Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 59227 Ahlen sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
1,8 km vom Suchpunkt

2,6 km vom Suchpunkt

8,9 km vom Suchpunkt

9,3 km vom Suchpunkt

9,7 km vom Suchpunkt

10,5 km vom Suchpunkt

Für einen betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs in Ahlen kommt es auf die vorgesehenen Personen und ihre bisherigen Nachweise an. Wählen Sie danach geeignete Ausbildung oder Fortbildung. Die Organisation als offener Lehrgang oder eigene Inhouse-Gruppe wird anschließend mit freien Lernzeiten und geeigneten Übungsbedingungen verbunden.
Wer soll in Ihrem Ahlener Betrieb künftig als Ersthelfer zur Verfügung stehen? Sammeln Sie die Namen und vorhandenen Bescheinigungen, bevor Sie einen Kurs beauftragen. Für neu vorgesehene Personen kann eine Ausbildung, für bereits geschulte Beschäftigte eine Fortbildung erforderlich sein. Diese Unterscheidung hilft bei der Auswahl.
Wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen gemeinsam lernen sollen, fragen Sie nach einer Inhouse-Durchführung. Raum und Gruppengröße müssen vom Anbieter beurteilt werden. Bei einzelnen Teilnahmen kann ein offener Lehrgang passen. Stimmen Sie Termine mit den Arbeitszeiten ab und klären Sie das Gebührenverfahren rechtzeitig. Eine direkte Abrechnung mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse setzt voraus, dass die Teilnahme nach deren Bedingungen übernommen wird.
Teilen Sie der Ausbildungsstelle mit, welche Qualifizierung gebraucht wird und wie die Gruppe im vorgesehenen Raum arbeiten kann. Die nutzbare Einrichtung und Personenzahl helfen bei der Abstimmung. Danach bereiten Sie den Lernbereich entsprechend vor und verteilen laufende Aufgaben während des Kurses anderweitig. Praktische Übungen brauchen zusammenhängende Aufmerksamkeit, auch wenn die Veranstaltung im eigenen Unternehmen stattfindet.
Die Gruppe ist eine Organisationsform, kein Ersatz für die fachliche Auswahl.
Geeigneten offenen Lehrgang nach Kursart und Termin betrachten.
Eine Inhouse-Veranstaltung mit konkretem Rahmen anfragen.
Ergänzenden Umfang als weitere Leistung beschreiben.
Für berechtigte Teilnahmen kann die Ausbildungsstelle reguläre Gebühren direkt mit Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen. Maßgeblich sind die Voraussetzungen des zuständigen Trägers. Zusätzliche Leistungen am selben Termin sind damit nicht ohne Weiteres vollständig umfasst.
Zuständigen Träger, Berechtigung und verlangte Unterlagen feststellen.
Den bestätigten Abrechnungsumfang neben mögliche weitere Positionen im Angebot legen.
| Bereich | Konkrete Frage |
|---|---|
| Qualifikation | Welcher Kurs passt zu den vorhandenen Nachweisen? |
| Teilnahme | Wie werden Menschen, Zeit und Übungsort vorbereitet? |
| Abrechnung | Welche Gebühren sind nach dem Trägerverfahren berechtigt? |
Für die Vorbereitung können Beschäftigte Fragen sammeln, die ihnen beim Gedanken an Hilfe im Arbeitsumfeld begegnen. Im Kurs lassen sich Unklarheiten ansprechen und angeleitete Aufgaben üben. Besondere darüber hinaus gewünschte Trainingsinhalte sollten im Auftrag ausdrücklich erkennbar sein.
Eine Liste mit Namen allein sagt noch wenig über den nächsten Schulungsbedarf. Ergänzen Sie die bisherigen Lehrgänge und vorhandenen Bescheinigungen der vorgesehenen Personen. Für qualifizierte betriebliche Ersthelfende ist grundsätzlich alle zwei Jahre Fortbildung vorgesehen. Ändert sich die Besetzung einer Aufgabe, wird deshalb der individuelle Stand neu betrachtet. Die Teilnahme einer früher vorgesehenen Person lässt sich nicht einfach auf jemand anderen übertragen.

Die reguläre Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten. Die richtige Wahl ergibt sich aus dem Qualifikationsbedarf und nicht aus einer vermeintlich kürzeren Dauer. Für Ihre Arbeitsplanung kommt es auf den gesamten Kursablauf mit Pausen an.
Der Unternehmer bestellt danach die betrieblichen Ersthelfenden. Den absolvierten Lehrgang zu dokumentieren und die Aufgabe im Unternehmen zuzuordnen sind aufeinander bezogene Schritte. Halten Sie den Kursnachweis aktuell, damit auch die spätere Fortbildungsplanung auf der tatsächlichen Teilnahme aufbaut.
Die Bedingungen Ihres Unfallversicherungsträgers können bestimmte Angaben und vorherige Verfahrensschritte verlangen. Nehmen Sie diese in die Vorbereitung auf, bevor eine Kostenübernahme eingeplant wird. Für reguläre Gebühren und zusätzlich beauftragte Leistungen kann sich der berechtigte Umfang unterscheiden.