Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 99326 Stadtilm sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
6,3 km vom Suchpunkt

11,0 km vom Suchpunkt

11,5 km vom Suchpunkt

19,1 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

19,3 km vom Suchpunkt

Stadtilm · Thüringen
Stadtilmer Unternehmen stimmen Ausbildung, Fortbildung und möglichen Inhouse-Unterricht mit einer ermächtigten Stelle ab. Auch eine fremdsprachige Durchführung bleibt ein regulärer Lehrgang nach den maßgeblichen Anforderungen. Die interne Entscheidung für die Schulung und die Berechtigung zur Gebührenübernahme sind dabei unterschiedliche Fragen.

Ein gemeinsamer Termin hilft nur, wenn die Schulung für die vorgesehenen Personen passt. Prüfen Sie im Unternehmen den Bedarf an Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer. Nennen Sie diesen Unterschied ausdrücklich in der Anfrage.
Für einen Inhouse-Kurs in Stadtilm benötigt der Anbieter eine Raumbeschreibung und die Teilnehmerzahl. Stimmen Sie die Durchführung mit ihm ab. Bei einzelnen Beschäftigten können auch öffentliche Kursplätze eine passende Lösung sein.
Berechtigte betriebliche Kursgebühren können direkt nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers abgerechnet werden. Welche Nachweise er verlangt, klären Sie vor dem Auftrag. Fragen Sie außerdem nach weiteren Kosten, die außerhalb dieser Abrechnung entstehen können.

Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Für fremdsprachig durchgeführte betriebliche Lehrgänge beschreibt die DGUV die Verwendung eines freigegebenen Leitfadens. Die benötigte andere Sprache macht die Schulung damit nicht zu einem frei zusammengesetzten Ersatz für den regulären Lehrgang. Wenn Ihr Unternehmen entsprechenden Unterricht anfragt, geht es weiterhin um die geeignete reguläre Qualifizierung der vorgesehenen Personen. Beschreiben Sie den tatsächlichen Sprachbedarf, damit die Ausbildungsstelle die mögliche Durchführung im erforderlichen Rahmen einordnen kann.
Bedeutung
Verständigung im regulären Unterricht
Bedeutung
Betriebliche Entscheidung zur Qualifizierung
Bedeutung
Berechtigung zur Gebührenabrechnung
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Die notwendigen Unterrichtsmaterialien, Teilnehmerunterlagen und Bescheinigungen gehören zur regulären Lehrgangsleistung. Tatsächlich zusätzlich vereinbarte Bestandteile werden anhand des Angebots gesondert betrachtet. Eigene Aufwendungen des Unternehmens für Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten sind daneben einzuordnen.
Notwendige Materialien und Unterlagen berücksichtigen.
Tatsächliche Zusatzvereinbarungen und eigene Ausgaben betrachten.
Das Unternehmen entscheidet, welche Qualifizierung es für die vorgesehenen Beschäftigten organisieren möchte. Ob die Kursgebühren über den Unfallversicherungsträger übernommen werden, richtet sich nach dessen Voraussetzungen. Eine interne Zustimmung zur Schulung beantwortet diese zweite Frage deshalb nicht automatisch. Berücksichtigen Sie die Unterscheidung bei Ihrer Vorbereitung. Die Berechtigung zur vorgesehenen betrieblichen Teilnahme wird anhand der maßgeblichen Vorgaben geklärt, statt allein aus dem erteilten Schulungsauftrag abgeleitet zu werden.
Ein Schulungswunsch beschreibt noch nicht alle fachlichen und finanziellen Voraussetzungen.
Geeigneten Lehrgang beibehalten.
Tatsächlich benötigte Durchführung anfragen.
Vorgaben des zuständigen Trägers beachten.
Ausbildung und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten mit einer Dauer von 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause kommen hinzu. Der vollständige reguläre Rahmen wird ebenso bei einer vereinbarten Inhouse-Durchführung berücksichtigt.
Die reguläre Obergrenze für einen Lehrgang beträgt zwanzig Teilnehmende. Sie betrifft die tatsächliche Unterrichtsgruppe. Wie viele geeignete Ersthelfer im Betrieb benötigt werden, wird dagegen anhand der Anforderungen an seine tatsächliche Besetzung beurteilt.
Hierfür muss der tatsächliche Besuch bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen sind gemeinsam zu prüfen. Der frühere private Anlass ersetzt diese Einordnung des tatsächlich absolvierten Lehrgangs nicht.