Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 26419 Schortens sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
5,4 km vom Suchpunkt

8,7 km vom Suchpunkt

12,2 km vom Suchpunkt

20,1 km vom Suchpunkt

20,3 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

Die Auswahl einer Schulung beginnt mit dem tatsächlichen Qualifikationsbedarf Ihrer Beschäftigten. Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann geeignete Ausbildung oder Fortbildung für die vorgesehenen Personen erläutern. Besprechen Sie für den Betrieb in Schortens, ob öffentliche Teilnahmeplätze oder eine eigene Inhouse-Gruppe organisatorisch passen und welche Bedingungen dafür gelten.
Bei einer Betriebsgruppe aus mehreren Schortenser Ortsteilen ist ein gemeinsamer Treffpunkt nicht automatisch klar. Benennen Sie den tatsächlich bestätigten Unterrichtsort und klären Sie, ob die Beschäftigten direkt dorthin fahren. Die zentrale Firmenanschrift muss nicht mit dem Kursraum übereinstimmen.
Für gewünschten Inhouse-Unterricht stimmt die Ausbildungsstelle die konkrete Betriebsstätte individuell mit Ihnen ab. Ein geeigneter öffentlicher Lehrgang hat seine eigene Veranstaltungsadresse. Die einheitliche Information führt die Gruppe organisatorisch zusammen. Ausbildung oder Fortbildung wird davor fachlich geklärt, damit nicht nur der Ort, sondern auch der gebuchte Unterricht zur tatsächlichen Gruppe passt.
Die geschulte Person übernimmt ihre Funktion im eigenen Arbeitsumfeld. Der Arbeitgeber benennt die Ersthelfenden und macht die Zuständigkeit intern nachvollziehbar. Beschäftigte sollen wissen, an wen sie sich wenden können. Prüfen Sie bei Veränderungen der Arbeitsbereiche, ob die vorgesehene Organisation weiterhin funktioniert, und halten Sie die Angaben entsprechend aktuell. Für fachliche Fragen zur Ersten Hilfe im Unternehmen können der Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit beratend einbezogen werden.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für berechtigte betriebliche Lehrgänge kann die ermächtigte Schule die Gebühren direkt nach dem Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse abrechnen. Klären Sie, welche Angaben Ihr Unternehmen dafür bereitstellen soll. Wird zusätzlich eine besondere Leistung bestellt, werden ihr Umfang und mögliche Mehrkosten gesondert mit der Schule vereinbart.
Zuständigen Träger und dessen Bedingungen prüfen.
Benötigte Angaben für den bestätigten Lehrgang bereitstellen.
Für die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation ist die tatsächliche Anwesenheit maßgeblich. Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten ist grundsätzlich eine ersthelfende Person vorgesehen. Bei mehr als zwanzig gelten fünf Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie zehn Prozent in sonstigen Betrieben; besondere Einrichtungen haben eigene Regeln. Berücksichtigen Sie im Alltag auch, ob die geeigneten Personen zu den jeweiligen Arbeitszeiten verfügbar sind. Einmal absolvierte Schulungen allein bilden diese Anwesenheit nicht ab.
Ihre Frage
Wer soll tatsächlich die geeignete Schulung besuchen?
Ihre Frage
Wie werden Lehrgang und Teilnahmebedingungen bestätigt?
Ihre Frage
Welche Vorgaben gelten für die Gebührenübernahme?
Die Bedingungen werden für den tatsächlichen Veranstaltungsort abgestimmt.
Gewünschte Ausbildung oder Fortbildung benennen.
Die vorgesehene Gruppe für die Durchführung angeben.
Eignung und Vorbereitung für praktische Aufgaben klären.
Bei einem Kurs im eigenen Unternehmen bleibt die Gruppe für den bestätigten Unterricht freigestellt. Das schließt Erklärungen und praktische Aufgaben ein. Organisieren Sie notwendige andere Arbeiten so, dass die Personen den Lehrgang vollständig besuchen können. Die mit der Schule vereinbarten Zeiten werden dafür intern weitergegeben.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Besprechen Sie den Raum und die tatsächliche Gruppengröße mit der Ausbildungsstelle. Sie kann erklären, welche Bedingungen für ihre Unterrichtsdurchführung benötigt werden. Stimmen Sie die Einrichtung und Vorbereitung verbindlich ab, bevor die Veranstaltung am vorgeschlagenen Ort intern angekündigt wird.
Die DGUV-Informationen nennen zehn bis fünfzehn Personen als reguläre Spanne. Mit einem Ausbildungshelfer ist eine Öffnung bis höchstens zwanzig möglich. Geben Sie der Schule die tatsächliche geplante Personenzahl, damit sie die geeignete Durchführung und praktische Betreuung der Gruppe besprechen kann.
Fragen Sie die betroffene Person zunächst nach ihrer tatsächlich absolvierten Schulung und vorhandenen Bescheinigungen. Bei offenen Angaben kann die ursprünglich ausstellende Stelle um Klärung gebeten werden. Für die neue Kurswahl werden belastbare Qualifikationsangaben genutzt, damit die geeignete weitere Schulung bestimmt werden kann.