Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 98663 Ummerstadt sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
11,8 km vom Suchpunkt

12,6 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

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23,5 km vom Suchpunkt

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Vor einer Zusage sollte Ihr Ummerstädter Unternehmen wissen, welche Schulung und welche Leistungen es bestellt. Beschreiben Sie den tatsächlichen Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten. Lassen Sie unklare Angebotspositionen erläutern, bevor Sie eine öffentliche Teilnahme oder einen eigenen Inhouse-Lehrgang verbindlich beauftragen.
Ein Ummerstädter Unternehmen möchte ein Angebot intern freigeben, obwohl einzelne Positionen unklar sind. Fragen Sie die Schule, welche konkrete Durchführung und welche zusätzlichen Leistungen damit beschrieben werden. Erst eine verständliche Antwort zeigt, welchen Umfang der Betrieb tatsächlich beauftragen würde.
Ausbildungsbedarf und Teilnehmergruppe sollten der Anfrage entsprechen. Für Inhouse-Unterricht werden Raum und Standort abgestimmt; offene Plätze werden für konkrete Personen bestätigt. Die ermächtigte Ausbildungsstelle erläutert den Abrechnungsweg berechtigter betrieblicher Kursgebühren und erforderliche Arbeitgeberangaben. Halten Sie beantwortete Rückfragen vor der Zusage beim Angebot fest, damit interne Freigabe und Auftrag auf denselben Angaben beruhen.
Eine besuchte Schulung gehört zur Qualifikation; im Unternehmen wird zusätzlich festgelegt, wer die Ersthelfer-Aufgabe übernimmt und erreichbar ist. Halten Sie diese Angaben aktuell. Planen Sie die reguläre Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre und berücksichtigen Sie dabei den persönlichen Schulungsverlauf.
Die zuständige BG oder Unfallkasse bestimmt die Voraussetzungen ihrer Gebührenübernahme. Stimmen Sie mit der ermächtigten Ausbildungsstelle ab, welche Unternehmens- und Teilnahmeangaben dafür gebraucht werden. Berechtigte reguläre Kursgebühren können direkt abgerechnet werden. Vom Unternehmen bestellte zusätzliche Leistungen müssen im Auftrag verständlich vereinbart sein.
Voraussetzungen und verlangte Angaben für die Personen klären.
Beantwortete Rückfragen und ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen festhalten.
Tragen Sie zusammen, welche anerkannten Qualifikationen die vorgesehenen Beschäftigten bereits mitbringen. Die neue Übernahme der Ersthelfer-Aufgabe erzwingt nicht für sich allein einen neuen Grundlehrgang. Mit dem bisherigen Ausbildungsstand kann die ermächtigte Schule den nächsten sinnvollen Lehrgang einordnen. Bei anerkannten medizinischen oder rettungsdienstlichen Qualifikationen werden die dafür geltenden Bedingungen berücksichtigt. Der Auftrag soll die Personen zu der Ausbildung oder Fortbildung führen, die zu ihrem tatsächlichen Stand passt.
Zum Standardlehrgang gehören nach der DGUV unter anderem die erforderlichen Lehrkräfte und Unterrichtsmittel, Teilnehmendenunterlagen und die Bescheinigung. Bei berechtigter Gebührenübernahme werden solche regulären Bestandteile über die Lehrgangspauschale abgedeckt. Lassen Sie deshalb erklären, worauf eine zusätzliche Position in Ihrem Angebot beruht. Ein ausdrücklich bestellter abweichender Leistungsumfang wird anhand seines tatsächlichen Inhalts und Mehraufwands betrachtet; die bloße Bezeichnung einer Position beantwortet diese Frage nicht.
| Bereich | Vor der Freigabe klären |
|---|---|
| Reguläre Lehrgangsgebühr | Berechtigung und Verfahren der zuständigen BG oder Unfallkasse |
| Eigener Personalaufwand | Entgeltfortzahlung während der Teilnahme |
| Zusätzlicher Wunsch | Beschriebene Leistung, tatsächliche Mehrkosten und Vereinbarung |
Die eigene Veranstaltung wird mit der Schule konkret abgestimmt.
Bedarf und Zahl der vorgesehenen Personen beschreiben.
Eignung der Räume für die geplanten praktischen Aufgaben klären.
Die Beschäftigten für Unterricht und Übungen verfügbar halten.
Die regulären betrieblichen Erste-Hilfe-Lehrgänge setzen Präsenzunterricht voraus. Dort werden Handlungen praktisch geübt und nicht lediglich Informationen vermittelt. Eine reine Onlineveranstaltung ersetzt diese Qualifizierung nicht; planen Sie für die vorgesehenen Personen einen geeigneten persönlichen Unterrichtsbesuch.
Ein eigener Inhouse-Lehrgang wird nach dem Bedarf und einer konkreten Vereinbarung organisiert. Für einzelne Beschäftigte können geeignete öffentliche Veranstaltungen infrage kommen. Besprechen Sie die verfügbaren Möglichkeiten mit der Ausbildungsstelle und wählen Sie die Lösung, die den erforderlichen Schulungen entspricht.
Die regulären Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Nach den DGUV-Angaben kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Maßgeblich für die Freistellung sind die vollständig bestätigten Veranstaltungszeiten; notwendige Wege werden bei einem externen Unterrichtsort zusätzlich eingeplant.