Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 32676 Lügde sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
8,4 km vom Suchpunkt

10,6 km vom Suchpunkt

15,2 km vom Suchpunkt

17,7 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

18,1 km vom Suchpunkt

Betriebliche Ersthelfer sind ausgebildete Laien; ihre Qualifizierung ersetzt keine medizinische Berufsausbildung. Lügder Betriebe mit einem AED berücksichtigen daneben die zusätzliche betriebsspezifische Unterweisung der Ersthelfer. Sie behandelt Besonderheiten des eigenen Geräts und Arbeitsumfelds und ist nach den DGUV-Hinweisen mindestens jährlich vorgesehen.
Ein Lügder Betrieb möchte mehrere Beschäftigte an einem gemeinsamen Tag freistellen. Fragen Sie zunächst nach einem Lehrgang, in dem die benötigten Plätze tatsächlich verfügbar sind. Erst die Bestätigung des Anbieters macht aus dem Wunschdatum eine belastbare Planung.
Wer eine eigene Gruppe im Unternehmen bevorzugt, kann ein Inhouse-Angebot mit Raum und Standort anfragen. Ausbildung oder Fortbildung richten sich nach den vorgesehenen Teilnehmenden. Die ermächtigte Schule erläutert die betriebliche Anmeldung und direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren. Zusätzlich vereinbarte Leistungen und deren Kosten sollten vor dem endgültigen Auftrag geklärt werden.
Worauf achten?
Ausgebildete Laien für anfängliche Hilfe
Worauf achten?
Ein anderer Qualifizierungs- und Aufgabenrahmen
Worauf achten?
Die Besonderheiten des Geräts und Arbeitsumfelds mindestens jährlich
Nach den DGUV-Hinweisen werden im Erste-Hilfe-Lehrgang der Einsatz und die allgemeine Bedienung eines AED besprochen und trainiert. Bei einem Gerät im Unternehmen müssen betriebliche Ersthelfer außerdem über die örtlichen Besonderheiten unterwiesen werden. Als Beispiele nennt die DGUV gerätespezifische Details, besondere Einsatzszenarien, Wechselwirkungen mit Maschinen oder Anlagen und die Einbindung in das betriebliche Notfallmanagement. Diese Unterweisung findet üblicherweise unabhängig vom Lehrgang statt und ist mindestens jährlich vorgesehen.
Die DGUV beschreibt betriebliche Ersthelfer als ausgebildete Laien, die bei akuten Gefahren für Leben und Gesundheit erste Hilfe leisten. Die reguläre Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten; die Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Die Qualifizierung bereitet damit auf eine grundlegende Hilfeaufgabe vor. Sie ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen und ist nicht mit einer medizinischen Berufsausbildung gleichzusetzen. Die Angaben beschreiben die betriebliche Ersthelferrolle und ihren regulären Qualifizierungsrahmen.
Betriebliche Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet.
Die Angaben betreffen Qualifizierung und zusätzliche betriebliche Information.
Die Rolle betrieblicher Ersthelfer erkennen.
Den Unterschied zur medizinischen Zuständigkeit beachten.
Gerät und Arbeitsumfeld mindestens jährlich berücksichtigen.
Die eigene BG oder Unfallkasse erläutert ihre Bedingungen für berechtigte Lehrgangsgebühren.
Die benötigten Angaben zur Abrechnung feststellen.
Die Unterlagen mit der Schule den tatsächlichen Teilnahmen zuordnen.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten von 45 Minuten. Mindestens 45 Minuten Pause sind zusätzlich vorgesehen; diese Angaben beschreiben den regulären Rahmen der jeweils durchgeführten Ersthelferqualifizierung.
Die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet die Gebühren unmittelbar mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Erstattung an das Mitgliedsunternehmen ist nicht vorgesehen; die erforderlichen Bedingungen nennt die eigene BG oder Unfallkasse.
Jede teilnehmende Person erhält eine Informationsschrift, mindestens entsprechend dem Handbuch zur Ersten Hilfe. Elektronische Medien können ergänzend eingesetzt werden, ersetzen nach dem DGUV-Grundsatz jedoch nicht die vorgesehene gedruckte Fassung.