Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 74747 Ravenstein sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,7 km vom Suchpunkt

19,4 km vom Suchpunkt

19,8 km vom Suchpunkt

20,4 km vom Suchpunkt

22,3 km vom Suchpunkt

23,7 km vom Suchpunkt

Ravensteiner Unternehmen wählen Ausbildung und Fortbildung nach den Voraussetzungen ihrer Beschäftigten. Geeignete anerkannte Vorqualifikationen werden einbezogen. Bei einer eigenen Gruppenanfrage sind der reguläre Schulungsumfang und mögliche zusätzlich vereinbarte Leistungen zu klären. Die Gruppengröße eines Lehrgangs ist von der erforderlichen Zahl betrieblicher Ersthelfer zu unterscheiden. Eigener Aufwand wird neben der möglichen Gebührenübernahme berücksichtigt.
Ein Unternehmen mit Beschäftigten aus mehreren Ravensteiner Stadtteilen kann die Wege zur Schulung gemeinsam planen. Für einzelne Personen ist ein offener Lehrgang eine Möglichkeit; für ein Team kann ein vereinbarter Inhouse-Tag am Arbeitsplatz infrage kommen.
Nennen Sie bei der Anfrage die genaue Adresse, die Gruppengröße und den vorhandenen Raum. Die Schule sollte wissen, wer eine Erstausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Für die direkte Abrechnung eines berechtigten betrieblichen Lehrgangs mit dem Unfallversicherungsträger braucht die ermächtigte Ausbildungsstelle die erforderlichen Unternehmensangaben. Besprechen Sie dieses Verfahren und mögliche Zusatzkosten, bevor Sie den Termin verbindlich zusagen.
Grundlage
Bedingungen des zuständigen Trägers
Grundlage
Tatsächliche Mehrkosten und zusätzlicher Vertrag
Grundlage
Eigener Aufwand des Unternehmens

Reguläre betriebliche Lehrgänge sehen Übungen während einer Präsenzveranstaltung vor.
Für die Beschäftigten trägt der Arbeitgeber nach den DGUV-Hinweisen Arbeitsentgelt und Reisekosten. Der zuständige Unfallversicherungsträger kann dagegen berechtigte Lehrgangsgebühren nach seinem Verfahren übernehmen. Die Übernahme einer Kursgebühr ist deshalb keine Erstattung sämtlicher betrieblicher Aufwendungen. Zusätzlich vereinbarte Leistungen der Ausbildungsstelle sind ein weiterer, gesondert zu prüfender Kostenbereich.
Die neue Aufgabe allein verlangt nicht automatisch nochmals Grundausbildung.
Geeignete anerkannte Qualifikationen berücksichtigen.
Ausbildung oder Fortbildung passend wählen.
In der Regel alle zwei Jahre vorsehen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Eine ermächtigte Ausbildungsstelle kann berechtigte Lehrgangsgebühren mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Nötige Unternehmensangaben und Voraussetzungen werden vor einer verbindlichen Kostenannahme abgestimmt.
Vorgesehene Personen dem Verfahren zuordnen.
Gesonderte Leistungen ausdrücklich festhalten.
Auch die Unternehmerin oder der Unternehmer kann für die Ersthelferaufgabe vorgesehen werden. Die DGUV nennt dies insbesondere als Möglichkeit in kleinen Betrieben. Entscheidend bleiben die persönliche Eignung und die erforderliche Qualifikation. Beziehen Sie deshalb bei der Auswahl geeigneter Personen auch die eigene Funktion ein, statt die Aufgabe nur anhand einer Liste anderer Beschäftigter zu planen. Welche Schulung benötigt wird, richtet sich nach tatsächlich vorhandenen anerkannten Nachweisen.
Beide Lehrgänge umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die Kurswahl folgt den Voraussetzungen und dem Bedarf der Person. In Zweifelsfällen kann nach den DGUV-Hinweisen auch eine Ausbildung anstelle einer Fortbildung besucht werden; die Auswahl wird entsprechend abgestimmt.
Die neue Aufgabe allein entscheidet das nicht. Geeignete anerkannte Qualifikationen können bereits vorliegen. Prüfen Sie die tatsächlichen Nachweise und Voraussetzungen, bevor ein bestimmter Lehrgang für die betreffende Person ausgewählt und die Teilnahme verbindlich angemeldet wird.
Die DGUV zählt übliche Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zum regulären Lehrgangsumfang. Zusätzlich gewünschte Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Prüfen Sie deshalb im Angebot, was zur Schulung gehört und welcher Umfang darüber hinaus beauftragt werden soll.