Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 39615 Werben (Elbe) sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
22,7 km vom Suchpunkt

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30,5 km vom Suchpunkt

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Für betriebliche Ersthelfende in Werben (Elbe) kommen geeignete öffentliche Lehrgänge oder eine vereinbarte Inhouse-Schulung infrage. Zuerst wird der fachliche Bedarf geklärt. Danach prüfen Sie, welche Durchführung die vollständige Teilnahme ermöglicht, und stimmen die Gebührenübernahme nach den Bedingungen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Ein Werbener Betrieb möchte den Leistungsumfang eines Angebots verstehen. Fragen Sie bei unklaren Positionen nach, welche Durchführung damit konkret beauftragt wird. Die eigentliche Kursgebühr und zusätzlich angebotene Leistungen sollten so erläutert sein, dass eine interne Entscheidung möglich ist.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme erklärt die ermächtigte Ausbildungsstelle den direkten Abrechnungsweg und nötige Arbeitgeberangaben. Daraus folgt keine pauschale Zusage für jede weitere Leistung eines Angebots. Für einen Inhouse-Wunsch werden Gruppe, Raum und tatsächlicher Standort genannt. Halten Sie die beantworteten Rückfragen vor dem Auftrag zusammen mit der bestätigten Durchführung fest.
| Punkt | Was daraus folgt |
|---|---|
| Anerkannte Voraussetzungen | Den geeigneten Anschluss mit der Ausbildungsstelle klären |
| Reguläre Lehrgangsdauer | Je neun Unterrichtseinheiten für Ausbildung und Fortbildung |
| Regelmäßige Fortbildung | In der Regel im Abstand von zwei Jahren einplanen |
Der Unternehmer bestimmt die betrieblichen Ersthelfenden. Machen Sie deren Erreichbarkeit und die vorgesehenen Hilfewege im Arbeitsumfeld verständlich. Der fachliche Kursabschluss liefert dafür eine Grundlage; er informiert die übrige Belegschaft noch nicht von selbst über die örtlichen Zuständigkeiten.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Ein eigener Raum und mehrere Interessierte sind gute Angaben für eine Anfrage, bestimmen aber noch nicht den passenden Lehrgang. Erfassen Sie, wer eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt, und berücksichtigen Sie anerkannte Vorqualifikationen. Eine neue Benennung im Betrieb verlangt nicht allein deshalb eine erneute Grundausbildung. Mit dieser fachlichen Einordnung kann die Schule geeignete Veranstaltungen besprechen. Erst dann vergleichen Sie öffentliche Teilnahmen mit einer eigenen Gruppe am Betriebsstandort, statt unterschiedliche Ausbildungsbedarfe nur wegen eines gemeinsamen Termins zusammenzufassen.
Ein Erste-Hilfe-Kurs kann nach den DGUV-Informationen grundsätzlich aufgeteilt werden. Die Abschnitte müssen inhaltlich zusammenpassen und in einem angemessenen zeitlichen Zusammenhang stehen. Empfohlen werden höchstens zwei Teile innerhalb von nicht mehr als vier Wochen. Besprechen Sie einen solchen Wunsch ausdrücklich mit der Schule, damit alle Abschnitte zuverlässig organisiert werden können. Für den betrieblichen Ablauf werden die vollständigen Teilnahmen eingeplant; die Abrechnung erfolgt erst nach Abschluss aller Kursteile.
Vergleichen Sie den passenden Lehrgang für die vorgesehenen Personen.
Geeignete Plätze mit den jeweiligen Teilnahmezeiten abgleichen.
Raum, Betriebsanschrift und Zahl der Teilnehmenden abstimmen.
Tatsächliche Abschlüsse bei späteren Kursanfragen berücksichtigen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Lassen Sie sich von Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger erklären, unter welchen Bedingungen er die regulären Lehrgangsgebühren übernimmt. Die ermächtigte Schule kann berechtigte Teilnahmen nach diesem Verfahren direkt abrechnen. Bereiten Sie die erforderlichen Unternehmensangaben vor. Weitergehende ausdrücklich bestellte Leistungen werden mit ihrer gesonderten Vergütung im Auftrag festgehalten.
Trägervorgaben für die vorgesehenen Beschäftigten prüfen.
Verlangte Angaben und zusätzlich beauftragte Leistungen zuordnen.
Regulär sind neun Unterrichtseinheiten mit einer Länge von 45 Minuten vorgesehen. Die Pausen zählen zusätzlich zum Veranstaltungstag. Verwenden Sie für die Arbeitsfreigabe die gesamten bestätigten Zeiten der Schule, damit alle den vollständigen Lehrgang besuchen können.
Die reguläre Fortbildung knüpft an vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen an. Sie lässt sich nicht als Bestandteil einer laufenden Grundausbildung integrieren. Stimmen Sie mit der Schule einen eigenständigen passenden Lehrgang ab, wenn für Beschäftigte Fortbildung benötigt wird.
Die reguläre betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung finden in Präsenz statt. Praktische Aufgaben sind Teil des Lehrgangs. Eine ausschließlich online durchgeführte Veranstaltung ist dafür kein Ersatz; wählen Sie mit der Ausbildungsstelle eine geeignete Möglichkeit der persönlichen Teilnahme.
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