Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 95192 Lichtenberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
18,0 km vom Suchpunkt

22,4 km vom Suchpunkt

22,8 km vom Suchpunkt

23,5 km vom Suchpunkt

28,7 km vom Suchpunkt

29,8 km vom Suchpunkt

Für eine Lichtenberger Unternehmensgruppe braucht die Ausbildungsstelle mehr als eine ungefähre Interessentenzahl. Halten Sie fest, welche Personen vorgesehen sind und welche anerkannten Qualifikationen sie mitbringen. Danach wird mit der Schule geklärt, welche Ausbildung oder Fortbildung für die Beschäftigten tatsächlich geplant werden soll.
Ein Lichtenberger Unternehmen möchte eine eigene Schulungsgruppe bilden, hat aber noch keine vollständige Teilnehmerliste. Klären Sie zuerst intern, welche Beschäftigten tatsächlich vorgesehen sind. Die Schule kann mit einer benannten Gruppe und ihrem Ausbildungsbedarf konkreter planen als mit einer unverbindlichen Interessentenzahl.
Teilen Sie noch offene Angaben bei der Anfrage mit. Wenn die Personen feststehen, werden Ausbildung oder Fortbildung und gewünschte Durchführung bestätigt. Für Inhouse-Unterricht kommen Raum und Anschrift hinzu. Die betriebliche Anmeldung und mögliche direkte Abrechnung berechtigter Kursgebühren werden anschließend mit der ermächtigten Ausbildungsstelle vorbereitet.
Nach geklärtem Bedarf lässt sich die Durchführung abstimmen.
Die vorgesehenen Personen der passenden Lehrgangsart zuordnen.
Räume und praktische Übungsmöglichkeiten mit der Schule prüfen.
Vollständige Teilnahme auch während gewöhnlicher Arbeitszeiten ermöglichen.
Wenn im Unternehmen Fragen zur Organisation der Ersten Hilfe offen sind, kann die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt beraten. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Betrieb. Konkrete Fragen können außerdem an die Präventionsdienste des zuständigen Unfallversicherungsträgers gerichtet werden. Beschreiben Sie dafür die Bedingungen und Arbeitsabläufe Ihres Unternehmens. Die Beratung kann bei der Vorbereitung helfen, wenn der betriebliche Bedarf bestimmt und die Schulung geeigneter Personen geplant wird.
Eine noch offene Gruppe lässt sich vorbereiten, ohne bereits allen Beschäftigten denselben Lehrgang zuzuordnen. Fragen Sie nach vorhandenen Ausbildungsbelegen und bisheriger Fortbildung. Anerkannte Qualifikationen sind zu berücksichtigen; allein die neue Benennung als betrieblicher Ersthelfer bedeutet nicht zwingend neue Grundausbildung. Teilen Sie der Schule mit, welche Angaben noch fehlen. Die spätere Bestätigung kann sich dann auf die tatsächlichen Personen und ihren geklärten Schulungsbedarf beziehen.
Übernehmen Sie die tatsächlichen Abschlüsse in die betriebliche Fortbildungsplanung. Für betriebliche Ersthelfende wird die reguläre Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre vorgesehen. Wenn Beschäftigte unterschiedliche bisherige Schulungsverläufe haben, orientiert sich die weitere Organisation an deren persönlichen Nachweisen und geltenden Voraussetzungen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Fragen Sie Ihre BG oder Unfallkasse nach den Voraussetzungen der Übernahme für die konkret geplanten Personen. Die ermächtigte Schule erklärt die benötigten Angaben und den vorgesehenen direkten Abrechnungsweg berechtigter regulärer Gebühren. Für ausdrücklich gewünschte zusätzliche Leistungen wird deren tatsächlicher Umfang einschließlich einer gesonderten Vergütung mit der Schule geklärt.
Die berechtigten Personen und benötigten Angaben im Trägerverfahren einordnen.
Den bestätigten Lehrgang und ausdrücklich vereinbarte Ergänzungen nachvollziehen.
Ergebnis der Abstimmung
Die tatsächlich vorgesehenen Personen kennen
Ergebnis der Abstimmung
Anerkannte Vorqualifikation und Fortbildungsbedarf einordnen
Ergebnis der Abstimmung
Konkrete Veranstaltung und geeigneten Unterrichtsort vereinbaren

Sowohl Ausbildung als auch Fortbildung umfassen neun Einheiten, die jeweils 45 Minuten dauern. Zusätzlich nennt die DGUV mindestens 45 Minuten Pause. Für die Freistellung der Beschäftigten verwenden Sie den von der Schule bestätigten vollständigen Veranstaltungsrahmen und berücksichtigen nötige Wege.
Die reguläre Gebührenübernahme ist von eigenen Arbeitgeberaufwendungen zu unterscheiden. Entgeltfortzahlung während des Kursbesuchs und anfallende Fahrkosten bleiben beim Unternehmen. Berücksichtigen Sie diese Positionen in der internen Planung, auch wenn berechtigte Kursgebühren direkt mit dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden.
Nein. Der reguläre betriebliche Lehrgang verlangt Präsenzunterricht und die Möglichkeit, Handlungen praktisch zu üben. Die bloße Vermittlung von Informationen ersetzt diesen Rahmen nicht. Organisieren Sie eine geeignete persönliche Teilnahme für die Beschäftigten, die die Fortbildung benötigen.
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