Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32545 Bad Oeynhausen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,7 km vom Suchpunkt

4,4 km vom Suchpunkt

5,0 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

9,8 km vom Suchpunkt

13,0 km vom Suchpunkt

Für die vorgesehene Gruppe werden Ausbildung oder Fortbildung anhand bisheriger Nachweise ausgewählt. Bad Oeynhausener Betriebe können geeignete öffentliche Kurse oder Inhouse-Unterricht nutzen. Nach erfolgreicher Ausbildung benennt der Arbeitgeber die Ersthelfenden und führt die interne Information weiter.
Die Lage in einer Kurstadt sagt nicht, wie Ihr Betrieb arbeitet. Ein Unternehmen in Bad Oeynhausen kann feste Bürozeiten, wechselnde Dienste oder andere Abläufe haben. Prüfen Sie für die vorgesehenen Ersthelfer, wann eine vollständige Teilnahme möglich ist, statt aus dem Standort eine bestimmte Arbeitsorganisation abzuleiten.
Mit dem tatsächlichen Ausbildungs- oder Fortbildungsbedarf fragen Sie die Ausbildungsstelle nach geeignetem Unterricht. Öffentliche Lehrgänge oder individuell vereinbarte Inhouse-Termine werden anschließend konkret geplant. Die Freistellung sollte mit den betroffenen Personen abgestimmt sein, damit sie nicht erst am Unterrichtstag mit einer konkurrierenden dienstlichen Aufgabe kollidiert.
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regeln das Verfahren zur Übernahme berechtigter Gebühren. Weitere vereinbarte Inhouse-Leistungen bleiben gesondert zu betrachten.
Vorgaben und Unterlagen für den Auftrag erfragen.
Zusätzliche Kostenpositionen neben der Gebührenfrage lesen.
Die fachliche Qualifikation wird durch den Lehrgang vermittelt. Die anschließende Benennung als Ersthelfer erfolgt durch den Arbeitgeber. Informieren Sie die Beschäftigten, welche Personen diese Aufgabe übernehmen und wie sie erreicht werden. Wenn Zuständigkeiten wechseln, wird die Orientierung aktualisiert. Kursabschluss und laufende Information ergänzen sich so in der tatsächlichen betrieblichen Organisation.
Die Gruppe kann wirkliche Tätigkeiten und offene Fragen nennen. Die Lehrkraft ordnet geeignete Beispiele fachlich ein. Eigene Versuche und Rückmeldung geben dem gemeinsamen Unterricht einen praktischen Lernbezug.
Die Ausbildungsstelle beurteilt den tatsächlichen Auftrag.
Benötigten Lehrgang und vorgesehene Personen benennen.
Nutzbare Fläche und Einrichtung der Räume schildern.
Vollständige Teilnahme am vereinbarten Unterricht ermöglichen.
Die DGUV nennt jeweils neun Unterrichtseinheiten für Ausbildung und Fortbildung. Welche Kursart geeignet ist, wird anhand des bisherigen Stands geklärt. Reichen Sie vorhandene Nachweise dafür weiter. Nach einer Teilnahme wird der tatsächliche Abschluss erfasst. Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen; eine zuständige Stelle kann neue Schulungen rechtzeitig vorbereiten.
| Schritt | Grundlage | Aufgabe |
|---|---|---|
| Kurswahl | Bisheriger Stand | Geeignet zuordnen |
| Teilnahme | Vollständiger Unterricht | Praktisch mitarbeiten |
| Weiterführung | Absolvierter Lehrgang | Rolle und Fortbildung planen |
Für eine einzelne Person können Sie bei einer Ausbildungsstelle nach einem geeigneten öffentlichen Termin fragen. Geben Sie dabei an, dass es um betriebliche Erste Hilfe geht und ob eine Ausbildung oder Fortbildung benötigt wird. Der Arbeitgeber organisiert Freistellung und erforderliche Angaben für die Anmeldung; ein eigener Inhouse-Auftrag ist dafür nicht nötig.
Nennen Sie die benötigte Sprache für den gesamten Lehrgang zusammen mit der passenden Kursart. Die Beschäftigten sollen Erklärungen verstehen und praktisch fragen können. Die tatsächliche Durchführung wird vereinbart; eine englische Website allein beschreibt sie noch nicht.
Die Gebührenübernahme wird für den berechtigten Lehrgang nach dem zuständigen Verfahren geklärt. Zusätzliche Leistungen und eigene Aufwendungen werden getrennt betrachtet. Lesen Sie das konkrete Angebot, bevor Sie von einer vollständigen Finanzierung des gesamten Vorhabens ausgehen.
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