Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 71063 Sindelfingen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
2,1 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

12,0 km vom Suchpunkt

12,1 km vom Suchpunkt

12,7 km vom Suchpunkt

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Für Sindelfinger Beschäftigte wird der benötigte Lehrgang anhand der anerkannten Vorbildung ausgewählt. Danach lassen sich öffentliche Kursplätze und eine eigene Inhouse-Veranstaltung vergleichen. Der Unterricht braucht vollständige Teilnahme; berechtigte reguläre Gebühren werden nach dem Verfahren des zuständigen Unfallversicherungsträgers vorbereitet.
Ein Sindelfinger Unternehmen sollte einen gemeinsamen Kurs nicht allein nach freien Plätzen wählen. Klären Sie zuerst, welche Beschäftigten geschult werden sollen und wann das im Betriebsablauf möglich ist. Unterscheiden Sie dabei Ausbildung und Fortbildung.
Für einen Inhouse-Termin braucht die Ausbildungsstelle Angaben zu Raum, Teilnehmerzahl und Zeitfenster. Die Durchführung muss bestätigt werden. Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden. Maßgeblich sind dessen Verfahren und Unterlagen. Vereinbaren Sie zusätzliche Leistungen ausdrücklich, statt von einer pauschalen Übernahme aller Kosten auszugehen.

Ein eigener Lehrgang muss nicht jede unterschiedliche Ausgangslage in einem Datum bündeln. Geeignete öffentliche Kurse können einzelne Bedarfe abdecken. Vergleichen Sie ihre tatsächliche Verfügbarkeit mit einem Gruppenangebot und der jeweiligen betrieblichen Abwesenheit.
Für eine mögliche Inhouse-Veranstaltung beschreibt der Betrieb Räume, Teilnehmerzahl und Zeitfenster. Die Ausbildungsstelle prüft die Eignung für praktische Aufgaben. Die räumliche Nähe zum Arbeitsplatz darf dabei nicht bedeuten, dass die Gruppe den Lehrgang nur zwischen laufenden Aufträgen besucht.
Bereiten Sie Vertretungen vor und geben Sie der Lehrkraft Informationen zu den tatsächlichen Tätigkeiten und offenen Fragen der Beschäftigten. So lässt sich ein Arbeitsbezug herstellen. Weitere besondere Trainingsleistungen werden als zusätzlicher Umfang ausdrücklich angefragt, nicht allein aus der Bezeichnung Firmenkurs abgeleitet.
Vom ersten Bedarf bis zum Abschluss braucht die Planung einen klaren Zusammenhang.
Personen und fachlichen Bedarf zuordnen.
Erklärungen und praktische Aufgaben ohne Unterbrechungen ermöglichen.
Abgeschlossene Kurse dokumentieren und den weiteren Fortbildungsbedarf nachvollziehbar halten.
| Frage | Grundlage | Ergebnis |
|---|---|---|
| Was wird gelernt? | Anerkannte Vorbildung und Bedarf | Passender Lehrgang |
| Wie wird teilgenommen? | Gruppe und Bedingungen | Öffentlich oder Inhouse |
| Wie wird bezahlt? | Trägerverfahren und Angebot | Nachvollziehbarer Kostenweg |
Eine Gruppe aus demselben Unternehmen kann verschiedene Qualifikationsstände haben. Prüfen Sie vorhandene Ausbildungs- und Teilnahmenachweise. Für neue Ersthelferaufgaben wird erforderliche Ausbildung oder anerkannte Vorbildung berücksichtigt; bereits Qualifizierte brauchen passende Fortbildung. Reguläre Lehrgänge beider Arten umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten.
Fortbildung soll für betriebliche Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre stattfinden. Die letzte dokumentierte Teilnahme gehört deshalb in die Planung. Ein frei gewordener Platz ist erst dann eine gute Lösung, wenn die Kursart zum tatsächlichen Bedarf passt.
Ermächtigte Ausbildungsstellen rechnen berechtigte reguläre Lehrgangsgebühren direkt nach dem Verfahren der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Zusätzliche Leistungen können eigene Kostenpositionen haben. Prüfen Sie den vollständigen Auftragsumfang deshalb vor der verbindlichen Beauftragung.
Erforderliche Angaben und Bestätigungen für die vorgesehene Teilnahme klären.
Regulären Lehrgang und weitere vereinbarte Positionen mit dem Kostenweg abgleichen.
Beschreiben Sie die verfügbare Fläche, die übliche Nutzung und die vorgesehene Gruppe. Die Ausbildungsstelle kann damit die Bedingungen prüfen und offene Punkte klären. Eine freie Raumreservierung allein bestätigt noch nicht, dass praktische Aufgaben dort passend durchgeführt werden können.
Ja, beschreiben Sie den weiteren gewünschten Umfang ausdrücklich und getrennt vom regulären Ersthelferlehrgang. Die Ausbildungsstelle kann darauf ein konkretes Angebot beziehen. Welche zusätzlichen Leistungen enthalten sind und was sie kosten, sollte vor dem Auftrag nachvollziehbar feststehen.
Ein nachvollziehbarer Überblick über absolvierte Schulungen hält den Qualifikationsstand sichtbar. Notieren Sie, wer welchen Lehrgang besucht hat und wann. Dann kann auch eine neue zuständige Person die weitere Fortbildungsplanung übernehmen, ohne alle früheren Angaben erneut aus Erinnerungen zusammenzutragen.
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