Inhouse im Betrieb
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Für Betriebe, Teams & Einrichtungen
In 2 Minuten bei Anbietern in Ihrer Nähe anfragen.
Die passende Schulung für Ihr Team finden: Kursart wählen, nahegelegene Schulen auswählen und den Unterricht bei Ihnen vor Ort abstimmen.
Bei Ihnen vor Ort – Raum und Termin mit der Schule abstimmen.
Praktische Übungen gehören zum regulären DGUV-Lehrgang.
Kursart, Vorbereitung und Teilnahmebescheinigungen im Blick.
Ihre Fragen und den Bedarf Ihres Teams persönlich besprechen.
Für berechtigte Teilnehmende nach dem Verfahren des zuständigen Trägers.
Das passende Format für Ihren Anlass
Neue Ersthelfende ausbilden, vorhandenes Wissen auffrischen oder ein Betreuungsteam schulen: Wählen Sie den Kurs nach der Aufgabe Ihrer Mitarbeitenden.
Der Einstieg für betriebliche Ersthelfende.
Für Beschäftigte, die erstmals als Ersthelfende im Betrieb eingesetzt werden sollen und noch keine anerkannte Ausbildung oder gleichgestellte Qualifikation mitbringen. Auch beim Aufbau eines neuen Ersthelferteams ist dies der Ausgangspunkt.
In neun Unterrichtseinheiten werden grundlegende Maßnahmen der Ersten Hilfe gemeinsam geübt. Die praktische Teilnahme bereitet darauf vor, im betrieblichen Alltag zu helfen; die Benennung als Ersthelferin oder Ersthelfer übernimmt anschließend der Arbeitgeber.
Kenntnisse auffrischen. Handgriffe wieder üben.
Für bereits ausgebildete betriebliche Ersthelfende, deren nächste Auffrischung ansteht. Die Fortbildung findet in der Regel alle zwei Jahre statt. Liegt der letzte Nachweis länger zurück, klären Sie den passenden Anschluss vorab mit der Ausbildungsstelle.
Das Erste-Hilfe-Training umfasst neun Unterrichtseinheiten. Im Mittelpunkt stehen erneutes praktisches Üben, Fragen aus bisherigen Erfahrungen und die sichere Anwendung bekannter Maßnahmen. Ausbildung und Fortbildung sind unterschiedliche Kursarten; wählen Sie für Ihr Team das passende Format.
Für Teams, die Kinder bilden und betreuen.
Für Mitarbeitende in Kindertageseinrichtungen, Horten und weiteren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Fragen Sie ausdrücklich nach diesem Kursformat und stimmen Sie die Anforderungen Ihrer Einrichtung sowie die Kostenübernahme mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab.
Die Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder umfasst neun Unterrichtseinheiten. Sie verbindet grundlegende Erste Hilfe mit Besonderheiten bei Kindernotfällen. Sie ist gezielt auf die Betreuungssituation ausgerichtet; ein allgemeiner betrieblicher Kurs ist nicht automatisch das passende Angebot.
Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; für diese DGUV-Kurse kommen mindestens 45 Minuten Pause hinzu. Welche Kursarten eine Schule als Inhouse-Schulung anbietet und welche zusätzlichen Kosten anfallen, klären Sie im konkreten Angebot.
Anbieter mit hinterlegter betrieblicher Ausbildung oder Inhouse-Kursen, nach Entfernung zu 06905 Bad Schmiedeberg sortiert. Ob ein Kurs in Ihrem Betrieb stattfinden kann, vereinbaren Sie mit der Schule.
21,6 km vom Suchpunkt

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Bad Schmiedeberg · Sachsen-Anhalt
Bad Schmiedeberger Betriebe berücksichtigen bei der Ersthelferbesetzung die tatsächlich anwesenden Versicherten. Bei zwei bis zwanzig ist mindestens ein qualifizierter Ersthelfer vorgesehen. Auch die Dokumentation von Hilfeleistungen gehört zur betrieblichen Organisation. Die reguläre Qualifizierung und möglicher Inhouse-Unterricht werden mit einer ermächtigten Stelle vorbereitet.

Auch an einem Kurort wird eine betriebliche Ersthelfer-Schulung nach dem Bedarf der Beschäftigten gewählt. Klären Sie im Unternehmen, wer Ausbildung und wer Fortbildung benötigt. Diese Angaben sind der Ausgangspunkt für die Kursanfrage.
Für Inhouse-Unterricht in Bad Schmiedeberg stellen Sie der Ausbildungsstelle die Räume und die Teilnehmerzahl vor. Die Bedingungen der Durchführung müssen bestätigt werden. Einzelne Personen können öffentliche Termine betrachten.
Bei berechtigter betrieblicher Teilnahme ist die direkte Abrechnung der Kursgebühr nach dem Verfahren des Unfallversicherungsträgers möglich. Erfragen Sie dessen Nachweise und lassen Sie weitere Leistungen samt Kosten im Angebot benennen. Buchen Sie verbindlich, wenn diese Punkte abgestimmt sind.
| Angabe | Betrieblicher Bezug |
|---|---|
| Zwei bis zwanzig Anwesende | Mindestens ein qualifizierter Ersthelfer |
| Tatsächliche Hilfeleistung | Gegenstand der Dokumentation |
| Papier oder elektronische Erfassung | Möglichkeiten der Aufzeichnungsform |
Anwesenheit und Aufzeichnungsform betreffen unterschiedliche organisatorische Aufgaben.
Bezug für die Mindestbesetzung.
Entsprechend qualifizierte Person berücksichtigen.
Geeignete Form für die Dokumentation wählen.
Berufsgenossenschaft & Unfallkasse

Für die Übernahme berechtigter Kursgebühren gelten die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers.
Berechtigung und Trägervorgaben berücksichtigen.
Arbeitsentgelt und erforderliche Fahrten einplanen.
Hilfeleistungen werden im Betrieb dokumentiert. Für die Form der Aufzeichnung bestehen nach den DGUV-Hinweisen unterschiedliche Möglichkeiten; eine elektronische Erfassung ist ebenso möglich wie eine geeignete Papieraufzeichnung. Das Unternehmen kann die Form innerhalb der geltenden Anforderungen an die Dokumentation wählen. Betrachten Sie diese Entscheidung als organisatorische Frage zur tatsächlichen Erfassung von Hilfeleistungen. Die Wahl eines Mediums allein ersetzt dabei nicht die Anforderungen an die betrieblichen Aufzeichnungen.
Betriebliche Ersthelfer bilden sich in der Regel alle zwei Jahre fort.
Symbolbilder und Illustrationen zum Thema Erste Hilfe. Keine Fotos der hier gelisteten Schulen.






Bei zwei bis zwanzig anwesenden Versicherten muss mindestens ein entsprechend qualifizierter Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Anforderung hat damit einen Bezug zur tatsächlichen Anwesenheit im Betrieb. Verwenden Sie diese Zahl als Gegenstand der Betrachtung, wenn Sie die zutreffende Mindestbesetzung einordnen. Die gesamte Belegschaft als allgemeine Personalangabe und die in einer konkreten Situation anwesenden Versicherten beschreiben nicht notwendigerweise dieselbe Personenzahl.
Ausbildung und Fortbildung bestehen jeweils aus neun Unterrichtseinheiten mit 45 Minuten. Insgesamt mindestens 45 Minuten Pause werden zusätzlich berücksichtigt. Auch die vereinbarte Inhouse-Durchführung für eine Beschäftigtengruppe folgt dem vollständigen regulären Rahmen der entsprechenden Schulung.
Für einen regulären Lehrgang sind höchstens zwanzig Teilnehmende vorgesehen. Die Obergrenze beschreibt die Unterrichtsgruppe. Die erforderliche Zahl qualifizierter Ersthelfer am Arbeitsplatz wird anhand der betrieblichen Besetzungsanforderungen beurteilt und nicht aus der Größe einer einzelnen Lehrgangsgruppe abgeleitet.
Der tatsächliche Besuch muss bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle stattgefunden haben und darf höchstens zwei Jahre zurückliegen. Beide Voraussetzungen gelten gemeinsam. Die frühere private Verwendung einer Bescheinigung allein bestätigt die betriebliche Eignung des absolvierten Lehrgangs noch nicht.
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