Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 15537 Erkner sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
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Erkner · Brandenburg
Die benötigte Zahl betrieblicher Ersthelfer wird auf die anwesenden Versicherten und die Betriebsart bezogen. Erkneraner Arbeitgeber wählen die betreffenden Personen aus und übertragen ihnen die Aufgabe. Die Organisation richtet sich damit auf die tatsächliche betriebliche Besetzung und die konkret benannten Personen, zusätzlich zur Vorbereitung des passenden Lehrgangs.

Ein Erkneraner Betrieb möchte die Schulungsanmeldung zentral vorbereiten. Legen Sie fest, wer vorhandene Nachweise und Teilnehmerangaben sammelt und den Kontakt zur Schule führt. So können Rückfragen zu Ausbildung oder Fortbildung gebündelt beantwortet werden.
Für einen Inhouse-Tag kommen Raum und tatsächliche Betriebsanschrift zur Abstimmung hinzu. Einzelne Beschäftigte können offene Lehrgänge anfragen. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die nötigen Arbeitgeberangaben und mögliche direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Fragen zu zusätzlichen Leistungen und gesonderten Kosten werden vor der verbindlichen Buchung zum konkreten Angebot geklärt.
Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist mindestens ein Ersthelfer vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe fünf Prozent, für sonstige Betriebe zehn Prozent. Diese DGUV-Angaben beziehen sich auf die anwesenden Versicherten. Für die betriebliche Betrachtung wird daher nicht allein die Zahl aller irgendwann geschulten Personen zugrunde gelegt, sondern die vorgesehene Besetzung mit ihrem tatsächlichen Anwesenheitsbezug.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Entgeltfortzahlung und Fahrtkosten trägt nach den DGUV-Hinweisen der Arbeitgeber.
Die Übernahmebedingungen beim eigenen Träger erfragen.
Die mit der tatsächlichen Teilnahme verbundenen Arbeitgeberkosten berücksichtigen.
Worauf achten?
Anwesende Versicherte und Betriebsart
Worauf achten?
Die Übertragung der Ersthelferaufgabe
Worauf achten?
Die Organisation der Lehrgangsanfrage
Der Arbeitgeber wählt die Ersthelfer aus und bestellt sie für die Aufgabe im Unternehmen. Die DGUV empfiehlt dafür die schriftliche Form, ohne eine verbindliche Form vorzuschreiben. Diese Zuordnung benennt, welche Personen die betriebliche Ersthelferfunktion übernehmen. Eine zentrale Person, die nur Teilnehmerangaben sammelt oder die Anmeldung organisiert, ist dadurch nicht automatisch selbst für diese Aufgabe qualifiziert oder bestellt.
Besetzung und organisatorischer Kontakt werden entsprechend eingeordnet.
Die anwesenden Versicherten als Grundlage betrachten.
Den passenden Anteil für mehr als zwanzig zuordnen.
Die tatsächlich ausgewählten Ersthelfer benennen.
Für Ausbildung und Fortbildung sind jeweils neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten pro Einheit vorgesehen. Mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Beide Lehrgangsarten haben diesen Umfang und werden nach dem konkreten Qualifizierungsschritt ausgewählt.
Üblich sind nach den DGUV-Hinweisen zehn bis fünfzehn Teilnehmende. Bis zu zwanzig sind mit einem Ausbildungshelfer möglich. Diese Gruppenangabe beschreibt den Unterricht und ist keine Berechnung der betrieblichen Mindestbesetzung.
Der DGUV-Grundsatz sieht eine Informationsschrift für jede teilnehmende Person vor. Sie entspricht inhaltlich mindestens dem Handbuch zur Ersten Hilfe; eine elektronische Ergänzung ersetzt die vorgesehene Printfassung der Unterlage nicht.