen sind das Ansprechstellen mit unterschiedlichen fachlichen Aufgaben. Die Beratung bezieht sich auf die tatsächliche betriebliche Situation und ist nicht mit der allgemeinen Qualifizierung in einem Ersthelferlehrgang gleichzusetzen.
Unterschiedliche Zuständigkeiten berücksichtigen.
Persönliche Ereignisdaten vertraulich behandeln.
Die fachlich zuständigen Ansprechpersonen einbeziehen.
Die internen Informationen vermitteln.
Zu den dokumentierten Angaben gehören die betroffene Person, Zeitpunkt und Ort des Ereignisses sowie Art und Umfang der Verletzung oder Erkrankung. Die geleistete Hilfe und die helfende Person werden ebenfalls erfasst. Diese Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und vor unberechtigter Kenntnisnahme zu schützen. Die DGUV nennt eine Aufbewahrungsdauer von fünf Jahren. Der Umgang mit solchen persönlichen Ereignisdaten ist damit eine eigene betriebliche Aufgabe neben der allgemeinen Qualifizierung der Ersthelfer.
Anerkannte frühere Qualifikationen können für den Einsatz berücksichtigt werden. Der Wechsel in eine neue betriebliche Funktion allein ist keine allgemeine Pflicht, eine bereits geeignete Grundausbildung nochmals zu absolvieren.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.







Für betriebliche Ersthelfende ist die Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Sie erfolgt bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Die tatsächliche Vorqualifikation und die dafür geltenden Bedingungen werden in der betrieblichen Planung berücksichtigt.
Nach den DGUV-Hinweisen können Apps zusätzliche Information oder Organisationshilfe bieten. Sie ersetzen weder die vorgeschriebene Ausbildung noch die Bestellung im Unternehmen. Der reguläre Lehrgang mit praktischer Arbeit bleibt davon zu unterscheiden.
Die zuständige BG oder Unfallkasse entscheidet über die Gebührenübernahme nach ihren Bedingungen. Eine ausdrücklich gewünschte Inhouse-Veranstaltung ist allein noch keine Zusage, dass jede zusätzliche vereinbarte Leistung für den Betrieb kostenfrei bleibt.
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