Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 07924 Ziegenrück sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,6 km vom Suchpunkt

20,7 km vom Suchpunkt

23,9 km vom Suchpunkt

24,4 km vom Suchpunkt

24,5 km vom Suchpunkt

25,1 km vom Suchpunkt

Ziegenrücker Betriebe klären geeignete Ausbildung oder Fortbildung mit einer ermächtigten Ausbildungsstelle. Teilen Sie den tatsächlichen Schulungsbedarf der vorgesehenen Personen mit. Die anschließend vereinbarte Veranstaltung wird so vorbereitet, dass die Beschäftigten Unterrichtsort und Ablauf kennen und für den vollständigen persönlichen Besuch verfügbar sind.
Ein Ziegenrücker Betrieb möchte den tatsächlichen Kursort für eine offene Buchung klären. Lassen Sie die Unterrichtsanschrift mit dem konkreten Termin bestätigen. Die Kontaktadresse eines Anbieters oder ein allgemeiner Hinweis auf eine Region reicht für die Fahrtplanung der Beschäftigten noch nicht aus.
Übernehmen Sie die bestätigten Angaben in die interne Information und prüfen Sie Rückfragen vor dem Kurstag. Der Bedarf an Ausbildung oder Fortbildung wird bei der Anmeldung genannt. Für einen eigenen Inhouse-Termin ist eine andere Absprache mit Raum und Betriebsstandort nötig. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert betriebliche Unterlagen und Abrechnung berechtigter Kursgebühren.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie die zuständige BG oder Unfallkasse nach den Bedingungen für die vorgesehenen Personen und den verlangten Angaben. Die ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte reguläre Kursgebühren im vorgesehenen Verfahren direkt abrechnen. Das Unternehmen berücksichtigt eigene Aufwendungen wie Entgeltfortzahlung und Fahrkosten daneben. Für gewünschte zusätzliche Leistungen werden der tatsächliche Umfang und eine etwaige gesonderte Vergütung ausdrücklich vereinbart.
Teilnahmeberechtigung und benötigte Unterlagen für die Gruppe klären.
Eigene Aufwendungen und ausdrücklich vereinbarte zusätzliche Leistungen einplanen.
| Ansprechstelle | Frage für die Vorbereitung |
|---|---|
| Ausbildungsstelle | Geeigneten Lehrgang und tatsächliche Durchführung besprechen |
| Unternehmen | Verfügbarkeit und gewöhnliche Aufgaben der Beschäftigten organisieren |
| BG oder Unfallkasse | Bedingungen und Angaben für die Gebührenübernahme erfragen |
Ein verfügbarer Kursplatz beantwortet noch nicht, wer im Unternehmen für die Ersthelfer-Aufgabe vorgesehen werden soll. Besprechen Sie die Aufgabe und die Bereitschaft dazu mit den Beschäftigten. Die DGUV nennt persönliche, körperliche und geistige Eignung als Voraussetzungen; Motivation zur Hilfeleistung ist wünschenswert. Die betriebliche Auswahl berücksichtigt damit die Menschen, die später helfen sollen, und nicht allein die Möglichkeit, einen angebotenen Termin zu besuchen.
Die eigene Veranstaltung braucht eine konkrete Vereinbarung.
Passende Ausbildung oder Fortbildung für die Personen bestimmen.
Räume und Möglichkeiten für praktische Aufgaben mit der Schule abstimmen.
Die geplante Gruppe für die gesamte Veranstaltung einteilen.
Zum betrieblichen Lehrgang gehört eine Informationsschrift über die behandelten Inhalte. Sie ermöglicht den Beschäftigten, Erläuterungen nach der Veranstaltung wieder aufzugreifen. Ermutigen Sie die Teilnehmenden, ihre Unterlagen aufzubewahren und bei späteren Rückfragen darin nachzulesen. Eine Frage, die sich dadurch nicht klärt, kann für eine weitere Schulung festgehalten werden. Das Nachlesen ergänzt die praktische Lernerfahrung und die regelmäßige Fortbildung; es ersetzt nicht die angeleitete Arbeit an den vorgesehenen Übungen.
Legen Sie bei der Auswahl die anerkannten Nachweise und den bisherigen Schulungsverlauf zugrunde. Die erstmalige betriebliche Benennung verlangt nicht automatisch einen neuen Grundkurs. Unklare Voraussetzungen können Sie mit der Ausbildungsstelle oder dem zuständigen Unfallversicherungsträger besprechen. Reguläre Fortbildung wird in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Einheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Zusätzlich sind nach den DGUV-Angaben mindestens 45 Minuten Pause vorgesehen. Verwenden Sie für Ihre Organisation die ganzen bestätigten Veranstaltungszeiten und berücksichtigen Sie bei externer Durchführung die erforderlichen Wege.
Die Grundausbildung vermittelt grundlegende Fähigkeiten für die Erste Hilfe. Eine Fortbildung greift bereits vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen auf und trainiert die Handlungskompetenz weiter. Ordnen Sie den Personen den geeigneten Lehrgang nach ihrer anerkannten bisherigen Qualifikation und den dafür geltenden Voraussetzungen zu.
Die örtlichen Informationen zu Notruf, Einrichtungen und vorgesehenem Ersthelfer-Personal werden im Betrieb bekannt gemacht und aktuell gehalten. Sie beziehen sich auf dessen tatsächliche Organisation. Die allgemeine Schulung vermittelt wichtige Fähigkeiten, legt diese standortbezogenen Zuständigkeiten aber nicht für das Unternehmen fest.