Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 31542 Bad Nenndorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,0 km vom Suchpunkt

7,1 km vom Suchpunkt

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Bad Nenndorf · Niedersachsen
Erste-Hilfe-Einrichtungen und Material sollen im Betrieb auffindbar sein. Für Bad Nenndorfer Unternehmen gehören Kennzeichnung und verständliche Informationen über die örtlichen Abläufe deshalb zusammen. Die Unterweisung behandelt mehrere Fragen: Wo wird Hilfe gerufen, wem wird ein Unfall gemeldet und wie wird die Hilfeleistung dokumentiert?

Für einen Betrieb aus Bad Nenndorf soll ein Lehrgang verbindlich gebucht werden. Prüfen Sie, ob Teilnehmerzahl und Ausbildungsbedarf mit der Rückmeldung der Schule übereinstimmen. Offene Rückfragen sollten vor der internen Einladung beantwortet sein.
Bei Inhouse-Unterricht werden Raum und Betriebsanschrift konkret abgestimmt. Eine vor Ort erreichbare Person kann organisatorische Fragen klären. Einzelne offene Plätze können gesondert angefragt werden. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert die Arbeitgeberangaben und direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren mit dem Unfallversicherungsträger. Zusätzliche Leistungen und mögliche weitere Kosten gehören vor der Zusage zum tatsächlichen Auftrag geklärt.
Die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gibt die Voraussetzungen für die Abrechnung vor.
Die benötigten Unterlagen für die Gebührenabrechnung erfragen.
Die Angaben dem konkreten Auftrag bei der Schule zuordnen.
Die DGUV nennt für die Unterweisung unter anderem, wo und wie der Notruf abgesetzt wird, wem ein Unfall zu melden ist und wie beziehungsweise durch wen Hilfeleistungen aufgezeichnet werden. Die Fragen betreffen verschiedene Funktionen der betrieblichen Organisation. Bei der Erläuterung wird jeder Punkt mit der tatsächlich vorgesehenen Auskunft verbunden. Die Beschäftigten erhalten damit Orientierung für den Hilferuf ebenso wie für Meldung und Dokumentation.
Zeichen und Auskünfte werden verständlich zugeordnet.
Die bezeichnete Einrichtung erkennen.
Die vorgesehene Möglichkeit erläutern.
Die jeweiligen betrieblichen Fragen beantworten.
Die DGUV beschreibt für Erste-Hilfe-Einrichtungen und Aufbewahrungsstellen weiß dargestellte Symbole auf grünem Grund. Ergänzende Richtungspfeile können den Weg zur jeweiligen Einrichtung zeigen. Die Kennzeichnung bezieht sich auf einen tatsächlichen Ort im Unternehmen. Bei der Erläuterung werden Zeichen und örtliches Ziel gemeinsam zugeordnet, damit Beschäftigte die Information zur vorhandenen Einrichtung oder zum aufbewahrten Material nutzen können.
Die reguläre Fortbildung betrieblicher Ersthelfer ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen.
| Planung | Worauf achten? |
|---|---|
| Richtungspfeil | Den Weg zur bezeichneten Einrichtung weisen |
| Notrufauskunft | Wo und wie notwendige Hilfe gerufen wird |
| Dokumentationsauskunft | Wie und durch wen die Hilfe aufgezeichnet wird |
Eine Fortbildung besteht aus neun Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten. Hinzu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Die Ausbildung umfasst ebenfalls neun Einheiten, bleibt jedoch eine eigene Lehrgangsart für den entsprechenden Bedarf.
Der DGUV-Grundsatz sieht für jede teilnehmende Person eine Informationsschrift vor, inhaltlich mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Ergänzende elektronische Medien sind möglich, ersetzen die vorgesehene Printfassung aber nicht.
Für die Aufzeichnungen über Hilfeleistungen nennt die DGUV eine Dauer von fünf Jahren. Die Angaben betreffen tatsächliche betriebliche Hilfeereignisse und werden vertraulich behandelt; ihr Gegenstand ist nicht die nächste Lehrgangsanmeldung.
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