Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 92421 Schwandorf sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
0,8 km vom Suchpunkt

5,6 km vom Suchpunkt

15,8 km vom Suchpunkt

21,4 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,3 km vom Suchpunkt

Schwandorfer Unternehmen stimmen Ausbildung oder Fortbildung betrieblicher Ersthelfender nach den vorhandenen Nachweisen ab. Geeignete öffentliche Lehrgänge und Inhouse-Unterricht sind mögliche Wege. Mehrere intern nutzbare Zeitfenster können die Anfrage unterstützen, sofern tatsächliche Gruppe, Räume und vollständige Teilnahme ebenfalls geklärt werden.
Mehrere mögliche Schulungstage erleichtern die Anfrage eines Schwandorfer Unternehmens. Stimmen Sie zunächst intern ab, wann die vorgesehenen Beschäftigten vollständig teilnehmen können. Mit dieser Auswahl kann die Schule offene Lehrgänge oder einen eigenen Gruppentermin besprechen.
Zu einem Inhouse-Tag gehören ein bestätigter Raum und die genaue Betriebsanschrift. Nennen Sie außerdem den Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf, bevor der Termin festgelegt wird. Lassen Sie sich angebotene Leistungen und zusätzliche Kosten erläutern. Welche Unterlagen für eine direkte Abrechnung berechtigter betrieblicher Kursgebühren nötig sind, wird vor der verbindlichen Anmeldung geklärt.

Welche Themen möchten die Beschäftigten besser verstehen? Sammeln Sie diese Anliegen zur fachlichen Einordnung durch die Lehrkraft. Die eigenen internen Meldewege und Notfallregelungen werden daneben vom Arbeitgeber organisiert und bleiben als betriebliche Aufgabe bestehen.
Lassen Sie beim angefragten Lehrgang erkennen, welche Leistungen als Kursgebühr berechnet werden und was zusätzlich bestellt wird. Für eine mögliche direkte Abrechnung klären Sie die Vorgaben Ihres Unfallversicherungsträgers. Die ermächtigte Ausbildungsstelle benötigt dafür passende Angaben zur betrieblichen Teilnahme. Besprechen Sie im Unternehmen außerdem den gesonderten Aufwand eines Inhouse-Auftrags, damit zur verbindlichen Buchung sowohl das Verfahren als auch die eigenen Kostenpositionen verständlich sind.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine mögliche direkte Abrechnung folgt den Voraussetzungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Arbeitgeber und vorgesehene Personen zuordnen.
Nötige Unterlagen und zusätzlich bestellte Leistungen getrennt bestätigen.
Die Durchführung muss zur angemeldeten Gruppe passen.
Übungsmöglichkeiten und tatsächliche Personenzahl abstimmen.
Unterricht ohne laufende Arbeitsaufgaben ermöglichen.
Eine Kontaktperson bündelt organisatorische Änderungen.
Sprechen Sie intern darüber, an welchen Tagen die vorgesehenen Beschäftigten wirklich am gesamten Lehrgang teilnehmen können. Nennen Sie der Schule diese Möglichkeiten zusammen mit dem fachlichen Bedarf. Ein Inhouse-Wunsch enthält zusätzlich die konkrete Unterrichtsanschrift und Angaben zum Raum. Die endgültige Information wird erst nach der Abstimmung weitergegeben, damit aus einer internen Terminidee keine vermeintlich bestätigte Veranstaltung wird.
| Angabe | Bedeutung |
|---|---|
| Schulungsstand | Passenden Lehrgang zuordnen |
| Zeitoptionen | Vollständige Teilnahme ermöglichen |
| Bestätigung | Ort und Durchführungsrahmen festhalten |
Für deren Bedarf können Sie geeignete öffentliche Lehrgänge prüfen. Sammeln Sie die Bestätigungen und organisieren Sie die Freistellung. Ein gemeinsamer Inhouse-Termin wird zusätzlich für eine passende Gruppe vereinbart, ist aber nicht Voraussetzung jeder betrieblich organisierten Ersthelfer-Teilnahme.
Für betriebliche Ersthelfende ist in der Regel alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Eine reguläre Fortbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten und bleibt damit ein vollständiger Lehrgang. Berücksichtigen Sie diesen erneuten Lerntag frühzeitig, wenn Sie mögliche Termine und die Freistellung der Beschäftigten im Betrieb abstimmen.
Klären Sie die mögliche Übernahme berechtigter Schulungsgebühren mit dem zuständigen Träger und der ermächtigten Ausbildungsstelle. Zusätzlich vereinbarte Leistungen benötigen eine eigene Abstimmung. Das bestätigte Abrechnungsverfahren für den Lehrgang darf nicht automatisch auf sämtliche weiteren Bestandteile des Auftrags übertragen werden.