Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 08309 Eibenstock sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
13,0 km vom Suchpunkt

14,7 km vom Suchpunkt

15,3 km vom Suchpunkt

15,5 km vom Suchpunkt

17,4 km vom Suchpunkt

19,5 km vom Suchpunkt

Der allgemeine Ausbildungsrahmen betrieblicher Erster Hilfe umfasst auch psychische Betreuung. Eibenstocker Beschäftigte können im praktischen Lehrgang Fragen zu solchen Inhalten stellen. Die Auswahl von Ausbildung oder Fortbildung berücksichtigt anerkannte vorhandene Qualifikationen; regelmäßige Fortbildung ist in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen und erhält Kenntnisse sowie Fähigkeiten.
Beginnen Sie mit der vorgesehenen Ersthelfer-Aufgabe. Im Unternehmen wird geklärt, wer eine Ausbildung und wer eine Fortbildung benötigt. Für einzelne Personen können öffentliche Termine infrage kommen; bei einer Gruppe wird der gemeinsame Bedarf genauer beschrieben.
Eine Inhouse-Schulung in Eibenstock braucht geeignete Bedingungen am Standort. Übermitteln Sie dem Anbieter die Raumangaben und die Teilnehmerzahl. Erst nach seiner Zusage kann der Unterrichtstag fest in die Arbeitsplanung aufgenommen werden.
Für berechtigte betriebliche Kursgebühren kommt die direkte Abrechnung nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers infrage. Erfragen Sie dessen Unterlagen und mögliche zusätzliche Kosten vor einer verbindlichen Buchung.
| Angabe | Bezug |
|---|---|
| Psychische Betreuung | Allgemeiner Ausbildungsinhalt |
| Verständnisfrage | Persönliches Lernanliegen |
| Anerkannte Vorbildung | Weiterer Kursbedarf |
Diese Punkte betreffen die Beteiligung der Beschäftigten.
Allgemeinen Ausbildungsrahmen verstehen.
Unverständlichen Inhalt ansprechen.
Praktisches Mitmachen ermöglichen.
Erste Hilfe wird oft mit Gegenständen wie Verbandmaterial verbunden. Der DGUV-Grundsatz behandelt darüber hinaus psychische Betreuung. Damit wird deutlich, dass der Unterricht auch den Umgang mit betroffenen Menschen aufgreift. Der Betrieb kann diesen allgemeinen Lernzweck erläutern, wenn Beschäftigte zur Schulung vorgesehen werden. Wie eine Aufgabe praktisch bearbeitet wird, gehört in den Lehrgang unter Anleitung. Eine Liste bekannter Themen ist noch kein Beleg dafür, dass deren Anwendung bereits sicher beherrscht wird.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für mögliche Übernahme berechtigter Gebühren gelten die Trägerbedingungen. Arbeitsentgelt und Fahrten trägt der Arbeitgeber; die ermächtigte Schule erläutert erforderliche Angaben.
Zuständige BG oder Unfallkasse beachten.
Besondere Leistung gesondert vereinbaren.
Eine neue Ersthelferrolle allein fordert keine neue Grundausbildung. Anerkannte vorhandene Qualifikationen sind relevant. Bei Zweifelsfällen lassen die DGUV-Hinweise auch Ausbildung statt Fortbildung zu; gleiche Dauer allein entscheidet die Kurswahl nicht.
Eine Beschäftigte kann beispielsweise einen Themenbegriff nicht einordnen, während ein Kollege nach einer Erklärung noch eine Rückfrage hat. Beide Anliegen können im Unterricht angesprochen werden. Die regelgerechte Ausbildung besteht jedoch aus dem regulären Lehrgang und nicht nur aus einer Auswahl dieser Fragen. Der Betrieb unterstützt die Teilnahme, indem er die Lernzeit tatsächlich ermöglicht. Für eine vereinbarte Veranstaltung am eigenen Standort bleibt dieser praktische Lernzweck derselbe.
Ausbildung und Fortbildung haben jeweils neun Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Das ergibt jeweils 405 Minuten Unterricht, ergänzt um Pausen. Die Durchführung in betrieblichen Räumen führt nicht zu einem kürzeren regulären Lehrgang.
Die reguläre betriebliche Ersthelferschulung verlangt praktische Ausbildung in Präsenz. Ein digitales Informationsangebot allein ist kein Ersatz. Beschäftigte sollen eigene Aufgaben unter Anleitung bearbeiten und Rückfragen zu den vermittelten Inhalten stellen können.
Notwendige Unterrichtsmittel, Teilnehmerunterlagen und die Bescheinigung zählen zum Standardlehrgang. Ein besonderer weiterer Wunsch braucht eine ausdrückliche Vereinbarung. Geben Sie den gewünschten zusätzlichen Umfang deshalb bei der Anfrage nachvollziehbar an.